Diese Norm legt Anforderungen für Fahrradparksysteme fest.
Diese Norm wurde im Arbeitsausschuss NA 112-06-06 AA „Fahrradparksysteme" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis DIN 79008-1:
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Änderungen DIN 79008-1
1 Anwendungsbereich DIN 79008-1
Seite 5, Abschnitt 1
Diese Norm legt Anforderungen für Fahrradparksysteme fest. Diese Norm gilt nicht für: Fahrradparksysteme zum Abstellen von Transport- und Lastenfahrrädern1), Fahrrädern mit Anhängern, Kinderfahrrädern (siehe DIN EN ISO 8098), Liegefah ...
3 Begriffe DIN 79008-1
Seite 6 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Fahrradparksystem stationäre Einrichtung zum Abstellen von Fahrrädern. 3.2 Fahrradparksystem für den Objektbereich Fahrradparksystem, das bestimmungsgemäß zur Aufstellung an öffent ...
4 Klassifizierung - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 7, Abschnitt 4
Fahrradparksysteme müssen nach Tabelle 1 ausgeführt se ...
5 Liste der signifikanten Gefährdungen - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 7 f., Abschnitt 5
Liste der signifikanten Gefährdungen nach Tabelle 2. Tabelle 2 — Liste der signifikanten Gefährdungen: Nr. | Art der Gruppe | Ursprung | Mögliche Folgen | Abschnitt dieser nationalen Norm | 1 | Mechanische Gefährdungen | spitze Teile; Annäherung e ...
6.1 Werkstoffe - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 8 f., Abschnitt 6.1
6.1.1 Allgemeines. Die Wahl der Werkstoffe und ihre Verwendung müssen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Europäischen Normen erfolgen. Um toxische Risiken zu vermeiden, muss besondere Beachtung auf Oberflächenanstriche gelegt werden. Bei der W ...
6.2 Äußere Gestaltung - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 9 f., Abschnitt 6.2
Holzgeräte müssen aus splitterarmem Holz hergestellt sein. Die Oberflächen von Geräten aus anderen Werkstoffen (z. B. Glasfaser) müssen splitterfrei sein. Raue Oberflächen dürfen keine Verletzungsgefahren darstellen. Überstehende Nägel, frei herausra ...
6.3 Fangstellen - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 10 ff., Abschnitt 6.3
6.3.1 Allgemein. Zwischen beweglichen und/oder starren Teilen des Gerätes dürfen keine Quetsch- und Scherstellen nach 6.3.2 vorhanden sein. 6.3.2 Schutz vor Fangstellen. 6.3.2.1 Fangstellen für Kopf und Hals. 6.3.2.1.1 Allgemein. Geräte müssen so geb ...
6.4 Festigkeit - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 12, Abschnitt 6.4
Das Fahrradparksystem muss so gestaltet sein, dass es bei Benutzung die Nutzer nicht gefährdet und dem Fahrrad sicheren ...
6.5 Stand- und Lagesicherheit der abgestellten Fahrräder - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 12, Abschnitt 6.5
Das Fahrradparksystem muss den abgestellten Fahrrädern festen Halt bieten. Insbesondere muss Folgendes sichergestellt sein. Das abgestellte Fahrrad darf nicht selbstständig aus der Parkposition herausrollen. Das Fa ...
6.6 Stand- und Lagesicherheit des Fahrradparksystems - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 12, Abschnitt 6.6
Die Stand- und Lagesicherheit des Fahrradparksystems ist in den üblichen Anwendungssituationen sicherzustellen. Die Prüfung erfolgt nach DIN 79008-2:2016-05, 5.6. Daz ...
6.7 Seitenfreiheit und Zugänglichkeit - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 12 f., Abschnitt 6.7
6.7.1 Allgemeines. Zwischen den Fahrrädern müssen ausreichende Abstände eingehalten werden, um leichtes Ein- und Ausparken, Anschließen und Beladen ohne Beschädigung von Nachbarfahrrädern sicherzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Fahrradp ...
6.8 Leichtigkeit des Ein- und Ausparkens - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 13 f., Abschnitt 6.8
Das Ein- und Ausparken der Fahrräder und/oder das Bedienen des Systems müssen ohne besonderen Kraftaufwand und ohne Beschädigung des eigenen und/oder der bereits abgestellten Fahrräder möglich sein. Falls das Laufrad zum Einparken angehoben werden mu ...
6.9 Schutz des Fahrrades vor Schäden - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 14, Abschnitt 6.9
Das Fahrradparksystem muss so gestaltet sein, dass bei gebrauchsgerechter Benutzung (z. B. beim Ein- und Ausparken, Befestigen, Beladen usw.) das zu parkende Fahrrad nicht beschädigt werden kann. Eine Beschädigung von ...
6.10 Notfallöffnung und Notfallbelüftung - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 14, Abschnitt 6.10
Die geschlossenen Fahrradparksysteme (z. B. Fahrradboxen) müssen eine Einrichtung zur Notfallöffnung von innen aufweisen. Um die ...
7 Objektbereich - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 14 ff., Abschnitt 7
7.1 Erkennbarkeit des leerstehenden Fahrradparksystems. Das Fahrradparksystem darf für Passanten und Benutzer keine Stolpergefahr darstellen. Höhen bis 500 mm werden als Stolperstellen angesehen. Um Gefährdungen für Sehbehinderte und Blinde auszuschl ...
8 Elektrische Einrichtungen - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 16, Abschnitt 8
Die elektrischen Einrichtungen müssen nach den einschlägigen N ...
9 Benutzerinformation - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 16 f., Abschnitt 9
Es muss eine Benutzerinformation bereitgestellt werden, die den Benutzer über die bestimmungsgemäße Verwendung informiert. Diese muss sämtliche Angaben enthalten, die für die sichere und ordnungsgemäße Verwendung des Fahrradparksystems erforderlich s ...
10 Kennzeichnung - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 17, Abschnitt 10
Auf dem Fahrradparksystem müssen alle Kennzeichnungen angebracht sein, die notwendig sind, um die Anlage eindeutig zu identifizieren, einschließlich folgender Mindestang ...
11 Weiterführende Benutzerinformationen - Stationäre Fahrradparksysteme
Seite 17, Abschnitt 11
Falls die Benutzung des Fahrradparksystems und dessen Funktion, insbesondere in Bezug auf sicher ...