Diese Norm legt das Verfahren zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen anhand der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen und/oder Prüfungen zur Rauchdichtheit/ zum Rauchschutz und/oder mechanischen Prüfungen entsprechend dem direkten Anwendungsbereich der zugehörigen Prüfverfahren fest.
Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 127 „Baulicher Brandschutz“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-02 AA „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Bauteile (SpA zu CEN/TC 127/WG 1 sowie Teilbereichen von CEN/TC 127/WG 7 und ISO/TC 92/SC 2)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 13501-2:
Passend für mich mit DIN EN 13501-2
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 13501-2 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN EN 13501-2
Gegenüber DIN EN 13501-2 :2016-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: in Abschnitt 7.5.2.1 : Ergänzung von Verweisungen auf neue Normen zum erweiterten Anwendungsbereich; ,
in allen betroffenen Abschnitten: Integration eines Vorschlags au ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 13501-2
Seite 8 f., Abschnitt 1
Dieses Dokument legt das Verfahren zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen anhand der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen und/oder Prüfungen zur Rauchdichtheit/ zum Rauchschutz und/oder mechanischen Prüfungen entsprechend dem direkten ...
4 Brandszenarien - Feuerwiderstand
Seite 15 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die zweite grundlegende Anforderung an Bauwerke der Bauproduktenverordnung behandelt z. B. die Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie die Tragfähigkeit der Konstruktion. Diese Anforderungen werden als erfüllt betrachtet durch den Nach ...
5.2.1 Eigenschaft R (Tragfähigkeit) - Feuerwiderstand
Seite 17 f., Abschnitt 5.2.1
Die Tragfähigkeit R ist die Fähigkeit des Bauteils unter festgelegten mechanischen Einwirkungen einer Brandbeanspruchung auf einer oder mehreren Seite(n) ohne Verlust der Standsicherheit für eine Dauer zu widerstehen. Die Kriterien für die Feststellu ...
5.2.2 Eigenschaft E (Raumabschluss) - Feuerwiderstand
Seite 18 f., Abschnitt 5.2.2
5.2.2.1 Allgemeines. Der Raumabschluss E ist die Fähigkeit eines Bauteils mit raumtrennender Funktion, einer Brandbeanspruchung nur auf der dem Feuer zugekehrten Seite (nicht beiden Seiten gleichzeitig) so zu widerstehen, dass ein Feuerdurchtritt zur ...
5.2.3 Eigenschaft I (Wärmedämmung) - Feuerwiderstand
Seite 19 ff., Abschnitt 5.2.3
5.2.3.1 Allgemeines. Die Wärmedämmung I ist die Fähigkeit eines Bauteils, einer Brandbeanspruchung nur auf der dem Feuer zugekehrten Seite (nicht beide Seiten gleichzeitig) ohne die Übertragung von Feuer als Ergebnis einer signifikanten Übertragung v ...
5.2.4 Eigenschaft W (Strahlung) - Feuerwiderstand
Seite 21, Abschnitt 5.2.4
Die Strahlungsbegrenzung W ist die Fähigkeit eines Bauteils, einer Brandbeanspruchung nur auf der dem Feuer zugewandten Seite (nicht beide Seiten gleichzeitig) so zu widerstehen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Brandübertragung als Ergebnis signifi ...
5.2.5 Eigenschaft M (Widerstand gegen mechanische Beanspruchung) - Feuerwiderstand
Seite 21, Abschnitt 5.2.5
Der Widerstand gegen mechanische Beanspruchung M ist die Fähigkeit eines Bauteils, einer Stoßbeanspruchung zu widerstehen, die den Fall repräsentiert, wenn ein Tragfähigkeitsverlust eines anderen Bauteils i ...
5.2.6 Eigenschaft C (Selbstschließende Eigenschaft) - Feuerwiderstand
Seite 21 f., Abschnitt 5.2.6
Die selbstschließende Eigenschaft C ist die Fähigkeit einer geöffneten Tür oder eines geöffneten Fensters vollständig zu schließen. Dabei muss der Abschluss den Widerstand einer etwaigen Falle ohne zusätzliche manuelle Einwirkung entweder durch gespe ...
