Norm

DIN 32984 | 2023-04

Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Diese Norm legt Form und Maße der Profile und den erforderlichen Leuchtdichtekontrast der Bodenindikatoren fest, mit dem Ziel, die Sicherheit und Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen im öffentlichen Raum zu erreichen.
Sie wurde vom Arbeitsausschuss NA 063-06-04 AA „Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte“ im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed) erarbeitet.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 32984 im Originaltext:

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Änderungen DIN 32984

Gegenüber DIN 32984:2020-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: der Text unter allen Bildern, wenn vorhanden, wurde verdeutlicht; Bild 5 wurde ersetzt; , im Unterabschnitt 5.3.2.2 wurden im 4.Absatz die Anforderungen an das Speerfeld prä ...

1 Anwendungsbereich DIN 32984

Seite 7, Abschnitt 1
Die grundlegenden technischen Voraussetzungen an die Barrierefreiheit der DIN-Reihe 18040 werden durch DIN 32984 für den Bereich Bodenindikatoren und „sonstige Leitelemente“ ergänzt und spezifiziert. DIN 32984 legt Anforderungen für Bodenindikatoren ...

3 Begriffe DIN 32984

Seite 8 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go/di ...

4.1 Allgemeines - Bodenindikatoren und angrenzender Belag

Seite 10, Abschnitt 4.1
Bodenindikatoren haben Zeichencharakter. Durch die Anordnung von zwei verschiedenen Strukturen – Rippe und Noppe – ermöglichen sie blinden und sehbehinderten Menschen, z.B. am Fahrbahnrand zwischen Haltestellen und Überquerungsstellen sowie zwischen ...

4.2 Oberflächenstruktur - Bodenindikatoren und angrenzender Belag

Seite 10 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Rippenstruktur. Die Rippen haben einen trapezähnlichen Querschnitt mit den Maßen nach Bild 1a) und Bild 1b). Die Kanten der Rippen sollten abgerundet werden. Durch die Definition einer Messebene von 1 mm unter der Oberkante bzw. dem Scheitelpun ...

4.3 Erkennbarkeit - Bodenindikatoren und angrenzender Belag

Seite 13 ff., Abschnitt 4.3
4.3.1 Allgemeines. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Bodeninformation ist der hohe taktile, visuelle und möglichst auch akustische Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag. Um eine optimale taktile und visuelle Erkennbarkeit aufrecht zu erhalten, m ...

4.4 Werkstoffe - Bodenindikatoren und angrenzender Belag

Seite 16, Abschnitt 4.4
Bodenindikatoren müssen aus geeigneten Werkstoffen bestehen und gleichwertige Gebrauchseigenschaften wie die angrenzenden Bodenbeläge haben. Der jeweilige Werkstoff muss widerstandsfähig gegen Farb- und Helligkeitsveränderungen sowie g ...

4.5 Verlegung - Bodenindikatoren und angrenzender Belag

Seite 16, Abschnitt 4.5
Aneinandergereihte Bodenindikatoren mit gleichem Profil sind so zu verlegen, dass das Profil sich über Plattengrenzen hinaus fortsetzt. Bei Rippenstrukt ...

4.6 Begleitstreifen - Bodenindikatoren und angrenzender Belag

Seite 17 f., Abschnitt 4.6
In einem stark strukturierten Umgebungsbelag oder bei fehlendem visuellem Kontrast werden Bodenindikatoren von blinden und sehbehinderten Menschen nicht wahrgenommen. Wenn der taktile und/oder visuelle Kontrast nicht ausreichend ist (siehe Abschnitt ...

5.1 Allgemeines - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 18 ff., Abschnitt 5.1
5.1.1 Kriterien für den Einsatz von Bodenindikatoren. Damit blinde und sehbehinderte Menschen sich im öffentlichen Raum selbstständig und sicher bewegen können, benötigen sie eindeutige Orientierungspunkte und Leitelemente. Bodenindikatoren sollten n ...

5.2.1 Leitstreifen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 20 f., Abschnitt 5.2.1
Leitstreifen haben eine Mindestbreite von 30 cm. Sie können auf Gehflächen als Orientierungshilfe in komplexen Verkehrssituationen, wie z. B. auf großen Plätzen und zur Verbindung von Verkehrsanlagen eingesetzt werden. Leitstreifen sollten dabei eine ...

