Passend für mich mit DIN EN 13331-2
Seite 5, Abschnitt 5
5.1 Nachzuweisende konstruktive Anordnungen. Der Nachweis eines Grabenverbaugerätes muss für die ungünstigste Anordnung der Bauteile erfolgen. Alle Möglichkeiten beim Zusammenbau der Bauteile, die in der Verwendungsanleitung dargestellt sind, müssen ...
Seite 5, Abschnitt 6
Der Nachweis durch Berechnung muss in Übereinstimmung mit den Anforderungen von EN 13331-1 durchgeführt werden. Für Stahl muss der Nachweis nach ENV 1993-1-1 und für Aluminium nach ENV 1999-1-1 durchgeführt werden. Für Gusseisen muss E ...
Seite 6, Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Sofern nicht in 7.2 und 7.3 anders angegeben, sind für die konstruktive Prüfung die in EN 12811-3 angegebenen Festlegungen zu beachten. 7.2 Untersuchung der Werkstoffeigenschaften. Die einschlägigen Werkstoffeigenschaften müssen aus ...