Seite 1, Abschnitt 3
3.1 Die Glasbausteine müssen DIN 18175 entsprechen. 3.2 Zum Mauern und Verfugen sind gleichfeste, schwindarme Zementmörtel mit einer Druckfestigkeit von mindestens 12 N/mm², ermittelt nach DIN 18555, zu verwenden. Wird ein besonderer Fugenmörtel verw ...
Seite 2, Abschnitt 4
4.1 Glasbaustein-Wände müssen so eingebaut werden, dass sie außer durch ihre Eigenlast keine weiteren lotrechten Belastungen erhalten. Sie müssen so an die angrenzenden Bauteile angeschlossen werden, dass sie durch Zwängungskräfte nicht beansprucht w ...
Seite 2 f., Abschnitt 5
5.1 Unbewehrte Glasbaustein-Wände. Glasbaustein-Wände, die die Bedingungen der Tabelle erfüllen, dürfen ohne besondere Nachweise unbewehrt ausgeführt werden. Wegen der konstruktiven Bewehrung der Randstreifen siehe Abschnitt 4.4. Tabelle. Einzuhalten ...