Seite 5 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Trinkwasser Wasser für den menschlichen Gebrauch wie in der Richtlinie des Rates 98/83/EG (siehe Anhang A) festgelegt. 3.2 mechanisch wirkender Filter Gerät, das dem Trinkw ...
Seite 6 f., Abschnitt 4
4.1 Grundlage. Mechanische Filter müssen wie folgt gekennzeichnet sein: Nennweite (DN); Anschlussart; Filterart; Nenndruck (PN). Die Kennzeichnung muss eindeutig und vollständig auf dem Fabrikationsschild oder in der Bedienungsanleitung angegeb ...
Seite 7, Abschnitt 5
Die Werkstoffauswahl liegt in der Verantwortung des Herstellers, vorausgesetzt, dass der gesamte Filter die Anforderungen nach EN 1567 erfüllt. ANMERKUNG Filterwerkstoffe oder Beschichtungen, die im Normalbetrieb oder aber im Falle einer Störung mit ...
Seite 7 f., Abschnitt 6
6.1 Rückspülbare Filter. Die Reinigung von rückspülbaren Filtern muss ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen möglich sein. Bei der Rückspülung dürfen keine Stoffe in die Trinkwasserleitungen gelangen. Nach der Rückspülung müssen die ursprüngliche Filterfei ...
Seite 8, Abschnitt 7
7.1 Biegefestigkeit des Gehäuses. Beim Aufbringen eines Biegemomentes nach 8.2.1.2 dürfen keine bleibenden Verformungen, Risse oder Brüche auftreten. 7.2 Druckbeständigkeit des Filtergehäuses. Bei der Druckprüfung nach 8.2.2 dürfen keine sichtbaren U ...