Norm

DIN 277 | 2021-08

Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau

Norm ist Ersatz für   DIN 277-1 [2016-01]
Dieses Dokument gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau während der Planung, der Bauausführung und der Nutzung von Bauwerken. Es erstreckt sich auf die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken sowie auf die Grundflächen des Grundstücks.
Sie legt Begriffe, Definitionen, Begriffsinhalte und Regeln für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten fest. Es schafft damit Grundlagen für einen Vergleich von Bauwerken und Grundstücken sowie für die Ermittlung der Kosten nach DIN 276 und der Nutzungskosten nach DIN 18960.
Diese Norm wurde vom NA005-01-04AA „Flächen- und Raumberechnungen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

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Änderungen DIN 277

Gegenüber DIN 277-1:2016-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: der Titel der Norm geändert, da die Norm ausschließlich für den Hochbau gelten soll und weitere Normenteile für andere Bereiche des Bauwesens in DIN 277 nicht geregelt werden sollen ...

1 Anwendungsbereich DIN 277

Seite 4, Abschnitt 1
Dieses Dokument gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau während der Planung, der Bauausführung und der Nutzung von Bauwerken. Es erstreckt sich auf die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken sowie auf die Grundflächen ...

3 Begriffe DIN 277

Seite 4 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Browsing Platform: verfügbar unter https://www.iso.or ...

4 Gliederung der Grundflächen des Bauwerks - Hochbau

Seite 6 ff., Abschnitt 4
4.1 Grundsatz und Gliederungstiefe. Die nach diesem Dokument ermittelten Grundflächen des Bauwerks sind entsprechend ihrer Art und Nutzung nach Tabelle1 zu gliedern. Tabelle 1 —Gliederung der Grundflächen des Bauwerks: Brutto-Grundfläche (BGF) | Ne ...

5 Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten allgemein - Hochbau

Seite 9 f., Abschnitt 5
5.1 Genauigkeit der Ermittlung. Grundflächen und Rauminhalte werden nach den Planmaßen (Soll-Maße) oder nach den tatsächlichen Abmessungen (Ist-Maße) ermittelt. Die Genauigkeit der Ermittlung richtet sich nach den Anforderungen des Projekts sowie nac ...

6 Ermittlung von Grundflächen des Bauwerks - Hochbau

Seite 10 ff., Abschnitt 6
6.1 Brutto-Grundfläche (BGF). Für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) sind die äußeren Maße der Baukonstruktionen einschließlich Bekleidung (z.B. Außenseiten von Putzschichten, mehrschaligen Wandkonstruktionen) in Höhe der Oberkanten der Bode ...

7 Ermittlung von Rauminhalten des Bauwerks - Hochbau

Seite 12 f., Abschnitt 7
7.1 Brutto-Rauminhalt (BRI). Der Brutto-Rauminhalt (BRI) wird von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen, die von den Gründungsflächen, den Außenwänden und den Dächern gebildet werden. Der Brutto-Rauminhalt (BRI) ist aus den Brutto-G ...

8 Ermittlung von Grundflächen des Grundstücks - Hochbau

Seite 13 f., Abschnitt 8
8.1 Grundstücksfläche (GF). Die Grundstücksfläche (GF) ist aus den Abmessungen innerhalb der Grundstücksgrenzen zu ermitteln oder entsprechend dem Liegenschaftskataster oder dem Grundbuch anzugeben. Die Grundflächen des Grundstücks sind in einer hori ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN 277

Brutto-Grundfläche, DIN277, Grundfläche, Nutzfläche, Rauminhalt
DIN 277, Ausgabe 2021-08: Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau.
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Christoph Geisenheyner über Baunormenlexikon
"Als Architekt nutze ich das Baunormenlexikon schon seit vielen Jahren, sowohl in der Entwurfsplanung, vor allem aber in der Ausführungsplanung und Ausschreibung. Das gilt analog für unsere Tragwerksplanung. Für mich ist es ein unerlässliches und zuverlässiges Planungswerkzeug geworden. Überzeugend finde ich nach wie vor die unschlagbare Aktualität der DIN-Normen-Zitate und die Schnelligkeit, mit der ich dank der präzisen Suche benötigte Normenausschnitte finde. Als Onlinedienst kann ich Baunormenlexikon flexibel an jedem Arbeitsort nutzen. Es erschließt sich intuitiv, kommt auf den Punkt und verzichtet auf Schnickschnack." Christoph Geisenheyner Architekt, Weimar www.brameygroup.de
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