Seite 9 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. Alle in diesem Abschnitt angegebenen Maße beziehen sich auf Nennmaße. Die Konformitätskriterien für jede einzelne Anforderung sind in 6.3.8.1 angegeben. Die Maße und Abweichungen sind nach Anhang C zu messen. 5.2.2 Nennmaße. Die Ne ...
Seite 11, Abschnitt 5.3.2
5.3.2.1 Prüfverfahren. Der Witterungswiderstand wird durch Prüfungen des Frost-Tausalz-Widerstandes nach Anhang D oder der Wasseraufnahme nach Anhang E und anhand der Übereinstimmungskriterien nach 6.3.8.2 bestimmt. 5.3.2.2 Leistungsfähigkeit und Kla ...
Seite 11 f., Abschnitt 5.3.3
5.3.3.1 Prüfverfahren. Die charakteristische Spaltzugfestigkeit T ist durch Prüfung nach Anhang F und anhand der Übereinstimmungskriterien nach 6.3.8.3 zu bestimmen. 5.3.3.2 Leistungsfähigkeit. Die charakteristisc ...
Seite 12, Abschnitt 5.3.4
5.3.4.1 Prüfverfahren. Der Abriebwiderstand wird mit dem Abriebverfahren mit breiter Schleifscheibe nach Anhang G bestimmt oder als Alternative darf das Prüfverfahren nach Böhme (siehe Anhang H) angewendet werden. Die Referenzprüfung ist das Abriebve ...
Seite 12 f., Abschnitt 5.3.5
5.3.5.1 Feststellung. Pflastersteine aus Beton haben einen ausreichenden Gleit-/Rutschwiderstand, vorausgesetzt, dass ihre obere Oberfläche nicht geschliffen oder poliert oder so hergestellt wurde, dass eine glatte Oberfläche entstanden ist. 5.3.5.2 ...