Seite 5 ff., Abschnitt 4.2.3.2
Für die Formen und Maße gerader Bordsteine gelten die Bilder 1 und 2 sowie Tabelle 1. Für die zulässigen Grenzabmaße gilt DIN EN 1340: 2003-08, 5.2.2.3. Zur einfacheren Anwendung sind in Bild 1 und in den Tabellen 2 bis 4 die zulässigen Grenzabmaße - ...
Seite 9 f., Abschnitt 4.2.3.3
Die Länge (Bogenlänge entlang der Bezugslinie) von Kurvensteinen beträgt 780 mm ± 1 %, auf volle Millimeter gerundet (siehe DIN EN 1340: 2003-08, Bild 5). ANMERKUNG In DIN EN 1340 : 2003-08 ist der Begriff „Bezugslinie“ (Linie, an der der Bordstein v ...