Norm

DIN EN 1176-2 | 2020-04

Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln

Diese Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an Schaukeln fest, die dauerhaft installiert und für die Benutzung durch Kinder vorgesehen sind.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA „Spielplatzgeräte“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).

Inhaltsverzeichnis DIN EN 1176-2:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Sicherheitstechnische Anforderungen
4.1 Allgemeines
4.2 Bodenfreiheit
4.3 Sitzfreiraum für Einpunktschaukeln (Typ 3)
4.4 Mindestfreiraum und Richtungsstabilität von Schaukelsitzen mit mehreren Befestigungspunkten für Abhängungen
4.5 Abhängungen
4.6 Stoßdämpfung bei Schaukelsitzen
4.7 Dynamische Belastung des Schaukelgerätes
4.8 Konstruktive Festigkeit
4.9 Gerüst
4.10 Fallhöhe und Aufprallfläche
5 Zusätzliche Typenanforderungen
5.1 Schaukeln mit mehreren Drehachsen (Typ 2)
5.2 Einpunktschaukeln (Typ 3)
5.3 Kontaktschaukeln (Typ 4)
6 Prüfberichte
7 Kennzeichnung
Anhang A (informativ) Empfehlungen für Ausführung und Aufstellung von Schaukeln
Anhang B (normativ) Bestimmung der Stoßdämpfung eines Schaukelsitzes
Anhang C (normativ) Dynamische Belastungsprüfung für Abhängungssysteme für Schaukeln

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1176-2 im Originaltext:

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Änderungen DIN EN 1176-2

Gegenüber DIN EN 1176-2:2008-08 und DIN EN 1176-2 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Definition einer Schaukel überarbeitet; zusätzliches Bild für ein Beispiel einer Schaukel mit einer Drehachse (siehe Bild 1) hinzugefüg ...

1 Anwendungsbereich DIN EN 1176-2

Seite 6, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an Schaukeln fest, die dauerhaft installiert und für die Benutzung durc ...

3 Begriffe DIN EN 1176-2

Seite 6 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1176-1, sowie die folgenden Begriffe. ANMERKUNG Um die Anwendung dieser Europäischen Norm nicht auf die zurzeit benutzten Geräte zu beschränken und um somit für die Herstellung neuer Gerä ...

4.2 Bodenfreiheit - Schaukeln

Seite 11, Abschnitt 4.2
. Die Bodenfreiheit von Schaukeln für einzelne Benutzer (siehe Bilder 5 und 6) muss in Ruhestellung mindestens 350 mm betragen. Für Gruppenschaukelsitze muss die Bodenfreiheit in Ruhestellung mindestens 400 mm betragen. Für Gruppenschaukelsitze mit e ...

4.3 Sitzfreiraum - Einpunktschaukeln

Seite 12, Abschnitt 4.3
Der Sitzfreiraum (siehe Bild 6) muss mindestens 400 mm betragen, ausgenommen in der Richtung des Tragbalkens, an dem die Abhängung befestigt ist. Falls während der Benutzung eine Seite des Schaukelsitzes mit dem Schaukelgerüst in Berührung kommen k ...

4.4 Mindestfreiraum und Richtungsstabilität von Sitzen mit mehreren Befestigungspunkten für Abhängungen - Schaukeln

Seite 12 f., Abschnitt 4.4
4.4.1 Mindestabstand zwischen den Schaukelsitzen. Das horizontale Mindestmaß, C, zwischen der Seite eines Schaukelsitzes (siehe Bild 8a)) und dem angrenzenden Gerüst muss in Ruhestellung: ≥ 20 % Länge der Schaukelabhängung (+200 mm) betragen. Für Gru ...

4.5 Abhängungen - Schaukeln

Seite 14, Abschnitt 4.5
Völlig starre Abhängungen dürfen nicht verwendet werden (siehe EN 1176-1:2017, Abschnitt 4.2.12 und Abschnitt 4.2 ...

4.6 Stoßdämpfung bei Schaukelsitzen - Schaukeln

Seite 14 f., Abschnitt 4.6
4.6.1 Schaukelsitze und senkrecht stehende Reifen als Sitze. Bei der Prüfung nach Anhang B dürfen keine Spitzenwerte für die Beschleunigung über 50 g auftreten, und die mittlere Flächenpressung darf 90 N/cm² nicht überschreiten. 4.6.2 Wiegenschaukels ...

4.7 Dynamische Belastung - Schaukeln

Seite 15, Abschnitt 4.7
Bei der Prüfung nach Anhang C dürfen die Komponenten des Abhängungssystems keine Risse, bleibende Verf ...

4.8 Konstruktive Festigkeit - Schaukeln

Seite 15, Abschnitt 4.8
4.8.1 Bei Berechnung nach EN 1176-1 :2017, Anhang B, müssen die Reaktionskräfte der Konstruktion größer sein als di ...

4.9 Gerüst - Schaukeln

Seite 15, Abschnitt 4.9
Schaukeln mit mehr als zwei Sitzen müssen durch Konstruktionsteile (d. h. Stützpfeiler) so in Schaukelfelder unterteilt sein, dass je Schaukelfeld nicht mehr als zwei Sitze angeordnet sind. Ein Schaukelfeld mit einem Gruppenschaukelsitz ...

4.10 Fallhöhe und Aufprallfläche - Schaukeln

Seite 15 ff., Abschnitt 4.10
4.10.1 Freie Fallhöhe. Die freie Fallhöhe, D, einer Schaukel muss von der Mitte der Sitzfläche senkrecht zum Boden bestimmt werden, während der Schaukelsitz um 60° angehoben ist. Alternativ darf die freie Fallhöhe durch die Gleichung bestimmt werden: ...

5.1 Zusätzliche Anforderungen - Schaukeln mit mehreren Drehachsen

Seite 18, Abschnitt 5.1
Wenn eine Rückenlehne vorhanden ist, darf sich der Winkel zwischen der Rückenlehne und der Sitzfläche nich ...

5.2 Zusätzliche Anforderungen - Einpunktschaukeln

Seite 18, Abschnitt 5.2
Der Befestigungspunkt muss so gestaltet sein, dass sich beim Drehen der Schaukel die AbhängeelementeN4) nicht zusammendrehen. Dies darf durch Verwendung eines Kreuzgelenkes ...

5.3 Zusätzliche Anforderungen - Kontaktschaukeln

Seite 19, Abschnitt 5.3
Sitze müssen so konstruiert sein, dass ein Abspringen von dem Sitz in Richtung zur Zentralachse während des Schau ...

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Stichworte in Zusammenhang mit DIN EN 1176-2

Kinderspielplatz, Schaukel, Spielgerät, Spielplatz, Spielplatzgerät
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