Seite 6 f., Abschnitt 6
6.1 Geradheit. Die Rohre müssen gerade sein, die Abweichung der Rohrachse von der Geraden darf über eine Länge von 1 m nicht mehr als 1,5 mm betragen Die Rohre müssen gerade sein, die Abweichung der Rohrachse von der Geraden darf über eine Länge von ...
Seite 7, Abschnitt 7.1
Dichtmittel müssen gegen Regenwasser, häusliches Abwasser sowie Abwasser aus Gewerbe- und Industrieeinrichtungen beständig sein. Abwasser aus Gewerbe- und Industrieeinrichtungen darf nur abgeleitet werden, wenn dieses die Bauteile nicht beschädigt un ...
Seite 8, Abschnitt 7.2
Alle Rohre und Formstücke einschließlich ihrer Verbindungen müssen bei einem inneren und äußeren Überdruck von 0 kPa bis 50 kPa dicht sein. Die Prüfung mu ...
Seite 8, Abschnitt 7.3
Bei der Prüfung nach 10.11.2 darf, auch bei einer in der Rohrverbindung vorgenommenen Abwinklung von 2°, b ...