Diese Norm legt Anforderungen und Verfahren für die Bemessung von Traggerüsten im Grenzzustand der Tragfähigkeit für zwei Bemessungsklassen fest. Sie enthält die Regeln, die ein Konstrukteur zu beachten hat, um eine sichere Traggerüstkonstruktion zu entwerfen.
Diese Norm wurde in der CEN/TC 53/WG 6 "Traggerüste" erstellt. Auf nationaler Ebene ist der gleichnamige Arbeitsausschuss NA 005-11-16 AA im NABau zuständig.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 12812:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 12812 im Originaltext:
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3 Begriffe DIN EN 12812
Seite 6 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1993-1-1 :2005 und die folgenden Begriffe. 3.1 Fachwerkstrebe Bauteil, das zwei Punkte eines Tragwerks verbindet, um zu dessen Aussteifung beizutragen. 3.2 Bemessungsklasse Klasse, die de ...
4 Bemessungsklassen - Traggerüste
Seite 7 f., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die Bemessung muss einer der zwei folgenden Bemessungsklassen entsprechen: A oder B. Bemessungsklasse B ist in zwei Unterklassen unterteilt, B1 und B2, siehe 4.3. Der entwerfende Ingenieur entscheidet, welche Bemessungsklasse angewen ...
5 Werkstoffe - Traggerüste
Seite 8, Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Es dürfen nur Werkstoffe verwendet werden, die für den vorgesehenen Anwendungszweck im Traggerüstbau geeignet sind. 5.2 Grundanforderungen an die Werkstoffe. 5.2.1 Die Werkstoffe müssen den Europäschen Produktnormen entsprechen; gibt ...
7 Konstruktive Anforderungen - Traggerüste
Seite 9 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Das Traggerüst muss so entworfen und bemessen werden, dass alle einwirkenden Lasten in den Untergrund oder in eine tragfähige Unterkonstruktion abgeleitet werden. Bei Entwurf und Bemessung sollten die Qualifikation des Personals für ...
8.2.1 Ständige Einwirkungen (Q1) - Traggerüste
Seite 13, Abschnitt 8.2.1
8.2.1.1 Eigenlast. Die Eigenlast muss berücksichtigt werden. ANMERKUNG Die Eigenlast umfas ...
8.2.2.1 Veränderliche Einwirkungen, andauernd vertikal (Q2) - Traggerüste
Seite 13 f., Abschnitt 8.2.2.1
8.2.2.1.1 Unterstützte Konstruktion. Sofern keine anderen Angaben zur Verfügung stehen, ist die Last der zu unterstützenden Konstruktion oder anderer zu unterstützender Einzelteile aus dem Volumen und der Dichte des Werkstoffs dieser Konstruktion zu ...
8.2.2.2 Veränderliche Einwirkungen, andauernd horizontal (Q3) - Traggerüste
Seite 14, Abschnitt 8.2.2.2
Zusätzlich zu den Imperfektionen (siehe 9.3) ist eine horizontale Ersatzlast für den Arbeitsbetrieb zu berücksichtigen, di ...
8.2.3 Veränderliche Einwirkungen, kurzzeitig (Q4) - Traggerüste
Seite 14 f., Abschnitt 8.2.3
8.2.3.1 Zusatzlast für Belastung mit Ortbeton. Sofern Ortbeton einzubauen ist, muss zusätzlich zu der in 8.2.2.1.3 festgelegten vertikalen „Ersatzlast Arbeitsbetrieb“ eine weitere vertikale Ersatzlast zur Erfassung von Betonanhäufungen berücksichtigt ...
8.2.4 Veränderliche Einwirkungen, Wind (Q5) - Traggerüste
Seite 15, Abschnitt 8.2.4
8.2.4.1 Maximaler Wind. Die Daten sind EN 1991-1-4 zu entnehmen. Der Staudruck ist dort für eine 50-jährige Wiederkehrperiode ...
8.2.5 Veränderliche Einwirkungen, fließendes Wasser (Q6) - Traggerüste
Seite 15 f., Abschnitt 8.2.5
8.2.5.1 Strömungsdruck. Der Strömungsdruck des fließenden Wassers, qw, in Newton je Quadratmeter, ist nach Gleichung (4) zu berechnen: Die Kraft, Fw, in Newton, auf die vom Wasser angeströmten Bauteile ist nach Gleichung (5) zu berechnen: Die effek ...
8.2.6 Veränderliche Einwirkungen, Erdbeben (Q7) - Traggerüste
Seite 16, Abschnitt 8.2.6
Belastungen infolge Erdbeben sollten berücksichtigt werden. Es wird auf EN 1998 verwiesen ...
8.3 Indirekte Einwirkungen (Q8) - Traggerüste
Seite 17, Abschnitt 8.3
8.3.1 Temperatur „ Q8,1 “. Sind die zu unterstützenden Konstruktionen länger als 60 m, ist der Einfluss, den temperaturbedingte Verformungen dieser Konstruktionen auf das Traggerüst ausüben, für die folgenden Temperaturdifferenzen zu untersuchen: Ba ...
8.5 Lastkombinationen - Traggerüste
Seite 17 f., Abschnitt 8.5
In der Regel sind die folgenden Lastkombinationen zu berücksichtigen (siehe Anmerkung 1): Lastfall 1: Traggerüst ohne Last, z. B. vor dem Betonieren, bzw. vor dem Belasten; Lastfall 2: Traggerüst während des Aufbringens der Last, z. B. während des B ...
9.2.2.1 Nachweis im GZT - Traggerüste
Seite 20 f., Abschnitt 9.2.2.1
Es ist nachzuweisen, dass:,
Der Wert für Ed muss mit den Bemessungswerten der Einwirkungen, Qd, bestimmt werden, wobei Einflüsse der Theorie II. Ordnung zu berücksichtigen sind (für die Klasse B2 siehe 9.3.4.1). Auf Grundlage der charakter ...
9.2.2.2 Nachweis im GZG - Traggerüste
Seite 21, Abschnitt 9.2.2.2
Bei der Festlegung der Überhöhung des Traggerüsts müssen die Verformungen berücksichtigt werden, damit die zu erstellende Konstruktion die geforderte Form er ...
9.2.2.3 Nachweis der Lagesicherheit - Traggerüste
Seite 21 f., Abschnitt 9.2.2.3
9.2.2.3.1 Allgemeines. Der Nachweis der Lagesicherheit – Gleiten, Umkippen und Abheben – ist unter den in 8.5 festgelegten Lastkombinationen zu führen. Dabei ist das Traggerüst als Starrkörper zu betrachten. Jede Einwirkung muss einzeln betrachtet we ...
9.2.2.4 Nachweis der Sicherheit gegen Lokales Gleiten - Traggerüste
Seite 22 f., Abschnitt 9.2.2.4
Lokales Gleiten ist entweder durch Reibung oder durch eine mechanische Schubsicherung oder durch eine Kombination aus beidem zu verhindern. Nur wenn gezeigt werden ka ...