Seite 3 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die folgenden Definitionen: 3.1 Allgemeines. 3.1.1 Abwasser Wasser, welches durch Gebrauch verändert ist, und jedes in die Entwässerungsanlage fließende Wasser, z. B. häusliches Schmutzwasser, industr ...
Seite 5, Abschnitt 4
4.1 Energie- und Wasserverbrauch. Entwässerungsanlagen müssen unter Berücksichtigung eines möglichst niedrigen Wasser- und Energieverbrauches unter Berücksichtigung hygienischer und funktionaler Anforderungen geplant und ausgeführt werden. 4.2 Schwer ...
Seite 5 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Entwässerungsanlagen müssen unter Verwendung von Bauteilen und Werkstoffen geplant und installiert werden, die mit den Anforderungen der anzuwendenden europäischen Richtlinien übereinstimmen. Wo anwendbare Europäische Normen oder eur ...