Norm

DIN EN 12899-1 | 2008-02

Ortsfeste, vertikale Straßenverkehrszeichen - Teil 1: Ortsfeste Verkehrszeichen

Diese Norm legt Mindestanforderungen und eine Reihe von Leistungsklassen für neue, ortsfeste Verkehrszeichen fest.
Diese Norm wurde in der CEN/TC 226/WG 3 "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" erstellt. Auf nationaler Ebene ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss des NABau/FNL/FNF NA 005-10-23 GA "Verkehrszeichen und -einrichtungen (Sp CEN/TC 226/WG 3)" zuständig.

Inhaltsverzeichnis DIN EN 12899-1:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe, Symbole und Abkürzungen
4 Retroreflektierendes Signalbildmaterial
4.1 Materialien basierend auf Glasperlen
4.1.1 Lichttechnische Leistungsmerkmale
4.1.1.1 Prüfbedingungen
4.1.1.2 Prüfstücke
4.1.1.3 Normfarbwertanteile bei Tag und Leuchtdichtefaktor
4.1.1.4 Spezifischer Rückstrahlwert RA
4.1.1.5 Dauerhaftigkeit
4.1.2 Schlagfestigkeit
4.2 Mikroprismatische Materialien
5 Konstruktive Leistungsmerkmale
6 Aufstellvorrichtungen
7 Bildträger, Signalbilder, innenbeleuchtete Verkehrszeichen, von außen beleuchtete Verkehrszeichen, Aufstellvorrichtungen
8 Verkehrszeichenanlagen
9 Kennzeichnung, Beschriftung und Produktinformation
10 Konformitätsbewertung
11 Gefährliche Substanzen
Anhang A (normativ) Prüfpunkte für horizontale und vertikale Einwirkungen
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Bauproduktenrichtlinie

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 12899-1 im Originaltext:

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Änderungen DIN EN 12899-1

Gegenüber DIN EN 12899-1:2002-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: d ...

4.1.1.4 Spezifischer Rückstrahlwert RA - Ortsfeste Verkehrszeichen

Seite 9 f., Abschnitt 4.1.1.4
Der spezifische Rückstrahlwert RA (cd · lx−1 · m−2) retroreflektierender Verkehrszeichen mit Glasperlentechnik muss nach den in der CIE-Publikation Nr. 54 festgelegten Verfahren unter Benutzung der CIE-Normlichtart A gemessen werden und muss mindest ...

6 Aufstellvorrichtungen - Ortsfeste Verkehrszeichen

Seite 19 f., Abschnitt 6
6.1 Oberes Ende. Rohrkonstruktionen müssen, falls erforderlich, am oberen Ende verschlossen sein, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Der Verschluss darf eine separate Kappe sein, die während des Zusammenbaus oder der Aufstellung angebracht w ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN EN 12899-1

Rückstrahlwert, Verkehrsschild, Verkehrszeichen
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