5.2.2 Auffindestreifen mit Rippenstruktur für allgemeine Ziele - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 21 f., Abschnitt 5.2.2
Auffindestreifen mit Rippenstruktur in Gehrichtung werden quer über die gesamte Breite der Gehbahn bzw. des Gehweges verlegt und sind mindestens 60 cm, vorzugsweise 90 cm tief (Bild 6). Bei Zielen an der inneren Leitlinie müssen sie einen Abstand von ...

5.2.3 Komplexe Leitsysteme - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 22 ff., Abschnitt 5.2.3
5.2.3.1 Allgemeines. In Fußgängerbereichen mit unzureichenden natürlichen Orientierungsmerkmalen können komplexe Leitsysteme erforderlich sein. Leitstreifen übernehmen dann die Führung zu verschiedenen Zielen, die durch die entsprechenden Felder anzu ...

5.3.1 Allgemeines zu Querungsstellen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 28, Abschnitt 5.3.1
Überquerungsstellen im Sinne dieses Dokuments sind: getrennte Überquerungsstellen mit differenzierter Bordhöhe; gemeinsame Überquerungsstellen mit einheitlicher 3cm Bordhöhe; Überquerungsstellen mit teilaufgepflasterter Fahrbahn; Gehwegüberfahrte ...

5.3.2 Fußgängerfurt und Fußgängerüberweg mit 3 cm Bordhöhe - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 28 ff., Abschnitt 5.3.2
5.3.2.1 Allgemeines. Um eine sichere Querung von Fahrbahnen für blinde und sehbehinderte Menschen eindeutig auffindbar zu machen, sind gesicherte Überquerungsstellen immer mit Bodenindikatoren anzuzeigen. Die Anzeige einer gesicherten Überquerungsste ...

5.3.3 Querungsstelle mit differenzierter Bordhöhe - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 31 f., Abschnitt 5.3.3
Ungesicherte Überquerungsstellen können nach DIN 18040-3 :2014-12 mit differenzierter Bordhöhe oder als gemeinsame Überquerungsstelle mit 3 cm Bordhöhe gestaltet werden (siehe Abschnitt 5.3.1). In Straßen mit z. B. geringem Verkehrsaufkommen werden B ...

5.3.4 Querungsstelle nicht rechtwinklig zum Bord - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 32 f., Abschnitt 5.3.4
Für Richtungsfelder an anzuzeigenden Überquerungen, bei denen die Überquerungsrichtung nicht rechtwinklig zum Bord verläuft [Bild 15a) und Bild 15b)], gelten folgende Anforderungen: Die Richtungsfelder sind an der schmalsten Stelle mindestens 60 cm ...

5.3.5 Mittelinseln - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 33 f., Abschnitt 5.3.5
Auf Mittelinseln wird die Überquerung mit gleicher Struktur angezeigt wie auf dem Gehweg [Bild 16a)]. Bei Mittelinseln können die Noppenstreifen im Interesse der Übersichtlichkeit auf 30 cm Breite reduziert werden oder bei schmalen Inseln < 2,50 m Ti ...

5.3.6 Überquerungen in Hauptgehrichtung - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 34 ff., Abschnitt 5.3.6
5.3.6.1 Allgemeines. Bei selbständig geführten Gehwegen, die aus Parkanlagen, Vorplatzsituationen vor Bahnhöfen und in ähnlichen Situationen in der Gehrichtung direkt auf eine Querung führen, sind sowohl gesicherte als auch ungesicherte Überquerungen ...

5.3.7 Querung von Radwegen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 38 ff., Abschnitt 5.3.7
Wenn Radwege vor Überquerungsstellen auf die Fahrbahn geführt werden, ist keine zusätzliche Anzeige der Radwege erforderlich (siehe auch Bild 20). Die niveaugleiche Radwegüberquerung auf einem Gehweg ist i. d. R. ungesichert, es sei denn sie ist in d ...

5.3.8 Querung von Bahnanlagen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 41 ff., Abschnitt 5.3.8
Die Überquerungen von Bahnanlagen oder Bahnkörpern (nach EBO und BOStrab) sind gleichbedeutend mit Bahnübergängen. ANMERKUNG 1 Bei der Deutschen Bahn AG wird die Anordnung sowie Gestaltung der Bodenindikatoren an Gleisüberquerungen der Eisenbahn in D ...

5.4 Bus- und Straßenbahnhaltestellen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 44 ff., Abschnitt 5.4
5.4.1 Haltestellen am Bordstein. Bei Bus- und Straßenbahnhaltestellen am Fahrbahnrand weist ein Auffindestreifen (mit Rippenstruktur parallel zum Haltestellenbord) mit einer Tiefe von mindestens 60 cm, vorzugsweise 90 cm über die gesamte Breite der G ...

