Gegenüber DIN EN 10223-2:2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Normative Verweisungen wurden um DIN EN ISO 1461 ergänzt; ,
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Seite 4 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Maschenweite von sechseckigen Maschen Abstand gemessen im rechten Winkel zwischen zwei verdrillten Seiten. Ein durchschnittlicher Abstand, D, (siehe Bild 1) wird über 10 Maschen ge ...
Seite 8 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Das Drahtgeflecht muss mit den in Tabelle 2 angegebenen Drahtdurchmessern, Maschenweiten und Geflechtsbreiten angefertigt werden. Der das fertiggestellte Drahtgeflecht kennzeichnende Drahtdurchmesser ist in jedem Fall der Durchmesser ...
Seite 12, Abschnitt 9
9.1 Drahtgeflecht, nach der Fertigung mit Zink oder Zinklegierung überzogen. Die Masse und die Gleichmäßigkeit des Überzugs aus Zink oder Zinklegierung müssen nach EN 10244-1 und EN 10244-2 geprüft werden, außer wenn die Masse je Quadratmeter Drahtge ...