Seite 9 ff., Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. Alle in diesem Abschnitt angegebenen Maße beziehen sich auf Nennmaße. Die Konformitätskriterien für jede einzelne Anforderung sind in 6.3.8.1 angegeben. Die Maße und Abweichungen sind nach Anhang C zu messen. Nationale Normen dürfe ...
Seite 13, Abschnitt 5.3.2
5.3.2.1 Prüfverfahren. Der Witterungswiderstand wird durch Prüfungen des Frost-Tausalz-Widerstandes nach Anhang D oder der Wasseraufnahme nach Anhang E und anhand der Übereinstimmungskriterien nach 6.3.8.2 bestimmt. 5.3.2.2 Leistungsfähigkeit und Kla ...
Seite 13 f., Abschnitt 5.3.3
5.3.3.1 Prüfverfahren. Die charakteristische Biegezugfestigkeit ist durch Prüfung nach Anhang F zu ermitteln, und die Übereinstimmungskriterien sind in 6.3.8.3 angegeben. 5.3.3.2 Leistungsfähigkeit und Klassen. Die charakteristische Biegezugfestigkei ...
Seite 14, Abschnitt 5.3.4
5.3.4.1 Prüfverfahren. Der Abriebwiderstand wird mit dem Abriebverfahren mit breiter Schleifscheibe nach Anhang G bestimmt oder als Alternative darf das Prüfverfahren nach Böhme (siehe Anhang H) angewendet werden. Die Referenzprüfung ist das Abriebve ...
Seite 14 f., Abschnitt 5.3.5
5.3.5.1 Feststellung. Bordsteine aus Beton haben einen ausreichenden Gleit-/Rutschwiderstand, vorausgesetzt, sie sind zur Erzielung einer glatten Oberfläche nicht geschliffen und/oder poliert worden. . 5.3.5.2 Prüfverfahren. Sollte im Ausnahmefall ei ...