Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 165 „Abwassertechnik“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 119-05-04 AA „Kleinkläranlagen“ im DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW).
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser einschließlich solchem aus Gaststätten und Gewerbebetrieben für Gruppen von bis zu 50 Personen sowie Prüfverfahren, die Kennzeichnung und die Konformitätsbewertung fest.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 12566-3:
|
Änderungen |
1 |
Anwendungsbereich |
2 |
Normative Verweisungen |
3 |
Begriffe, Symbole, Einheiten und Abkürzungen |
4 |
Produktmerkmale |
4.1 |
Auslegung |
4.2 |
Standsicherheit |
4.3 |
Reinigungsleistung |
4.4 |
Wasserdichtheit |
4.5 |
Dauerhaftigkeit |
4.6 |
Brandverhalten |
4.7 |
Energieverbrauch |
4.8 |
Gefährliche Stoffe |
5 |
Prüfung, Bewertung und Probenahmeverfahren |
6 |
Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit — AVCP |
7 |
Klassifizierung und Bemessung (nominale Bemessung) |
8 |
Kennzeichnung, Beschilderung und Verpackung |
Anhang A (normativ) |
Prüfung der Wasserdichtheit |
Anhang B (normativ) |
Verfahren zur Prüfung der Reinigungsleistung |
Anhang C (normativ) |
Prüfverfahren für das bautechnische Verhalten |
Anhang D (normativ) |
Mechanische Kennwerte zur Berechnung des bautechnischen Verhaltens |
Anhang E (informativ) |
Analyseverfahren |
Anhang ZA (informativ) |
Abschnitte dieser Europäischen Norm, die die Bestimmungen der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) betreffen |
Passend für mich mit DIN EN 12566-3
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 12566-3 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN EN 12566-3
Gegenüber DIN EN 12566-3:2013-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: der Text wurde in Übereinsti ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 12566-3
Seite 7, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser einschließlich solchem aus Gaststätten und Gewerbebetrieben für Gruppen von bis zu 50 Personen sowie Prüfverfahr ...
4.1 Auslegung - Kleinkläranlagen
Seite 10 f., Abschnitt 4.1
4.1.1 Allgemeines. Die Anlagen müssen standsicher sowie dauerhaft, wasserdicht und korrosionsbeständig sein. Offene Anlagen dürfen nicht oberflächlich mit Rohabwasser beschickt werden. Wenn elektrisches, mechanisches oder hydraulisches Versagen der A ...
4.2 Standsicherheit - Kleinkläranlagen
Seite 12, Abschnitt 4.2
Die Kleinkläranlage muss über ihre Lebensdauer den Belastungen standhalten, die sich aus der Handhabung, dem Einbau und der Anwendung, einschließlich Schlammentnahme und Wartu ...
4.3 Reinigungsleistung - Kleinkläranlagen
Seite 12, Abschnitt 4.3
Nach einer Prüfung entsprechend Anhang B muss die Anlage die Übereinstimmung mit der vom Hersteller angegebenen Reinigungsleistung und den von diesem angegebenen zugehörigen Betriebsdaten nachweisen. Der Hersteller muss den Wirkungsgrad der Reinigung ...
4.4 Wasserdichtheit - Kleinkläranlagen
Seite 12 f., Abschnitt 4.4
4.4.1 Allgemeines. Die Anlage muss bei Prüfung nach den in Anhang A beschriebenen Verfahren mindestens einer der in 4.4.2 bis 4.4.4 aufgeführten Anforderungen entsprechen. 4.4.2 Prüfung mit Wasser. Bei Prüfung nach A.2 ist der Wasserverlust der Anlag ...
4.5 Dauerhaftigkeit - Kleinkläranlagen
Seite 13 ff., Abschnitt 4.5
4.5.1 Allgemeines. Die Anlagen, einschließlich aller Einbauten, sind aus Werkstoffen herzustellen, die für den Einsatz im Abwasser geeignet sind. Die verwendeten Werkstoffe müssen, soweit zutreffend, 4.5.2 bis 4.5.9 entsprechen. 4.5.2 Beton. Die Druc ...
4.6 Brandverhalten - Kleinkläranlagen
Seite 17 f., Abschnitt 4.6
4.6.1 Allgemeines. Wenn die Verwendung einer Kleinkläranlage nationalen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Brandverhaltens unterliegt, muss ihr Brandverhalten als das Brandverhalten ihrer Bauteile angesehen werden (d. h. in Bezug auf den Wer ...
4.7 Energieverbrauch - Kleinkläranlagen
Seite 18, Abschnitt 4.7
Der Energieverbrauch der Anlage ist durch den Hersteller anzugeben. Er ist während der Prüfung nach Anhang B zu messen und ist als Verbrauch unter norma ...
4.8 Gefährliche Stoffe - Kleinkläranlagen
Seite 18, Abschnitt 4.8
Nationale Vorschriften zu gefährlichen Stoffen können bei der Einführung der von dieser Norm abgedeckten Bauprodukte auf dem Markt des betreffenden Landes die Vorlage eines Nachweises und einer Deklaration über die Freisetzung von solchen Stoffen und ...