Diese Norm legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzböden fest.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und –geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA „Spielplatzgeräte“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1176-1:
Passend für mich mit DIN EN 1176-1
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1176-1 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN EN 1176-1
Gegenüber DIN EN 1176-1:2008-08, DIN EN 1176-1 Berichtigung 1:2008-10 und DIN EN 1176-1 Berichtigung 2:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Verweisungen auf CEN/TR 16467:2013, CEN/TR 16598:2014, CEN/TR 16396:2012, CEN/TR 16879:2016 hinzug ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 1176-1
Seite 9, Abschnitt 1
Dieser Teil der EN 1176 legt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für standortgebundene öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzböden fest. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen für spezielle Spielplatzgeräte sind in nachfolgenden Teilen dieser ...
3 Begriffe DIN EN 1176-1
Seite 10 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Spielplatzgerät Gerät und Bauten einschließlich Bauteile und Konstruktionselemente, mit oder an denen Kinder im Außen- und Innenbereich nach eigenen, jederzeit veränderbaren Regeln ...
4.1 Werkstoffe - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 18 ff., Abschnitt 4.1
4.1.1 Allgemeines. Werkstoffe müssen 4.1.2 bis 4.1.5 entsprechen. Werkstoffe müssen so ausgewählt und geschützt werden, dass die Standsicherheit der aus ihnen hergestellten Konstruktionen nicht vor der nächsten relevanten Wartungsinspektion beeinträc ...
4.2.1 Konstruktion und Ausführung, allgemeines - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 20, Abschnitt 4.2.1
Geräte, bei denen die vorrangige Spielfunktion durch eine zweite Bewegung erweitert wird, z. B. Wippen und/oder Drehen, müssen den entsprechenden zusätzlichen Teilen der EN 1176 bezüglich beider Spielfunktionen entsprechen, es sei denn, das Gerät wir ...
4.2.2 Konstruktive Festigkeit - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 21 f., Abschnitt 4.2.2
Die konstruktive Festigkeit muss bei einem Spielplatzgerät für die ungünstigsten Belastungsverhältnissen der vorgesehenen Kombinationen nachgewiesen werden. Die konstruktive Festigkeit des Gerätes einschließlich der Standsicherheit, muss nach einem d ...
4.2.3 Zugänglichkeit für Erwachsene - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 22, Abschnitt 4.2.3
Spielplatzgeräte müssen so konstruiert sein, dass Erwachsene Zugang haben können, um Kindern innerhalb des Gerätes zu helfen. Geschlossene Geräteteile, wie Tunnel und Spielhäuser, mit einem inneren Abstand von mehr als 2000 mm vom Eingang gemessen, m ...
4.2.4 Absturzsicherung - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 22 ff., Abschnitt 4.2.4
4.2.4.1 Allgemeines. Es sind unterschiedliche Arten der Absturzsicherung von erhöhten Plattformen erforderlich. Die erforderliche Art der Sicherung hängt von der freien Fallhöhe sowie von der Art des Geräts, ob dieses leicht zugänglich ist oder nicht ...
4.2.5 Gerätebeschaffenheit - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 26, Abschnitt 4.2.5
Holzgeräte müssen aus Holz mit geringer Splitterneigung hergestellt sein. Die Oberflächengüte von aus anderen Werkstoffen hergestellten Geräten (z. B. Glasfaser) darf ein Absplittern nicht zulassen. Überstehende Nägel, frei herausragende Drahtseilend ...
4.2.6 Sich bewegende Teile - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 26, Abschnitt 4.2.6
Zwischen sich bewegenden Teilen und/oder starren Teilen des Gerätes dürfen keine Quetschstellen und keine Scherstellen na ...
4.2.7 Schutz vor Fangstellen - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 27 ff., Abschnitt 4.2.7
4.2.7.1 Allgemeines. Der Hersteller sollte bei der Werkstoffauswahl die Gefährdung durch Fangstellen berücksichtigen, die durch Verformung der Werkstoffe während der Benutzung auftreten können. ANMERKUNG 1 Prüfverfahren bezüglich Fangstellen sind in ...
4.2.8.1 Schutz vor Verletzungen; Bestimmung der freien Fallhöhe - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 32 ff., Abschnitt 4.2.8.1
Die Bestimmung der freien Fallhöhe muss nach Tabelle 2 erfolgen, sofern nicht anders festgelegt. Die möglichen Bewegungen des Gerätes und des Nutzers müssen bei der Bestimmung der freien Fallhöhe berücksichtigt werden. Im Allgemeinen bedeutet dies, d ...
