Seite 9 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Produkteigenschaften sind nach Abschnitt 5 zu bewerten. Um dieser Norm zu entsprechen, müssen die Produkte die jeweiligen Anforderungen nach 4.2 bis 4.11 erfüllen. Wenn an ein verwendetes Produkt keine Anforderungen gestellt werden, ...