Gegenüber DIN EN 1341:2002-04 und DIN EN 1341 Berichtigung 1:2006-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Sofern möglich, beziehen sich die Anforderungen auf separate Prüfverfahren, die von CEN/TC 246 „Naturwerksteine“ e ...
Seite 8, Abschnitt 4.1
4.1.1 Bezeichnung. Die Bezeichnung muss immer nach EN 12440 erfolgen (d. h. Handelsname (herkömmliche Bezeichnung), petrographische Familie, typische Farbe und die möglichst genaue Angabe des Herkunftsorts, z. B. mithilfe von Geokoordinaten). 4.1.2 Ä ...
Seite 8 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Allgemeines. Die Nennmaße der Platten sind anzugeben, es sei denn, die Platten werden in freien Längen geliefert. Werden die Platten in freien Längen geliefert, müssen nur die Breiten und die Dicke angeben werden. Die Maße sind nach EN 13373 zu ...
Seite 11, Abschnitt 4.3
4.3.1 Frost-Tau-Wechsel unter Normalbedingungen. Wenn die Platten für die Anwendung in Bereichen vorgesehen sind, die Anforderungen an Frost-Tau-Wechsel unterliegen, ist die Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit dem Prüfverfahren nach EN 12371 zu ...
Seite 12 f., Abschnitt 4.7
4.7.1 Allgemeines. Die Farbe, Äderung, Struktur usw. des Natursteins muss durch Sichtprüfung identifiziert werden, üblicherweise mit einer Bezugsprobe desselben Gesteins, die dafür geeignet ist, eine allgemeine Beschreibung des visuellen Erscheinungs ...
Seite 21, Abschnitt Tabelle A.2
Tabelle A.2 — Bruchlast: Klasse | Mindest-Bruchlast kN | Übliche Anwendung | 0 | Keine Anforderung | Dekoration | 1 | 0,75 | im Mörtelbett verlegte Platten, nur für Fußgängerbereiche | 2 | ...