Seite 1 f., Abschnitt 2
Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe: 2.1 Gebäudemanagement GM: Gesamtheit aller Leistungen zum Betreiben und Bewirtschaften von Gebäuden einschließlich der baulichen und technischen Anlagen auf der Grundlage ganzheitlicher Str ...
Seite 2 ff., Abschnitt 3.1
Gesamtheit der Leistungen im Rahmen des Technischen Gebäudemanagements. 3.1.1 Betreiben. Zur wirtschaftlichen Nutzung der baulichen und technischen Anlagen sind Leistungen erforderlich wie: Übernehmen; Inbetriebnehmen; Bedienen; Überwachen, Messen, ...
Seite 4 ff., Abschnitt 3.2
Gesamtheit der Leistungen im Rahmen des Infrastrukturellen Gebäudemanagements. 3.2.1 Verpflegungsdienste. Gesamtheit der Leistungen für Gemeinschafts- oder Sozialverpflegung wie: Beschaffen und Zubereiten von Nahrungsmitteln für Haupt- und Zwischen ...
Seite 7, Abschnitt 3.3
Gesamtheit der Leistungen im Rahmen des Kaufmännischen Gebäudemanagements: 3.3.1 Beschaffungsmanagement. Gesamtheit der Leistungen zur termingerechten und kostengünstigen Beschaffung von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Gebäudebewirtschaftun ...
Seite 7 f., Abschnitt 4
Das Flächenmanagement umfasst das Management der verfügbaren Flächen im Hinblick auf ihre Nutzung und Verwertung. Nutzerorientiertes Flächenmanagement wie z. B. Nutzungsplanung, räumliche Organisation von Arbeitsprozessen und Arbeitsplätzen, ergonom ...