Seite 6 f., Abschnitt 1
1.1 Allgemeines. Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Konstruktion, Fertigung und Prüfung von schaltenden Schutzeinrichtungen fest, wobei die Einrichtung dafür verwendet wird, Fußgänger, einschließlich in besonderen Anwendungsfällen sich ...
Seite 15 ff., Abschnitt 4.1
Eine druckempfindliche Schutzeinrichtung (PSPE) und eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (ESPE) müssen so konstruiert sein, dass . sie unter vorgesehenen Betriebsbedingungen ein geeignetes Ausgangssignal abgeben, wenn eine druckempfindlich ...
Seite 19 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Zusätzliche Abdeckungen der Signalgeber. Wenn der Hersteller festlegt, dass zusätzliche Abdeckungen, wie flexible Strangpressprofile, über dem Signalgeber verwendet werden können, dann müssen die Anforderungen dieser Norm von einem abgedeckten ...
Seite 22, Abschnitt 4.3
4.3.1 Erkennungsfähigkeit. Die Erkennungsfähigkeit muss über den vom Hersteller festgelegten Erkennungsbereich und den Signalbereich wirksam sein. 4.3.2 Laser. Die Strahlungsintensität, die von der Einrichtung erzeugt und ausgestrahlt wird, muss vom ...