5.5 Bahnsteige - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 49 ff., Abschnitt 5.5
5.5.1 Leitstreifen entlang der Bahnsteigkanten. Auf Bahnsteigen sind Leitstreifen in einem Abstand von mindestens 60 cm parallel zur Bahnsteigkante entsprechend den jeweils gültigen Vorschriften zu verlegen. ANMERKUNG Im Bereich der Deutschen Bahn AG ...

5.6 Komplexe Personenverkehrsanlagen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 53 ff., Abschnitt 5.6
5.6.1 Allgemeines. In komplexen Personenverkehrsanlagen, z. B. in großen Bahnhofsgebäuden, Flughäfen oder Verteilerebenen, ist die Einrichtung von Leitsystemen erforderlich (Abschnitt 5.2.3). Der Beginn des Leitsystems ist in geeigneter Weise anzuzei ...

5.7 Niveauwechsel - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 56 ff., Abschnitt 5.7
5.7.1 Treppen, Einzelstufen und steile Rampen. Aufmerksamkeitsfelder zeigen abwärtsführende Niveauwechsel (Treppen, Einzelstufen und steile Rampen > 6 %) als Gefahr rechtzeitig an (Bild 33). Bei Treppen kann vor der untersten Stufe ebenfalls ein Aufm ...

5.8 Anzeige von Hindernissen und Gefährdungen - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 60 ff., Abschnitt 5.8
5.8.1 Hindernisse. Aufmerksamkeitsfelder sollten vorgesehen werden, wenn Hindernisse oder andere Ausstattungselemente wie z. B. Telefonstelen, Straßenmöbel, Verkaufsautomaten usw. mehr als 20 cm in die Bewegungsflächen hineinragen und diese nicht nac ...

5.9 Sonstige Leitelemente - Bodenindikatoren und Leitelemente im Verkehrsraum

Seite 62 ff., Abschnitt 5.9
5.9.1 Allgemeines. Damit blinde und sehbehinderte Menschen die sonstigen natürlichen und gebauten Elemente im öffentlichen Verkehrsraum für ihre Wegeführung und Orientierung sicher nutzen können, müssen diese Elemente ausreichend deutliche Taktilität ...

6.1 Allgemeines - Orientierung in Gebäuden

Seite 66, Abschnitt 6.1
Leitung und Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen müssen nach DIN 18040-1 in Gebäuden mit Öffentlichkeitscharakter gegeben sein. In Abhängigkeit der baulichen Komplexität sollten dazu Leit- und Orientierungssysteme vorgesehen werden. Die ...

6.2 Besonderheiten für taktile Markierungen - Orientierung in Gebäuden

Seite 67 f., Abschnitt 6.2
6.2.1 Allgemeines. Aus architektonischen und gestalterischen Gründen können statt der Bodenindikatoren andere Materialien mit vergleichbar guten taktilen und visuellen Kontrasten eingesetzt werden. 6.2.2 Leitstreifen. Anstelle des Einbaus von Bodenin ...

6.3 Ausstattungsgrad in Abhängigkeit von der Nutzung - Orientierung in Gebäuden

Seite 68 f., Abschnitt 6.3
6.3.1 Allgemeines. Je nach der Notwendigkeit, selbstständig bestimmte Wege in öffentlichen Gebäuden bewältigen zu müssen, der Übersichtlichkeit der Gebäude sowie der Häufigkeit ihrer Benutzung, ergeben sich Unterschiede in den Anforderungen an die Au ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN 32984

Barrierefreies Bauen, Blindenleitsystem, Bodenindikator, Bodenleitsystem
DIN 32984, Ausgabe 2023-04: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
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Christoph Geisenheyner über Baunormenlexikon
"Als Architekt nutze ich das Baunormenlexikon schon seit vielen Jahren, sowohl in der Entwurfsplanung, vor allem aber in der Ausführungsplanung und Ausschreibung. Das gilt analog für unsere Tragwerksplanung. Für mich ist es ein unerlässliches und zuverlässiges Planungswerkzeug geworden. Überzeugend finde ich nach wie vor die unschlagbare Aktualität der DIN-Normen-Zitate und die Schnelligkeit, mit der ich dank der präzisen Suche benötigte Normenausschnitte finde. Als Onlinedienst kann ich Baunormenlexikon flexibel an jedem Arbeitsort nutzen. Es erschließt sich intuitiv, kommt auf den Punkt und verzichtet auf Schnickschnack." Christoph Geisenheyner Architekt, Weimar www.brameygroup.de
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