Seite 10 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. Alle in diesem Abschnitt angegebenen Maße beziehen sich auf Nennmaße. Die Konformitätskriterien für jede einzelne Anforderung sind in 6.3.8.1 angegeben. Die Maße und Abweichungen sind nach Anhang C zu messen. 5.2.2 Nennmaße. Die Ne ...
Seite 11 f., Abschnitt 5.3.2
5.3.2.1 Prüfverfahren. Der Witterungswiderstand wird durch Prüfungen des Frost-Tausalz-Widerstandes nach Anhang D oder der Wasseraufnahme nach Anhang E und anhand der Übereinstimmungskriterien nach 6.3.8.2 bestimmt. 5.3.2.2 Leistungsfähigkeit und Kla ...
Seite 12 f., Abschnitt 5.3.3
5.3.3.1 Prüfverfahren. Die charakteristische Biegezugfestigkeit ist durch Prüfung nach Anhang F und anhand der Übereinstimmungskriterien nach 6.3.8.3 zu bestimmen. 5.3.3.2 Leistungsfähigkeit und Klassen. Die charakteristische Biegezugfestigkeit darf ...
Seite 13 f., Abschnitt 5.3.5
5.3.5.1 Feststellung. Platten aus Beton haben einen ausreichenden Gleit-/Rutschwiderstand, vorausgesetzt, dass ihre obere Oberfläche nicht geschliffen oder poliert oder so hergestellt wurde, dass eine glatte Oberfläche entstanden ist. 5.3.5.2 Prüfver ...
Seite 14, Abschnitt 5.3.6
5.3.6.1 Prüfverfahren. Die Bruchlast ist nach dem in Anhang F beschriebenen Prüfverfahren zu ermitteln. Die Konformitätskriterien sind in 6.3.8.2 festgelegt. 5.3.6.2 Leistungsanforderung ...