Seite 5, Abschnitt 4
Fest installierte Dachleitern und ihre Befestigungssysteme müssen aus Metall bestehen und beständig gegen Korrosion sowie atmosphärische und klimatische Einflüsse sein. Die Werkstoffe müssen frei von Fehlern und Einsch ...
Seite 5 f., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. In Gebrauchslage müssen alle Leitern für eine ruhende Höchstbelastung von 150 kg (Gewicht einer Person mit Werkzeug) ausgelegt sein. Dachleitern müssen wie folgt bezeichnet werden: Dachleitern werden in zwei unterschiedliche Typen e ...
Seite 6 f., Abschnitt 6
6.1 Statische Festigkeit. Dachleitern der Kategorie 1 und 2, einschließlich der Befestigungssysteme, müssen sowohl in Richtung der Dachneigung als auch in senkrechter Richtung für eine charakteristische Last von F1 ≥ 1,5 kN bemessen sein. ANMERKUNG ...
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Seite 14, Abschnitt Bild 2b
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Seite 14, Abschnitt Bild 3
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