4.2.8.2 Schutz vor Verletzungen; Bestimmung von Räumen und Bereichen - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 35 ff., Abschnitt 4.2.8.2
4.2.8.2.1 Allgemeines. Die Anforderungen an Fallräume und Aufprallflächen in dieser Norm sollen den Nutzern beim ersten Aufprall bei einem möglichen Fall einen gewissen Schutz bieten. Diese Räume und Flächen werden auch einen gewissen Schutz für ande ...
4.2.8.3 Schutz vor Verletzungen; Freiraum - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 40 f., Abschnitt 4.2.8.3
Angrenzende Freiräume oder Freiraum und Fallraum von zwei unterschiedlichen Geräten dürfen sich nicht überschneiden, sofern nicht anders festgelegt. ANMERKUNG 1 Diese Anforderung gilt nicht für den gemeinsamen Raum zwischen Einzelgeräten einer Geräte ...
4.2.8.4 Schutz vor Verletzungen; Fallraum - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 41, Abschnitt 4.2.8.4
Im Fallraum dürfen sich keine Hindernisse befinden, auf die ein Nutzer fallen könnte, und die Verletzungen verursachen könnten, z. B. Pfosten, die nicht bündig mit angrenzenden Teilen abschließen oder herausragende Fundamente (siehe Abschnitt 4.2.14) ...
4.2.8.5 Schutz vor Verletzungen; Beschaffenheit der Aufprallfläche - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 41 ff., Abschnitt 4.2.8.5
4.2.8.5.1 Allgemeines. Die Aufprallfläche muss frei von allen scharfkantigen oder gefährlich hervorstehenden Teilen sein, und sie muss so eingebaut sein, dass keine Fangstelle entsteht (siehe Abschnitt 4.2.7). Wenn loses Schüttmaterial verwendet wird ...
4.2.8.6 Schutz vor Verletzungen; Andere Bewegungsarten - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 44, Abschnitt 4.2.8.6
Der Raum in, auf oder um das Gerät, der vom Nutzer eingenommen werden kann, darf keine Hindernisse aufweisen ...
4.2.9 Zugänge - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 44 ff., Abschnitt 4.2.9
4.2.9.1 Leitern. Die Abstände der Sprossen oder Stufen müssen den Anforderungen an Fangstellen für den Kopf nach Abschnitt 4.2.7.2 entsprechen. Sprossen und Stufen müssen gegen Verdrehen gesichert sein und einen gleichmäßigen Abstand haben. Ein gleic ...
4.2.10 Verbindungsteile - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 47, Abschnitt 4.2.10
Verbindungen müssen derart gesichert sein, dass sie sich nicht selbstständig ...
4.2.11 Verschleißteile - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 47, Abschnitt 4.2.11
Auswechselbare Bauteile sollten gegen unbefugten Eingriff gesicher ...
4.2.12 Seile - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 47 f., Abschnitt 4.2.12
4.2.12.1 An einem Ende befestigte Seile. Der Abstand zwischen an einem Ende befestigten Seilen und festen Geräteteilen muss bei abgehängten Seilen zwischen 1000 mm und 2000 mm Länge mindestens 600 mm betragen, und der Abstand zwischen an einem Ende b ...
4.2.13 Ketten - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 49, Abschnitt 4.2.13
Ketten für Spielplatzgeräte müssen mindestens den maßlichen Anforderungen in EN 818-2:1996+A1:2008, Tabelle 2, oder in EN 818-3:1999+A1:2008, Tabelle 2, entsprechen und müssen bei Prüfung nach D.5 einer der folgenden Anforderungen entsprechen: der 8 ...
4.2.14 Fundamente - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 49 f., Abschnitt 4.2.14
Die Fundamente müssen derart ausgeführt sein, dass durch sie keine Gefährdung entsteht (Stolpern, Aufprall). Bei Böden aus losem Schüttmaterial (z. B. Sand) müssen Fundamente auf eine der folgenden Weisen eingebaut oder verlegt werden: so, dass Sock ...
4.2.15 Abgehängte schwere Balken - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 50 f., Abschnitt 4.2.15
Starre abgehängte Balken gelten als schwer, wenn sie eine Masse von 25 kg oder mehr haben. Unter schweren abgehängten starren Balken muss eine Bodenfreiheit von mindestens 400 mm vorhanden sein (siehe Bild 25). Die Bodenfreiheit wird gemessen als der ...
