Gesamtes Dokument: Dokument an die Gestaltungsregeln nach DIN 820-2 angepasst; ,
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Abschnitt 2 — Normative Verweisungen: Normative Verweisungen von der national ...
Seite 6, Abschnitt 3.1
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1.1 nichttragende, innere Trennwände Bauteile im Inneren einer baulichen Anlage, die nur der Raumtrennung dienen, keine Lasten außer den in dieser Norm definierten abtragen und die n ...
Seite 6 ff., Abschnitt 3.2
3.2.1 Allgemeine Symbole. 3.2.2 Statistische Beiwerte zur Vers ...
Seite 8, Abschnitt 4
Für die in Abschnitt 5 beschriebenen Anforderungen hinsichtlich Biegegrenztragfähigkeit werden zwei Einbaubereiche unterschieden: Einbaubereich 1: Bereiche mit geringer Menschenansamm ...
Seite 8 f., Abschnitt 5.1
5.1.1 Allgemeines. Trennwände und ihre Anschlüsse an angrenzende Bauteile müssen so ausgebildet sein, dass sie statischen (vorwiegend ruhenden) und stoßartigen Belastungen widerstehen, wie sie unter Gebrauchslast entstehen können. Trennwände müssen, ...
Seite 9 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Horizontallasten. Der Nachweis ausreichender Biegegrenztragfähigkeit muss für eine 0,9 m (sofern bauaufsichtlich keine andere Höhe gefordert wird) über dem Fußpunkt der Wand angreifende horizontale Gleichstreckenlast p1 ...
Seite 10 ff., Abschnitt 5.3
5.3.1 Allgemeines. Ausreichender Widerstand gegenüber stoßartigen Einwirkungen, die durch den Anprall eines menschlichen Körpers (weicher Stoß) oder harter Gegenstände (harter Stoß) verursacht werden, muss nachgewiesen werde ...
Seite 14 f., Abschnitt 5.4
Der Nachweis ausreichender Biegegrenztragfähigkeit ist für die horizontale Linienlast nach Abschnitt 5.2 zu führen; dabei ist die ungünstigste Beanspruchung zu erfassen. Der Nachweis ist entweder rechnerisch unter Berücksichtigung der in ...