Seite 2, Abschnitt 2
2.1 Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen. Zur zahlenmäßigen Kennzeichnung dienen die Größen nach Tabelle 1, Einzahl-Angaben nach Abschnitt A.8.1. Tabelle 1 - Kennzeichnende Größen für die Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung von Ba ...
Seite 3 ff., Abschnitt 3
3.1 Allgemeines. Die in Tabelle 3 angegebenen Anforderungen sind mindestens einzuhalten. Die für die Schalldämmung der trennenden Bauteile angegebenen Werte gelten nicht für diese Bauteile allein sondern für die resultierende Dämmung unter Berücksich ...
Seite 8 f., Abschnitt 4.1
Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen sind in Tabelle 4 angegeben. Einzelne, kurz zeitige Spitzenwerte des Schalldruckpegels dürfen die in Zeilen 3 und 4 angegebenen Werte um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Der ...
Seite 9 f., Abschnitt 4.2
Über die in Tabelle 4 festgelegten Anforderungen hinaus sind für die Luft- und Trittschalldämmung von Bauteilen zwischen „besonders lauten“ Räumen einerseits und schutzbedürftigen Räumen andererseits die Anforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß ...
Seite 11 f., Abschnitt 4.3
4.3.1 Anforderungen an Armaturen und Geräte. Für Armaturen und Geräte der Wasserinstallation - im nachfolgenden Armaturen genannt - sind Armaturengruppen festgelegt, in die sie aufgrund des nach DIN 52218 Teil 1 bis Teil 4 [ersetzt durch: DIN EN ISO ...
Seite 13, Abschnitt Tabelle 8
Tabelle 8 - Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen: Spalte | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | Zeile | Lärmpegelbereich | "Maßgeblicher Außenlärmpegel" dB(A) | Raumarten | Bettenräume in Krankenanstalten und Sana ...