4.2.16 Sprunggeräte - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 51 ff., Abschnitt 4.2.16
4.2.16.1 Allgemeines. Ein Sprunggerät, bei der die Größe der Sprungfläche kleiner als 1,44 m² ist, wird als kleines Sprunggerät angesehen. ANMERKUNG Sprunggeräte, bei denen die Größe der Sprungfläche ≥ 1,44 m² ist, werden als große Sprunggeräte anges ...
Anhang A Lasten - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 60 ff., Abschnitt Anhang A
A.1 Ständige Lasten. A.1.1 Allgemeines. Lasten „ Q “ (in Newton) bei Geräten oder Geräteteilen entstehen durch die Schwerkraft ( g) von Massen ( Q = G × g; Massen „ G “, in kg) sowie auch durch dynamische Auswirkungen dieser Massen (z. B. durch Schau ...
Anhang B.1 Berechnung der konstruktiven Festigkeit; Allgemeine Grundsätze: Grenzzustände - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 69 f., Abschnitt Anhang B.1
B.1.1 Grenzzustände. Jede Konstruktion und jedes tragende Bauteil, z. B. Verbindungen, Fundamente, Stützen, müssen unter Berücksichtigung der Lastkombinationen nach Anhang B.2 berechnet werden. Das bevorzugte rechnerische Nachweisverfahren muss auf d ...
Anhang B.2 Berechnung der konstruktiven Festigkeit; Lastkombinationen für statische Berechnungen - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 70, Abschnitt Anhang B.2
Die folgenden Lastfallkombinationen müssen für die Verifizierung angewendet werden: Dabei ist Qp die ständige Last nach A.1; Qi eine der variablen Lasten nach A.2.2 bis A.2.6; γG;c der Teilsicherheitsbeiwert für ständige Lasten zur Verwendung in ...
Anhang B.3 Berechnung der konstruktiven Festigkeit; Beispielberechnung der Last (ohne Sicherheitsbeiwerte) - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 71 ff., Abschnitt Anhang B.3
B.3.1 Allgemeines. Die Anwendung des Lastsystems, basierend auf der Anzahl der Nutzer, wird an einer Plattform mit Leiterzugang erläutert, siehe Bild B.1. : Werte: | | Plattform: | | Maße: | 1000 mm × 1000 mm | Leiter: | | Länge: | 1770 mm | ...
Anhang B.4 Berechnung der konstruktiven Festigkeit; Berechnung der an einem Schaukelsitz wirkenden Kräfte - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 74 f., Abschnitt Anhang B.4
Bei dem in Bild B.2 dargestellten Schaukelsitz sind die durch die Schaukelbewegung verursachten Kräfte: Dabei ist Fh die waagerechte Last auf den Geräteteil (in Newton); ,
Fv die lotrechte Last auf den Geräteteil (in Newton); ,
Fr die ...
Anhang B.5 Berechnung der konstruktiven Festigkeit; Beispiel an einer Schaukel wirkenden Kräfte (ohne Sicherheitsbeiwerte) - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 76 f., Abschnitt Anhang B.5
Schwingende Plattform. Die schwingende Plattform besteht aus einem Gummireifen mit einem innenliegenden Stahlnetz, der an vier Ketten abgehängt ist (siehe Bild B.3). Durchmesser ( D): 1,0 m. ,
Gewicht von Reifen und Netz: 50 kg. ,
Gewi ...
Anhang B.6 Berechnung der konstruktiven Festigkeit; Berechnung der auf das Tragseil einer Seilbahn einwirkenden Kräfte - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 78 ff., Abschnitt Anhang B.6
B.6.1 Allgemeines. Die größte Zugkraft in dem Tragseil einer Seilbahn ist nachfolgend berechnet. Der Durchhang des Tragseils wird als linear angenommen (entlang gerader Linien). Eine Berechnung ist, wenn verwendet wird, nicht erforderlich. Die Hälfte ...
Anhang C Physikalische Prüfung der konstruktiven Festigkeit - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 83 f., Abschnitt Anhang C
C.1 Kriterien für bestanden/nicht bestanden. C.1.1 Belastungsfähigkeit. Das Prüfmuster muss die gesamte Prüflast (siehe C.2) für 5 min tragen können. C.1.2 Versagen. Nach der Prüfung darf das Prüfmuster keine Brüche, Beschädigung oder erhebliche blei ...
Anhang D.1 Prüfverfahren für Fangstellen; Allgemeines - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 85, Abschnitt Anhang D.1
Die Grenzabweichungen der Prüfkörper bei Messungen in diesem Anhang sind, sofern nicht anders festgelegt, wie folgt: ±1 mm bei Maßen; und. ,
±1 ° ...
