Diese Norm spezifiziert das Verfahren zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen anhand der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen und Prüfungen zur Rauchdichtheit entsprechend dem direkten Anwendungsbereich der zugehörigen Prüfverfahren. Weiterhin wird die Klassifizierung auf der Basis des erweiterten Anwendungsbereichs von Versuchsergebnissen behandelt. In dieser Europäischen Norm werden behandelt:
- tragende Bauteile ohne raumabschließende Funktion;
- tragende Bauteile mit raumabschließender Funktion, mit oder ohne Verglasung, haustechnischer Anlagen und Befestigungen;
- Produkte und Systeme zum Schutz von Bauteilen oder Teilen von Bauwerken;
- nichttragende Bauteile oder Teile von Bauwerken, mit oder ohne Verglasung, haustechnischer Anlagen und Befestigungen;
- brandschutztechnisch wirksame Bekleidungen von Wänden und Decken;
- Fahrschachttüren, die nach DIN EN 1634-1 geprüft wurden.
Diese Norm wurde im CEN/TC 127 "Baulicher Brandschutz" erarbeitet. Im DIN war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-52-02 AA "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Bauteile" des NABau zuständig.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 13501-2:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 13501-2 im Originaltext:
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4 Brandszenarien - Feuerwiderstand
Seite 13 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die zweite wesentliche Anforderung der Bauprodukten-Richtlinie behandelt die Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie die Tragfähigkeit der Konstruktion. Diese Anforderungen werden als erfüllt betrachtet durch den Nachweis der Feuerwide ...
5.2.1 Eigenschaft R (Tragfähigkeit) - Feuerwiderstand
Seite 16, Abschnitt 5.2.1
Die Tragfähigkeit R ist die Fähigkeit des Bauteils, unter festgelegten mechanischen Einwirkungen einer Brandbeanspruchung auf einer oder mehreren Seite(n) ohne Verlust der Standsicherheit für eine Dauer zu widerstehen. Die Kriterien fü ...
5.2.2 Eigenschaft E (Raumabschluss) - Feuerwiderstand
Seite 16 f., Abschnitt 5.2.2
5.2.2.1 Allgemeines. Der Raumabschluss E ist die Fähigkeit eines Bauteils mit raumtrennender Funktion, der Beanspruchung eines nur an einer Seite angreifenden Feuers so zu widerstehen, dass ein Feuerdurchtritt zur unbeflammten Seite als Ergebnis des ...
5.2.3 Eigenschaft I (Wärmedämmung) - Feuerwiderstand
Seite 17 f., Abschnitt 5.2.3
5.2.3.1 Allgemeines. Die Wärmedämmung I ist die Fähigkeit eines Bauteils, einer einseitigen Brandbeanspruchung ohne die Übertragung von Feuer als Ergebnis einer signifikanten Übertragung von Wärme von der dem Feuer zugekehrten Seite zu der vom Feuer ...
5.2.4 Eigenschaft W (Strahlung) - Feuerwiderstand
Seite 19, Abschnitt 5.2.4
Die Strahlungsbegrenzung W ist die Fähigkeit eines Bauteils, einer nur einseitigen Brandbeanspruchung so zu widerstehen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Brandübertragung als Ergebnis signifikanter abgestrahlter Wärme entweder durch das Bauteil oder ...
5.2.5 Eigenschaft M (Widerstand gegen mechanische Beanspruchung) - Feuerwiderstand
Seite 19, Abschnitt 5.2.5
Der Widerstand gegen mechanische Beanspruchung M ist die Fähigkeit eines Bauteils, einer Stoßbeanspruchung zu widerstehen, die den Fall repräsentiert, wenn ein Tragfähigkeitsverlust eines anderen Bauteils i ...
5.2.6 Eigenschaft C (Selbstschließende Eigenschaft) - Feuerwiderstand
Seite 19, Abschnitt 5.2.6
Die selbstschließende Eigenschaft C ist die Fähigkeit einer geöffneten Feuerschutztür oder eines Fensters vollständig zu schließen. Dabei muss der Abschluss den Widerstand einer etwaigen Falle ohne zusätzliche manuelle Einwirkung entweder durch gespe ...
