Norm

DIN 32975 | 2009-12

Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Diese Norm legt Anforderungen an die Gestaltung visueller Informationen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Einrichtungen sowie Verkehrsmittel und -anlagen fest, um damit die Sicherheit, Orientierung und Mobilität für Menschen mit und ohne Sehbehinderung zu verbessern.
Diese Norm wurde vom NA 063-06-04 AA „Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte“ des Normenausschuss Medizin (NAMed) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 32975 im Originaltext:

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1 Anwendungsbereich DIN 32975

Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm legt Anforderungen an die Gestaltung visueller Informationen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Einrichtungen sowie Verkehrsmittel und -anlagen fest, um damit die Sicherheit, Orientierung und Mobilität für Mensche ...

3 Begriffe DIN 32975

Seite 5 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Sehobjekt visuell zu erfassender Gegenstand oder visuell zu erfassendes Zeichen, wahrzunehmen aufgrund seines Kontrastes zu seinem unmittelbaren Umfeld sowie seiner Farbe, Form und ...

4.1 Allgemeines - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Seite 6 f., Abschnitt 4.1
Für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen tritt eine Gefährdung im öffentlichen Bereich besonders bei Übergängen mit unterschiedlichen Verkehrsströmen, zu Gebäuden, Haltestellen und Verkehrsmitteln sowie mit unterschiedlichen Beleuchtungssituation ...

4.3 Anbringung und Beständigkeit - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Seite 10, Abschnitt 4.3
4.3.1 Allgemeines. Die Nutzbarkeit von Informationen bzw. Kennzeichnungen wird sowohl durch deren Anbringung (z. B. Höhe der Anbringung) als auch durch die Beständigkeit der Sehobjekt-Umfeld-Kombinationen entscheidend bestimmt. 4.3.2 Anbringung. Die ...

4.2 Gestaltungsanforderungen - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Seite 7 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Allgemeines. Grundsätzlich sollte eine Optimierung der Kontraste im Vordergrund stehen. Gut nutzbare visuelle Kontraste werden erzielt durch geeignete Kombinationen von Sehobjekt und Umfeld (z. B. dunkles Schriftzeichen auf hellem Grund). Dabei ...

4.4 Elemente - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Seite 10 ff., Abschnitt 4.4
4.4.1 Allgemeines. Informationselemente geben Informationen in Schrift und Bild, z. B. als Wegweiser, Stations- und Haltestellenschilder, Bahnsteig- und Liniennummern, Fahrtziel- und Zeitanzeiger, Fahr- und Netzpläne. Die nachfolgenden Ausführungen g ...

4.5 Kennzeichnung von Hindernissen - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Seite 13, Abschnitt 4.5
Ist eine Einschränkung von Mindestbewegungsflächen und Bewegungsräumen nach DIN 18024-1 bzw. DIN 18024-2 unvermeidlich, sind die innerhalb der Bewegungsfläche installierten oder in sie hineinragenden Ausstattungselemente als potentielle Hindernisse k ...

4.6 Kennzeichnung von Bedienelementen - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Seite 13, Abschnitt 4.6
Bedienelemente (von z. B. Türen, Automaten, Toiletten, Lichtsignalanlagen), wie Griffe, Drücker, Schalter, Taster und Codekartenschlitze, müssen sich durch visuell kontrastierende Gestaltung von der Umgebung abheben und dadurch leicht erkenn- und nut ...

4.7 Kennzeichnung von Niveauwechseln - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Seite 13 f., Abschnitt 4.7
Zur Überwindung von Niveauunterschieden werden Einzelstufen, Treppen, Rampen, Aufzüge und ergänzend Fahrtreppen und Fahrsteige eingesetzt. Bei Fest- und Fahrtreppen sind alle Trittstufen über die volle Breite mit einem 4 cm bis 5 cm breiten Streifen ...

4.8 Kennzeichnung von ungesicherten Absturzkanten - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Seite 14, Abschnitt 4.8
Ungesicherte Absturzkanten (z. B. Ka ...

4.9 Kennzeichnung von Übergangsbereichen - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Seite 14, Abschnitt 4.9
4.9.1 Allgemeines. Übergangsbereiche sind Bereiche mit möglichen Gefahrenstellen und der besonderen Notwendigkeit kontrastreicher Markierung und geeigneter Licht-/Beleuchtungsverhältnisse. Übergangsbereiche sind dort vorhanden, wo sich die Art oder E ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN 32975

Barrierefreiheit, Bord, Fußgängerüberweg, Kennzeichnung, Trittstufe
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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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