Diese Europäische Norm beschreibt Anforderungen an Auslegung, Herstellung, Ausführung, Sicherheit und Leistungsvermögen (Wirkungsgrad und Emission), Anleitung und Kennzeichnung zusammen mit zugehörigen Prüfverfahren und Prüfbrennstoffen für die Typprüfung von Raumheizern für feste Brennstoffe.
Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 295 „Häusliche Feuerstätten für feste Brennstoffe“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI gehalten wird.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 13240:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 13240 im Originaltext:
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Änderungen DIN EN 13240
Gegenüber DIN EN 13240:2002-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Änderung A2 eingearbe ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 13240
Seite 7, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm beschreibt Anforderungen an Auslegung, Herstellung, Ausführung, Sicherheit und Leistungsvermögen (Wirkungsgrad und Emission), Anleitung und Kennzeichnung zusammen mit zugehörigen Prüfverfahren und Prüfbrennstoffen für die Typpr ...
3 Begriffe DIN EN 13240
Seite 8 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Luftgitter Bauteile in den Aus- und Eintrittsöffnungen zur Konvektionsluftverteilung. 3.2 Luftregelung manuelle oder automatische Einrichtung zur Einstellung der für die Verbrennun ...
4 Werkstoffe, Auslegung und Ausführung - Raumheizer für feste Brennstoffe
Seite 14 ff., Abschnitt 4
4.1 Dokumentation zur Fertigung. Der Hersteller muss die Art der Feuerstätte angeben, die er zur Prüfung schickt; dementsprechend muss die Prüfstelle die Feuerstätte nach der zugeordneten Norm prüfen. Die Kenndaten und Merkmale, die bei der Entscheid ...
5 Sicherheit - Raumheizer für feste Brennstoffe
Seite 22 f., Abschnitt 5
5.1 Sicherheitsprüfung bei natürlichem Förderdruck. Wenn der Hersteller angibt, dass es möglich ist, Geräte an einem Schornstein mit mehreren Geräten anzuschließen und mit festen Brennstoffen und Torfbriketts zu betreiben, dann ist das Gerät nach A.4 ...
6 Leistungsvermögen - Raumheizer für feste Brennstoffe
Seite 23 ff., Abschnitt 6
6.1 Abgastemperatur. Bei der Prüfung nach A.4.7 muss die Abgastemperatur gemessen, der Mittelwert errechnet und in der Aufstellungsanleitung aufgeschrieben werden. . 6.2 Kohlenstoffmonoxyd-Emission. Bei der Prüfung der Nennwärmeleistung nach A.4.7 da ...
7 Anleitungen für die Feuerstätte - Raumheizer für feste Brennstoffe
Seite 25 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Schriftliche Anleitungen für Installation, Betrieb, Wartung und ggf. für den Zusammenbau der Feuerstätte am Einsatzort sind in der Sprache des Landes der beabsichtigten Bestimmung mit der Feuerstätte zu liefern. Sie dürfen nicht im W ...
8 Kennzeichnung - Raumheizer für feste Brennstoffe
Seite 28, Abschnitt 8
Jede Feuerstätte muss dauerhaft und lesbar an einer einsehbaren Stelle, wenn sich die Feuerstätte in ihrer endgültigen Position befindet, mit folgenden Mindest-Angaben gekennzeichnet sein: . ,
der Nummer dieser Europäischen Norm; dem Namen d ...