5.2.7 Eigenschaft S (Rauchdichtheit) - Feuerwiderstand
Seite 19, Abschnitt 5.2.7
Die Rauchdichte S ist die Fähigkeit eines Bauteils, den Durchtritt von Gas oder Rauch von einer Seite des ...
5.2.8 Eigenschaft G (Widerstandsfähigkeit gegen Rußbrand) - Feuerwiderstand
Seite 20, Abschnitt 5.2.8
Die Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit gegen Rußbrand für Abgasanlagen und Produkten von Abgasanlagen bezieht sich auf die Fähigkeit des Bauteils/der Bauteile, gegen Rußbrand widerstandsfähig zu sein. Dies schließt Aspekte der Rauchdichtheit un ...
5.2.9 Eigenschaft K (Brandschutzfunktion) - Feuerwiderstand
Seite 20 f., Abschnitt 5.2.9
Die Brandschutzfunktion K gibt die Fähigkeit einer Wand- oder Deckenbekleidung wieder, das dahinter liegende Material vor Entzündung, Verkohlung und anderen Schäden für eine festgelegte Zeit zu schützen. Brandschutzbekleidungen sind die äußeren Teile ...
7.2.2 Klassifizierung von tragenden Wänden ohne raumabschließende Funktion - Feuerwiderstand
Seite 28 f., Abschnitt 7.2.2
7.2.2.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Tragende Wände ohne raumabschließende Funktion müssen als Stützen nach EN 1365-4 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach dem maßgebenden Teil ...
7.2.3 Klassifizierung von tragenden Decken und Dächern ohne raumabschließende Funktion - Feuerwiderstand
Seite 29 f., Abschnitt 7.2.3
7.2.3.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Decken und Dächer sind nach EN 1365-2 zu prüfen. Decken und Dächer werden nur für Brandbeanspruchung von der Unterseite geprüft und klassifiziert2). In besonderen Fä ...
7.2.4 Klassifizierung von Balken - Feuerwiderstand
Seite 30 f., Abschnitt 7.2.4
7.2.4.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Balken müssen nach EN 1365-3 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach dem maßgebenden Teil der Normenreihe prEN 15080 und nach prEN 15725. 7.2.4 ...
7.2.5 Klassifizierung von Stützen - Feuerwiderstand
Seite 31, Abschnitt 7.2.5
7.2.5.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Stützen müssen nach EN 1365-4 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach dem maßgebenden Teil der Normenreihe prEN 15080 und nach prEN 15725. 7.2. ...
7.2.6 Klassifizierung von Balkonen, Laubengängen und Treppen - Feuerwiderstand
Seite 32, Abschnitt 7.2.6
7.2.6.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Balkone und Laubengänge müssen nach EN 1365-5 geprüft werden. Treppen müssen nach EN 1365-6 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach dem maßgebe ...
7.3.2 Klassifizierung von tragenden Wänden mit raumabschließender Funktion - Feuerwiderstand
Seite 33 ff., Abschnitt 7.3.2
7.3.2.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Tragende Wände müssen nach EN 1365-1 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach dem maßgebenden Teil der Normenreihe prEN 15080 und nach prEN 1572 ...
7.3.3 Klassifizierung von Decken und Dächern mit raumabschließender Funktion - Feuerwiderstand
Seite 35 f., Abschnitt 7.3.3
7.3.3.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Decken und Dächer müssen nach EN 1365-2 geprüft werden. Decken und Dächer dürfen nur für eine Brandbeanspruchung von der Unterseite aus geprüft und klassifiziert wer ...
7.3.4 Klassifizierung von Doppelböden - Feuerwiderstand
Seite 36 ff., Abschnitt 7.3.4
7.3.4.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Doppelböden müssen nach EN 1366-6 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach dem maßgebenden Teil der Normenreihe prEN 15080 und nach prEN 15725. ...
