Diese Norm ist anwendbar für Anbieter der Wohnform „Servicewohnen für ältere Menschen“ bzw. Betreutem Wohnen.
Sie wurde vom Arbeitsausschuss NA 159-08-02 AA „Betreutes Wohnen“ im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL) erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 77800:
Passend für mich mit DIN 77800
Die wesentlichen Abschnitte der DIN 77800 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN 77800
Gegenüber DIN 77800:2006-09 und DIN CEN/TS 16118 (DIN SPEC 77101):2012-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: die Norm wurde grun ...
1 Anwendungsbereich DIN 77800
Seite 6, Abschnitt 1
Dieses Dokument ist anwendbar für Anbieter der Wohnform „Servicewohnen für ältere Menschen“ bzw. Betreutem Wohnen. Dieses Dokument ist anwendbar für Anlagen des Servicewohnens für Senioren bzw. Betreutem Wohnen, u ...
3 Begriffe DIN 77800
Seite 6 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-TERMinologieportal: verfügbar unter https://www.din.de/go/ ...
4 Anforderungen an die Akteure - Servicewohnen für Senioren
Seite 7 f., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die Verantwortung für das Wohnungsangebot obliegt dem Wohnungsanbieter (4.2), für das Serviceangebot dem Serviceträger (4.3). Erfolgt Wohnungsangebot und Serviceangebot durch zwei verschiedene Anbieter, so obliegt die Gesamtverant ...
5.1 Leistungsangebot; Allgemeines - Servicewohnen für Senioren
Seite 8, Abschnitt 5.1
Der Wohnungsanbieter muss die folgenden Anforderung ...
5.2 Leistungsangebot; Schriftliche Informationen - Servicewohnen für Senioren
Seite 9 ff., Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. Die Übergabe von schriftlichen Informationen muss dokumentiert werden. Die bereitgestellten Informationen müssen für den Interessenten verständlich formuliert und vollständig sein. Die bereitgestellten Informationen müssen den ...
5.3 Leistungsangebot; Mündliche Informationen - Servicewohnen für Senioren
Seite 12 f., Abschnitt 5.3
5.3.1 Allgemeines. Zur Sicherstellung der Angebotstransparenz und zur Orientierung der Interessenten muss neben den schriftlichen Informationen vor Abschluss des Vertrages eine mündliche Beratung über die vom Serviceträger bereitgestellten Leistun ...
5.4 Leistungsangebot; Prüfkriterien - Servicewohnen für Senioren
Seite 13 f., Abschnitt 5.4
Die Prüfkriterien für die Transparenz des Leistungsangebotes müssen umfassen: Sichtung der den Interessenten ...
6 Dienstleistungen - Servicewohnen für Senioren
Seite 14 ff., Abschnitt 6
6.1 Grundleistungen/allgemeine Serviceleistungen. 6.1.1 Allgemeines. Der Serviceträger ist für die Bereitstellung der Grundleistungen verantwortlich. Allerdings darf er Subauftragnehmer einbinden (externe Dienstleister). Grundleistungen müssen ber ...
7 Anforderungen an den Serviceträger und Mitarbeiter - Servicewohnen für Senioren
Seite 19 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Die Aufgaben eines Serviceträgers erfordern das unter 7.2 bis 7.3 festgelegte Qualifikationsprofil. Er kann für die Erfüllung seiner Aufgaben Kooperationspartner beauftragen, deren Mitarbeiter, je nach Aufgabe, ebenfalls die festg ...
8 Wohnangebot - Servicewohnen für Senioren
Seite 21 f., Abschnitt 8
8.1 Barrierefreiheit. Die in den Gebäuden befindlichen und der gemeinschaftlichen Nutzung gewidmeten Flächen und die Wohnungen müssen zum Zeitpunkt ihrer Erstellung die aktuellen Normen für Barrierefreiheit erfüllen. Diese Anforderung gilt auch ...
9 Qualitätssichernde Maßnahmen - Servicewohnen für Senioren
Seite 23 ff., Abschnitt 9
9.1 Allgemeines. Der Umgang mit Qualität und Qualitätssicherung muss den Serviceträger, den externen Dienstleister und die Bewohner einschließen. Qualitätssicherung umfasst: Rückmeldungen durch die Bewohner; aktive Beteiligung von Bewohnern; ...