Diese Norm gilt für geotechnische Untersuchungen von Boden und Fels einschließlich ihrer Inhaltsstoffe als Baugrund für Bauwerke aller Art. Sie ergänzt auf nationaler Ebene europäischen Regelungen und ist daher ausschließlich zusammen mit der DIN EN 1997-2 und dem Nationalen Anhang DIN EN 1997-2/NA anzuwenden.
Diese Normen sollen sicherstellen, dass Aufbau, Beschaffenheit und Eigenschaften des Baugrunds bereits für den Entwurf und die Ausschreibung eines Bauvorhabens bekannt sind. Geotechnische Erkundungen und Untersuchungen nach diesen Normen sind Voraussetzung für die Sicherheitsnachweise nach DIN EN 1997-1, DIN EN 1997-1/NA und DIN 1054.
Diese Norm wurde im Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. vom Arbeitsausschuss NA 005-05-06 AA "Untersuchungen von Boden und Fels" erstellt.
Inhaltsverzeichnis DIN 4020:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 4020 im Originaltext:
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zu 1.1.2 Anwendungsbereich DIN EN 1997-2 [Ergänzende Regelungen]
Seite 5, Abschnitt zu 1.1.2
A (1) DIN 4020 ergänzt auf nationaler Ebene die europäischen Regelungen von DIN EN 1997-2. Sie ist daher ausschließlich zusammen mit DIN EN 1997-2 und dem Nationalen Anhang DIN EN 1997-2/NA anzuwende ...
zu 1.5.3 Begriffe DIN EN 1997-2 [Ergänzende Regelungen]
Seite 6 f., Abschnitt zu 1.5.3
A 1.5.3.16 Geotechnische Kategorien (GK) Gruppe, in die bautechnische Maßnahmen und Verfahren nach dem Schwierigkeitsgrad des Bauwerks, der Baugrundverhältnisse sowie der zwischen ihnen und der Umgebung bestehenden Wechselwirkungen eingestuft werden. ...
zu 2.1 Zweck der Untersuchungen - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 8, Abschnitt zu 2.1
Zu 2.1.1 Allgemeines. A (2a) Aufschlüsse in Boden und Fels sind als Stichprobe zu bewerten. Sie lassen für zwischenliegende Bereiche nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zu, so dass ein Baugrundrisiko verbleibt. A (2b) Mit den Ergebnissen der geotechnisch ...
zu 2.2 Abfolge der Untersuchungen - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 8 f., Abschnitt zu 2.2
A ANMERKUNG zu 2.2 DIN EN 1997-2 :2010-10, 2.2 (1)P bis (4) sind im nachfolgenden Abschnitt A 2.2.1 ange-ordnet. A 2.2.1 Anforderungen. A (5) Vor der Aufnahme der Aufschlussarbeiten müssen die Ansatzpunkte auf Kampfmittel- und Leitungsfreiheit überpr ...
zu 2.4.1 Felduntersuchungen - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 9 f., Abschnitt zu 2.4.1
Zu 2.4.1.1 Allgemeines. A (7) Die Abschnitte (5)P und (6)P gelten auch, wenn Mineral- oder Thermalwässer im Baugrund angetroffen werden oder vorkommen können. Zu 2.4.1.3 Lage und Tiefe der Untersuchungspunkte. A (1) Die Abst ...
A 2.6 Baubegleitende Messungen - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 10, Abschnitt A 2.6
A (1) Bei der Planung von baubegleitenden Messungen ist Folgendes zu beachten: bei Vorhaben der Geotechnischen Kategorie 3 ist stets zu prüfen, ob ergänzend zu vorausgegangenen Untersuchungen Messungen im Feld durchgeführt werden sollen; Messeinric ...
zu 3.4 Probeentnahme in Böden - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 10, Abschnitt zu 3.4
Zu 3.4.2 Benennen und Beschreiben von Boden. ...
zu 4.3 Drucksondierungen - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 11, Abschnitt zu 4.3
Zu 4.3.4.1 Tragfähigkeit und Setzungen von Flachgründungen. A ANMERKUNG zu 1(P) Die in Anhang D.3 beschriebene Methode zur Berechnung der Setzung von Flachgründungen ist in Deutschland nicht gebräuchlich, es liegen keine Erfahrungen damit vor, deshal ...
zu 4.4 Pressiometerversuche - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 11 f., Abschnitt zu 4.4
Zu 4.4.4.1 Allgemeine Kriterien. A ANMERKUNG zu (3)P Das in Anhang E.2 beschriebene Verfahren zur Berechnung der Setzungen von Flachgründungen ist in Deutschland nicht gebräuchlich, es liegen keine Erfahrungen damit vor, siehe DIN EN 1997-2/NA :2010- ...
zu 4.6 Standard Penetration Test - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 12, Abschnitt zu 4.6
Zu 4.6.1 Zweck. A ANMERKUNG zu (2)P Mit d ...
A 4.12 Versuche mit der Seitendrucksonde - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 12, Abschnitt A 4.12
A (1) Der Zweck des Versuchs mit der Seitendrucksonde ist es, in situ die Verformbarkeit von verwittertem oder weichem Fels und von Boden durch das Messen der lateralen Ausdehnung eines Bohrlochabschnitts unter einem bekannten Druck zu bestimmen. A ( ...
A 4.13 Bohrlochrammsondierungen - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 13, Abschnitt A 4.13
A (1) Der Zweck der Bohrlochrammsondierung ist die Ermittlung des Bodenwiderstands an der Bohrlochsohle gegen die dynamische Eindringung einer geschlossenen Spitze. ( ...
zu 6 Geotechnischer Untersuchungsbericht - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 15 f., Abschnitt zu 6
Zu 6.2 Darstellung der geotechnischen Information. A (5) Alle Aufschlusspunkte sind in einem Lageplan, die Ergebnisse sind in maßstäblichen Schnitten gemeinsam höhengerecht nach DIN 4023, der Normenreihe DIN 4094 und der Normenreihe DIN EN ISO 22476 ...
A 7 Geotechnischer Bericht - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 16 ff., Abschnitt A 7
A 7.1 Einordnung. A (1) Für Baugrunduntersuchungen einschließlich der Grundwasseruntersuchungen ist bei allen Geotechnischen Kategorien ein schriftlicher Geotechnischer Bericht zu erstellen. A (2) Bei den Geotechnischen Kategorien GK 2 und GK 3 enthä ...
zu Anhang B.3 Untersuchungsabstände und -tiefen - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 19, Abschnitt zu Anhang B.3
Dieser An ...
A Anhang AA Einstufung in die Geotechnischen Kategorien - Baugrund [Ergänzende Regelungen]
Seite 23 ff., Abschnitt A Anhang AA
ANMERKUNG Die Einstufung in eine der Geotechnischen Kategorien und die daraus resultierenden Anforderungen sind im Zuge der Projektbearbeitung aufgrund der Ergebnisse geotechnischer Untersuchungen, Berechnungen und der Bauausführung zu überprüfen und ...