7.5.2 Klassifizierung von Trennwänden - Feuerwiderstand
Seite 43 ff., Abschnitt 7.5.2
7.5.2.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Die Trennwände (nichttragende Wände) müssen nach EN 1364-1 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach dem maßgebenden Teil der Normenreihe prEN 15 ...
7.5.3 Klassifizierung von Vorhangfassaden - Feuerwiderstand
Seite 45 f., Abschnitt 7.5.3
7.5.3.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Vorhangfassaden müssen nach EN 1364-3 geprüft werden. Teilausführungen von Vorhangfassaden müssen nach EN 1364-4 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erf ...
7.5.4 Klassifizierung von Unterdecken mit eigenständiger Feuerwiderstandsfähigkeit - Feuerwiderstand
Seite 47 f., Abschnitt 7.5.4
7.5.4.1 Allgemeines. Diese Unterdecken besitzen eine Feuerwiderstandsfähigkeit unabhängig von dem darüber liegenden Bauteil. 7.5.4.2 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Unterdecken mit eigenständiger Feuerwide ...
7.5.5 Klassifizierung von Feuerschutzabschlüssen und ihren Schließvorrichtungen - Feuerwiderstand
Seite 48 ff., Abschnitt 7.5.5
7.5.5.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Feuerschutzabschlüsse müssen nach EN 1634-1 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach dem maßgebenden Teil der Normenreihe prEN 15269 und nach pr ...
7.5.6 Klassifizierung von Rauchschutztüren - Feuerwiderstand
Seite 50 f., Abschnitt 7.5.6
7.5.6.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Rauchschutztüren müssen nach EN 1634-3 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach dem maßgebenden Teil der Normenreihe prEN 15269 und nach prEN 15 ...
7.5.7 Klassifizierung von Abschluss- und Förderanlageneinheiten - Feuerwiderstand
Seite 51 ff., Abschnitt 7.5.7
7.5.7.1 Allgemeines. Die Abschluss- und Förderanlageneinheiten stellen sicher, dass im Brandfall Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen, wie in Wänden und Decken, die von Förderanlagen durchdrungen werden, geschlossen werden. 7.5.7.2 Prüfverfahren ...
7.5.8 Klassifizierung von Abschottungen - Feuerwiderstand
Seite 53 f., Abschnitt 7.5.8
7.5.8.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Abschottungen müssen nach EN 1366-3 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach der maßgebenden Norm über den erweiterten Anwendungsbereich prEN 15 ...
7.5.9 Klassifizierung von Bauteilfugen - Feuerwiderstand
Seite 55 f., Abschnitt 7.5.9
7.5.9.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Bauteilfugen müssen nach EN 1366-4 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach der maßgebenden Norm über den erweiterten Anwendungsbereich prEN 158 ...
7.5.10 Klassifizierung von Installationskanälen und -schächten - Feuerwiderstand
Seite 56 ff., Abschnitt 7.5.10
7.5.10.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Installationskanäle und -schächte müssen nach EN 1366-5 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich erfolgt nach der maßgebenden Norm über den erweiterten Anwe ...
7.5.11 Klassifizierung von Abgasanlagen - Feuerwiderstand
Seite 58 f., Abschnitt 7.5.11
7.5.11.1 Allgemeines. Dies beinhaltet Produkte von Abgasanlagen, die dazu vorgesehen sind, in ein dauerhaftes Bauwerk eingebaut zu werden, sowie Abgasanlagen und Produkte von Abgasanlagen, bei denen eine oder mehrere der äußeren Oberflächen innerhalb ...
7.6 Klassifizierung von Wand- und Deckenbekleidungen - Feuerwiderstand
Seite 59 ff., Abschnitt 7.6
7.6.1 Allgemeines. Der Begriff „Brandschutzbekleidung“ bezieht sich auf den äußersten Teil von vertikalen Bauteilen (z. B. Wände, Trennwände und Außenwände) und den am untersten angeordneten Teil von horizontalen oder geneigten Bauteilen (z. B. Decke ...
Verwandte Normen zu DIN EN 13501-2 sind