Diese Norm legt Anforderungen und Maße für die Brailleschrift (Blindenschrift) und erhabene Profilschrift zur Verwendung im Innen- und Außenbereich fest. Sie regelt die Gestaltung und Anordnung der Informationselemente, damit blinde und sehbehinderte Menschen diese Informationen flüssig erkennen, lesen und interpretieren können. Diese Norm beschreibt keine technischen Verfahren zur Erzeugung der Brailleschrift und der erhabenen Profilschrift.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 063-06-04 AA „Kommunikations- und Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte“ im DIN-Normenausschuss Medizin (NAMed) erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 32986:
Passend für mich mit DIN 32986
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 32986 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN 32986
Gegenüber DIN 32986:2015-01 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: die normativen Verweisungen wurden korrigiert; in Bild 1 wurde die Bildunterschrift von „Maßschema“ in „Maßschema Brailleschrift“ geändert; Abschnitt 4.2.3 d) und e) wurden über ...
1 Anwendungsbereich DIN 32986
Seite 5, Abschnitt 1
Diese Norm legt Anforderungen und Maße für die Brailleschrift (Blindenschrift) und erhabene Profilschrift zur Verwendung im Innen- und Außenbereich fest. Sie regelt die Gestaltung und Anordnung der Informationselemente, damit blinde und sehbehinderte ...
3 Begriffe DIN 32986
Seite 6, Abschnitt 3
Die Terminologie bezogen auf Schriftgröße, Schriftzeichen entspricht der Verwendung der Begriffe nach und DIN 1450 :2013-04 DIN 16507-2. Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Blindenschrift Brailleschrift, Punktschrift ...
4 Anforderungen - Taktile Schriften und Beschriftungen
Seite 6 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen sind in Brailleschrift, erhabener Profilschrift und/oder durch Sonderzeichen und/oder Piktogramme darzustellen. 4.2 Brailleschrift. 4.2.1 Allgemeines. Für die Beschriftung mit B ...
5.1 Grundanforderungen - Taktile Beschriftungen
Seite 14 ff., Abschnitt 5.1
Die Planung der Orientierung und Wegeführung für Gebäude, Gebäudekomplexe und Verkehrsanlagen sollte immer neben den taktilen Beschriftungen auch weitere Elemente wie taktile Übersichtsskizzen, akustische Informationen, eine Wegeleitung über Bodenind ...
5.2 Handlauf - Taktile Schriften und Beschriftungen
Seite 16 ff., Abschnitt 5.2
Die Informationen sind auf den Handläufen so anzubringen, dass die ertastende Hand sie leicht entdecken und lesen kann. Blinde und sehbehinderte Menschen sollten die Handlaufbeschriftung immer an einer bestimmten Stelle des Handlaufs finden. Diese St ...
5.3 Übersichtstafeln und Schilder zur Orientierung und Wegeleitung in Gebäuden - Taktile Schriften und Beschriftungen
Seite 25, Abschnitt 5.3
Die allgemeinen Orientierungsinformationen im Eingangsbereich und auf den Etagen öffentlich zugänglicher Gebäude sind auch blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich zu machen. Sie sollten separat neben den allgemeinen Informationstafeln an leich ...
5.4 Räume - Taktile Schriften und Beschriftungen
Seite 25 f., Abschnitt 5.4
5.4.1 Allgemeines. Die Beschriftung von Räumen ist grundsätzlich mit Braille- und erhabener Profilschrift auszuführen. Die erhabene Profilschrift muss auch von sehbehinderten Menschen gut visuell lesbar sein (siehe Abschnitt 5.1.h ) ). Die taktilen ...
5.5 Bedienelemente - Taktile Schriften und Beschriftungen
Seite 26 ff., Abschnitt 5.5
5.5.1 Allgemeine Anforderungen. 5.5.1.1 Allgemeines. Die Beschriftung von Bedienelementen ist unmittelbar objektnah anzubringen, um eine eindeutige Auffindbarkeit und Zuordnung zu erreichen. 5.5.1.2 Einzelne Bedienelemente. Das Element selbst sollte ...
5.6 Lagepläne, Informationstafeln und Reliefdarstellungen sowie Modelle im Außenbereich - Taktile Schriften und Beschriftungen
Seite 30 f., Abschnitt 5.6
Stationäre Orientierungspläne, Informationstafeln sowie Modelle von Sehenswürdigkeiten (z. B. Kirchen, Gebäude, Denkmäler, Stadtensembles) im Außenbereich sollten sowohl mit Braille- als auch erhabener Profilschrift für blinde und sehbehinderte Mensc ...
5.7 Fluchtwege und Notfalleinrichtungen - Taktile Schriften und Beschriftungen
Seite 31 ff., Abschnitt 5.7
5.7.1 Allgemeines. Im Falle von Feuer oder anderer Evakuierungsnotwendigkeiten müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (siehe DIN 18040-1 :2010-10) und im öffentlichen Verkehrsraum (siehe E DIN 18040-3 :2 ...