Diese Norm gilt für die Dränung auf, an und unter erdberührten baulichen Anlagen als Grundlage für Planung, Bemessung und Ausführung. Es werden Regelausführungen für definierte Voraussetzungen angegeben, für die keine weiteren Nachweise erforderlich sind (Regelfall). Für vom Regelfall abweichende Bedingungen sind besondere Nachweise zu führen (Sonderfall).
Inhaltsverzeichnis DIN 4095:
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1 Anwendungsbereich DIN 4095
Seite 1, Abschnitt 1
Die Norm gilt für die Dränung auf, an und unter erdberührten baulichen Anlagen als Grundlage für Planung, Bemessung und Ausführung. Sie gilt im Zusammenfassung mit den Maßnahmen zur Bauwer ...
2 Begriffe DIN 4095
Seite 1, Abschnitt 2
Im Sinne dieser Norm gilt: 2.1 Dränung. Dränung ist die Entwässerung des Bodens durch Dränschicht und Dränleitung, um das Entstehen von drückendem Wasser zu verhindern. Dabei soll ein Ausschlämmen von Bodenteilchen nicht auftreten (filterfeste Dränun ...
4.2 Regelfall - Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
Seite 3, Abschnitt 4.2
Der Regelfall liegt vor, wenn die nach Abschnitt 3 erforderlichen Untersuchungen die in den Tabellen 1 bis 3 gestellten Anforderungen erfüllen. Die Dränanlage ist dann nach Abschnitt 5 zu planen; besondere Nachweise sind nicht erforderlich. Direkte E ...
5.2 Planung von Dränanlagen vor Wänden
Seite 4, Abschnitt 5.2
5.2.1 Dränschicht. Die Dränschicht muß alle erdberührten Flächen bedecken und etwa 0,15 m unter Geländeoberfläche abgedeckt werden. Am Fußpunkt ist die drucklose Weiterleitung des Wassers bei mineralischer Ummantelung des Dränrohres durch mindestens ...
5.3 Planung von Dränanlagen auf Decken
Seite 4, Abschnitt 5.3
5.3.1 Dränschicht. Die Dränschicht muss alle Decken- und angrenzende erdberührte Flächen (z. B. Brüstungen, aufgehende Wände) vollflächig bedecken; durch ihre Filterschicht ist sie gegen Einschlämmen von Bodenteilchen zu sichern. Bei Geotextilien mus ...
5.4 Planung von Dränanlagen unter Bodenplatten
Seite 5, Abschnitt 5.4
Die Dränmaßnahmen sind abhängig von der Größe der bebauten Fläche. Bei Flächen bis 200 m² darf eine Flächendränschicht ohne Dränleitungen zur Ausführung kommen. Die Entwässerung muss sichergestellt sein, z. B. durch Durchbrüche in den Streifenfundame ...
6.2 Regelfall; Bemessung - Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
Seite 5 f., Abschnitt 6.2
Liegt nach Abschnitt 4.2 ein Regelfall vor, ist für den Wasserabfluss bei nichtmineralischen verformbaren Dränelementen mit der Abflussspende q´ vor Wänden bzw. q auf Decken oder unter Bodenplatten nach den Werten nach Tabelle 5 zu rechnen. Tabelle ...
6.3 Sonderfall; Bemessung - Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
Seite 6 f., Abschnitt 6.3
6.3.1 Abflussspende. Die Abflussspende für die Bemessung der flächigen Dränelemente darf nach den Tabellen 8 bis 10 geschätzt werden. Der entsprechende Bereich ist nach Bodenart und Bodenwasser bzw. Überdeckung festzulegen. Tabelle 8. Abflussspende v ...
8.1 Ausführung von Dränleitungen - Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
Seite 7, Abschnitt 8.1
Vor dem Verlegen von Dränleitungen ist ein stabiles Rohrleitungsplanum im vorgesehenen Gefälle herzustellen. Für Rinnensteine ist ein Betonauflager notwendig. Die Dränleitungen werden in der Regel, am Tiefpunkt beginnend, geradlinig zwischen den Kont ...
8.2 Ausführung von Sickerschichten - Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
Seite 7, Abschnitt 8.2
8.2.1 Allgemeines. Der Einbau der Sickerschicht ist vollflächig mit staufreiem Anschluss an die Dränleitung durchzuführen. Die Abdichtung darf nicht beschädigt werden. 8.2.2 Vor Wänden. Mineralstoffgemische (Sand/Kies) werden vor Wänden entweder im g ...
8.3 Ausführung von Filterschichten - Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
Seite 8, Abschnitt 8.3
Die Filterschicht ist vollflächig und lückenlos auf und um die Sickerschicht bzw. das Dränelement zu v ...