Seite 6 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Gipsbinder Gipsbinder besteht aus Calciumsulfat in seinen verschiedenen Hydratphasen, z. B. Halbhydrat (CaSO4 · 0,5 H2 O) und Anhydrit (CaSO4). ANMERKUNG 1 Gipsbinder kann durch da ...
Seite 8, Abschnitt 4
Die Bezeichnung der Gipsbinder und Gips-Trockenmörtel ist nach Tabelle 1 vorzunehmen. Tabelle 1 - Arten von Gipsbindern und Gips-Trockenmörteln: Bezeichnung | Kurzzeichen | Gipsbinder z. B.: | A | Gipsbinder zur Direktverwendung oder Weiterverarbe ...
Seite 9 f., Abschnitt 5.1.4
Falls erforderlich ist der Wärmedurchlasswiderstand für das zusammengebaute System mit Gipsbindern und Putz aus Gips-Trockenmörteln im Gebrauchszustand, unter Verwendung der Gleichung aus EN ISO 6946 : 2007, 6.1, zu ermitteln. Für diese Berechnung d ...
Seite 10 f., Abschnitt 5.3
Die Kennwerte von Gips-Trockenmörteln, bestimmt nach EN 13279-2, müssen den Werten in Tabelle 3 entsprechen. Tabelle 3 - Anforderungen an Gips-Trockenmörtel: Gips-Trockenmörtel | Gehalt an Gipsbinder % | Versteifungs ...
Seite 11 f., Abschnitt 5.4
Die Kennwerte von Gips-Trockenmörteln für besondere Zwecke, bestimmt nach EN 13279-2, müssen den Werten in Tabelle 4 entsprechen. Tabelle 4 - Anforderungen an Gips-Trockenmörtel für besondere Zwecke: Gips-Trockenmörtel für | CaSO4-Binder % | Feinheit ...