Diese Norm legt Anforderungen an die Gestaltung visueller Informationen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Einrichtungen sowie Verkehrsmittel und -anlagen fest, um damit die Sicherheit, Orientierung und Mobilität für Menschen mit und ohne Sehbehinderung zu verbessern.
Diese Norm wurde vom NA 063-06-04 AA „Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte“ des Normenausschuss Medizin (NAMed) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 32975:
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1 Anwendungsbereich DIN 32975
Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm legt Anforderungen an die Gestaltung visueller Informationen für den Straßenraum, für öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Einrichtungen sowie Verkehrsmittel und -anlagen fest, um damit die Sicherheit, Orientierung und Mobilität für Mensche ...
3 Begriffe DIN 32975
Seite 5 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Sehobjekt visuell zu erfassender Gegenstand oder visuell zu erfassendes Zeichen, wahrzunehmen aufgrund seines Kontrastes zu seinem unmittelbaren Umfeld sowie seiner Farbe, Form und ...
4.1 Allgemeines - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Seite 6 f., Abschnitt 4.1
Für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen tritt eine Gefährdung im öffentlichen Bereich besonders bei Übergängen mit unterschiedlichen Verkehrsströmen, zu Gebäuden, Haltestellen und Verkehrsmitteln sowie mit unterschiedlichen Beleuchtungssituation ...
4.3 Anbringung und Beständigkeit - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Seite 10, Abschnitt 4.3
4.3.1 Allgemeines. Die Nutzbarkeit von Informationen bzw. Kennzeichnungen wird sowohl durch deren Anbringung (z. B. Höhe der Anbringung) als auch durch die Beständigkeit der Sehobjekt-Umfeld-Kombinationen entscheidend bestimmt. 4.3.2 Anbringung. Die ...
4.2 Gestaltungsanforderungen - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Seite 7 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Allgemeines. Grundsätzlich sollte eine Optimierung der Kontraste im Vordergrund stehen. Gut nutzbare visuelle Kontraste werden erzielt durch geeignete Kombinationen von Sehobjekt und Umfeld (z. B. dunkles Schriftzeichen auf hellem Grund). Dabei ...
4.4 Elemente - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Seite 10 ff., Abschnitt 4.4
4.4.1 Allgemeines. Informationselemente geben Informationen in Schrift und Bild, z. B. als Wegweiser, Stations- und Haltestellenschilder, Bahnsteig- und Liniennummern, Fahrtziel- und Zeitanzeiger, Fahr- und Netzpläne. Die nachfolgenden Ausführungen g ...
4.5 Kennzeichnung von Hindernissen - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Seite 13, Abschnitt 4.5
Ist eine Einschränkung von Mindestbewegungsflächen und Bewegungsräumen nach DIN 18024-1 bzw. DIN 18024-2 unvermeidlich, sind die innerhalb der Bewegungsfläche installierten oder in sie hineinragenden Ausstattungselemente als potentielle Hindernisse k ...
4.6 Kennzeichnung von Bedienelementen - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Seite 13, Abschnitt 4.6
Bedienelemente (von z. B. Türen, Automaten, Toiletten, Lichtsignalanlagen), wie Griffe, Drücker, Schalter, Taster und Codekartenschlitze, müssen sich durch visuell kontrastierende Gestaltung von der Umgebung abheben und dadurch leicht erkenn- und nut ...
4.7 Kennzeichnung von Niveauwechseln - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Seite 13 f., Abschnitt 4.7
Zur Überwindung von Niveauunterschieden werden Einzelstufen, Treppen, Rampen, Aufzüge und ergänzend Fahrtreppen und Fahrsteige eingesetzt. Bei Fest- und Fahrtreppen sind alle Trittstufen über die volle Breite mit einem 4 cm bis 5 cm breiten Streifen ...
4.8 Kennzeichnung von ungesicherten Absturzkanten - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Seite 14, Abschnitt 4.8
Ungesicherte Absturzkanten (z. B. Ka ...
4.9 Kennzeichnung von Übergangsbereichen - Visuelle Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
Seite 14, Abschnitt 4.9
4.9.1 Allgemeines. Übergangsbereiche sind Bereiche mit möglichen Gefahrenstellen und der besonderen Notwendigkeit kontrastreicher Markierung und geeigneter Licht-/Beleuchtungsverhältnisse. Übergangsbereiche sind dort vorhanden, wo sich die Art oder E ...