Anhang D.2 Prüfverfahren für Fangstellen; Fangstellen für Kopf und Hals - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 85 ff., Abschnitt Anhang D.2
D.2.1 Vollständig umschlossene Öffnungen. D.2.1.1 Prüfgerät. Prüfkörper, wie in Bild D.1 dargestellt. Bild D.1 — Prüfkörper zur Bestimmung von Fangstellen für Kopf und Hals in vollständig umschlossenen Öffnungen: Maße in Millimeter | | | | Leg ...
Anhang D.3 Prüfverfahren für Fangstellen; Fangstellen für Kleidung (Knebelprüfung) - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 93 ff., Abschnitt Anhang D.3
D.3.1 Prüfgerät. Prüfvorrichtung, wie in Bild D.7 a) dargestellt, die Folgendes enthält: Knebel, wie in Bild D.7 b) dargestellt, aus Polyamid (PA) (z. B. Nylon), Polytetrafluorethylen (PTFE), die sich als geeignete Werkstoffe erwiesen haben; Kette, ...
Anhang D.4 Prüfverfahren für Fangstellen; Fangstellen für Finger - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 96 ff., Abschnitt Anhang D.4
D.4.1 Prüfgerät. Rundstäbe, wie in Bild D.10 dargestellt. Bild D.10 — Rundstäbe: Maße in Millimeter | | | D.4.2 Durchführung. Der Rundstab mit 8 mm Durchmesser wird auf den kleinsten Querschnitt der Öffnung angewendet und wird, wie in Bild D ...
Anhang D.5 Prüfverfahren für Fangstellen; Kettenöffnungen - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 99 f., Abschnitt Anhang D.5
D.5.1 Prüfgerät. Prüfstäbe, wie in Bild D.13 dargestellt. D.5.2 Durchführung. Der Stab mit einem Durchmesser von 8,6 mm wird an der Kettenöffnung angewendet. Es wird aufgezei ...
Anhang D.6 Prüfverfahren für Fangstellen; Messung des Rückpralleffekts eines Sprunggerätes - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 99 f., Abschnitt Anhang D.6
Ein zylinderförmiges Gewicht mit einem Durchmesser von (Ø 360 ± 5) mm und einer Masse von (69, ...
Anhang E Übersicht über mögliche Gefahren durch Fangstellen - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 101 f., Abschnitt Anhang E
Tabelle E.1 — Übersicht über mögliche Gefahren durch Fangstellen: | | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | Vollständig umschlossene Öffnungen | Teilweise umschlossene Öffnungen | V-förmige Öffnungen | Vorstehende Teile | ...
Anhang F Abbildungen der Berechnung der freien Fallhöhe - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 103 ff., Abschnitt Anhang F
Für Tabelle F.1, Tabelle F.2, Tabelle F.3, Tabelle F.4 und Tabelle F.5 gilt die folgende Legende: : | größtmögliche freie Fallhöhe | | Lage der Körperunterstützung (Höhe) | | ungefährer Schwerpunkt | | freie Fallhöhe, für die ein angemess ...
Anhang G Veranschaulichung des Siebverfahrens - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 108 f., Abschnitt Anhang G
Ein Beispiel zur Veranschaulichung des Siebverfahrens ist in Bild G.1 und Tabelle G.1 angegeben. Quotient D60/D10 < 3. ,
BEISPIEL 1,000/0, ...
Anhang H Verfahren zur Bestätigung des angemessenen Maßes an Stoßdämpfung nach dem Einbau des stoßdämpfenden Bodens - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 110, Abschnitt Anhang H
ANMERKUNG 1 Dieser Anhang ist nicht für vollständig umschlossene Spielgeräte nach EN 1176-10 bestimmt. Nach der Fertigstellung des Einbaus und vor Nutzung durch die Öffentlichkeit/vor der ersten Nutzung sollte die Übereinstimmung mit den Anforderung ...
Anhang I A–Abweichungen - Spielplatzgeräte und -böden
Seite 111 f., Abschnitt Anhang I
I.1 Allgemeines. A-Abweichung: Nationale Abweichung, die auf Vorschriften beruht, deren Veränderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerhalb der Kompetenz des nationalen CEN/CENELEC-Mitglieds liegt. Diese Europäische Norm fällt nicht unter eine EG-Richt ...
Verwandte Normen zu DIN EN 1176-1 sind