Norm

DIN 4020 | 2003-09

Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke

Norm ist zurückgezogen und ersetzt durch     DIN 4020 [2010-12]
Diese Norm gilt für geotechnische Untersuchungen von Boden und Fels einschließlich ihrer Inhaltsstoffe als Baugrund für Bauwerke aller Art.
Diese Norm wurde vom Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. im Arbeitsausschuss 05.06.00 "Untersuchungen von Boden und Fels" erarbeitet.

Inhaltsverzeichnis DIN 4020:

Seite
1 Anwendungsbereich 4
2 Normative Verweisungen 4
3 Begriffe 7
4 Allgemeine Anforderungen 8
4.1 Notwendigkeit der geotechnischen Untersuchungen 8
4.2 Bewertung der geotechnischen Untersuchungen 9
4.3 Planung der geotechnischen Untersuchungen und Informationspflicht 9
5 Veranlassung und Ablauf der geotechnischen Untersuchungen 9
6 Aufgabenstellungen bei geotechnischen Untersuchungen 11
7 Art und Umfang der geotechnischen Untersuchungen 12
7.1 Einflussmerkmale 12
7.2 Geotechnische Kategorien (GK) 13
7.3 Voruntersuchung 13
7.4 Hauptuntersuchung 14
7.5 Baubegleitende Untersuchung 20
7.6 Baubegleitende Messungen 20
7.7 Überwachung von Baugrund und Bauwerk nach der Bauausführung 21
7.8 Geotechnische Untersuchungen der Grundwasserverhältnisse 21
8 Verfahren für geotechnische Untersuchungen 21
9 Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse 22
10 Geotechnischer Bericht 22
Anhang A (normativ) Geotechnische Kategorien 23
Anhang B (normativ) Verfahren für geotechnische Untersuchungen 25
Anhang C (normativ) Auswertung und Beurteilung der Untersuchungsergebnisse 30
Anhang D (informativ) Geotechnische Untersuchung von Boden und Fels als Baustoff 35

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 4020 im Originaltext:

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4.3 Planung und Informationspflicht - Geotechnische Untersuchungen

Seite 9, Abschnitt 4.3
Für die Planung der geotechnischen Untersuchungen ist eine Aufstellung über die einschlägigen bautechnischen Fragen, die bei der baulichen Anlage auftreten können, vorzunehmen. Die Planung der geotechnischen Untersuchungen muss die geologischen Gegeb ...

5 Veranlassung und Ablauf - Geotechnische Untersuchungen

Seite 9 f., Abschnitt 5
5.1 Veranlassung der geotechnischen Untersuchungen. Der Entwurfsverfasser hat den Bauherrn rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer geotechnischen Untersuchung hinzuweisen. Der Bauherr hat geotechnische Untersuchungen für den Entwurf rechtzeitig zu be ...

7.3 Voruntersuchung - Geotechnische Untersuchungen

Seite 13, Abschnitt 7.3
Voruntersuchungen dienen der Entscheidung, ob ein geplantes Bauwerk im Hinblick auf die Baugrundverhältnisse überhaupt errichtet werden kann und wenn ja, welche besonderen Anforderungen (technisch und wirtschaftlich) für die Gründungskonzeption, die ...

7.4 Hauptuntersuchung - Geotechnische Untersuchungen

Seite 14 ff., Abschnitt 7.4
7.4.1 Hauptuntersuchungen müssen durch Art und Umfang die Beurteilung der Ausführbarkeit voraussehbarer Varianten der Gründung und der Baudurchführung zulassen. Art und Umfang der Hauptuntersuchung sind unter Beachtung der Einflussmerkmale nach 7.1 f ...

7.5 Baubegleitende Untersuchung - Geotechnische Untersuchungen

Seite 20, Abschnitt 7.5
7.5.1 Bei jedem Bauvorhaben sind die angetroffenen Baugrundverhältnisse auf Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Hauptuntersuchung zu überprüfen, gegebenenfalls zu ergänzen und zu dokumentieren. 7.5.2 Bei Pfahlgründungen sind DIN 1054, DIN EN 1536 ...

7.6 Baubegleitende Messungen - Geotechnische Untersuchungen

Seite 20 f., Abschnitt 7.6
Bei der Planung von baubegleitenden Messungen ist Folgendes zu beachten: als Bestandteil der Beobachtungsmethode (siehe DIN 1054) sind Messungen im Feld schon bei der Planung eines Bauvorhabens vorzusehen;, bei Vorhaben der Geotechnischen Kat ...

7.7 Überwachung nach der Bauausführung - Geotechnische Untersuchungen

Seite 21, Abschnitt 7.7
Der Sachverständige für Geotechnik hat bei Geotechnischer Kategorie 2 und 3 zu überprüfen, ob durch ein Bauwerk im Baugrund Veränderungen hervorgerufen werden, di ...

9 Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse - Geotechnische Untersuchungen

Seite 22, Abschnitt 9
Alle Aufschlusspunkte sind maßstäblich in einem Lageplan, die Ergebnisse in maßstäblichen Schnitten gemeinsam höhengerecht nach DIN 4023 und DIN 4094 darzustellen. Den einzelnen Homogenbereichen sind, getrennt nach Berechnungsprofilen und A ...
Das sagen unsere Kunden
Dr.-Ing. Burkhard Schrammen über Baunormenlexikon
"Wir nutzen das Baunormenlexikon als Architekturbüro bereits seit vielen Jahren, sowohl in der Planung als auch bei der Ausschreibung. Da sich die DIN-Normen heutzutage gefühlt täglich ändern und hier ein Überblick über die Aktualisierungen schwierig ist, sichert die Software uns Planern zu, immer auf die aktuell gültigen Normen zugreifen zu können. Hierbei ist die Software leicht und selbsterklärend bedienbar, so dass man durch die Suchfunktion gezielt und schnell die benötigten Normausschnitte findet." Dr.-Ing. Burkhard Schrammen Architekt, Mönchengladbach https://schrammen.info/
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