5.2.7 Eigenschaft S (Rauchdichtheit) - Feuerwiderstand
Seite 22, Abschnitt 5.2.7
Der Rauchschutz S ist die Fähigkeit eines Bauteils, den Durchtritt von Gas oder Rauch von einer Seite des Bauteils zur anderen auf einen bestimmten Wer ...
5.2.8 Eigenschaft O (Normale Betriebsbedingungen) - Feuerwiderstand
Seite 22, Abschnitt 5.2.8
Die Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit gegen andere thermische Beanspruchung als Rußbrand für Abgasanlagen und Produkte von Abgasanlagen, bezieht sich auf die Fähigkeit des Bauteils/der Bauteile, bei normalen Betriebsbedingungen widerstandsfähi ...
5.2.9 Eigenschaft G (Widerstandsfähigkeit gegen Rußbrand) - Feuerwiderstand
Seite 22, Abschnitt 5.2.9
Die Klassifizierung der Widerstandsfähigkeit gegen Rußbrand für Abgasanlagen und Produkte von Abgasanlagen bezieht sich auf die Fähigkeit des Bauteils/der Bauteile, gegen Rußbrand widerstandsfähig zu sein. Dies schließt Aspekte der Rauchdichtheit und ...
5.2.10 Eigenschaft K (Brandschutzfunktion) - Feuerwiderstand
Seite 23, Abschnitt 5.2.10
5.2.10.1 Allgemeines. Die Brandschutzfunktion K gibt die Fähigkeit einer Wand- oder Deckenbekleidung wieder, das dahinter liegende Material vor Entzündung, Verkohlung und anderen Schäden für eine festgelegte Zeit zu schützen. Brandschutzbekleidungen ...
7.2.2 Klassifizierung von tragenden Wänden ohne raumabschließende Funktion - Feuerwiderstand
Seite 30 f., Abschnitt 7.2.2
7.2.2.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Tragende Wände ohne raumabschließende Funktion müssen als Stützen nach EN 1365-4 geprüft werden. Die Bestimmung des erweiterten Anwendungsbereichs muss nach EN 15080-12 und EN 15725 erfolge ...
7.2.3 Klassifizierung von tragenden Decken und Dächern ohne raumabschließende Funktion - Feuerwiderstand
Seite 31 f., Abschnitt 7.2.3
7.2.3.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Decken und Dächer müssen nach EN 1365-2 geprüft werden. Decken und Dächer dürfen nur für eine Brandbeanspruchung von der Unterseite aus geprüft und klassifiziert werden.2). In besonderen Fäl ...
7.2.4 Klassifizierung von Balken - Feuerwiderstand
Seite 33, Abschnitt 7.2.4
7.2.4.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Balken müssen nach EN 1365-3 geprüft werden. Die Bestimmung des erweiterten Anwendungsbereichs muss nach EN 15080-8 und EN 15725 erfolgen. 7.2.4.2 Durchzuführende Pr ...
7.2.5 Klassifizierung von Stützen - Feuerwiderstand
Seite 34, Abschnitt 7.2.5
7.2.5.1 Prüfverfahren und Regeln für den direkten und erweiterten Anwendungsbereich. Stützen müssen nach EN 1365-4 geprüft werden. 7.2.5.2 Durchzuführende Prüfungen. Die Ausführungen des Probekörpers und die Anzahl der durchzuführenden Prüfungen müss ...
7.2.6 Klassifizierung von Balkonen, Laubengängen und Treppen - Feuerwiderstand
Seite 34 f., Abschnitt 7.2.6
7.2.6.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Balkone und Laubengänge müssen nach EN 1365-5 geprüft werden. Treppen müssen nach EN 1365-6 geprüft werden. 7.2.6.2 Durchzuführende Versuche. Die Ausführungen des Probekörpers und die Anzahl ...
7.3.2 Klassifizierung von tragenden Wänden mit raumabschließender Funktion - Feuerwiderstand
Seite 36 ff., Abschnitt 7.3.2
7.3.2.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Tragende Wände müssen nach EN 1365-1 geprüft werden. Die Bestimmung des erweiterten Anwendungsbereichs muss nach EN 15080-12 und EN 15725 erfolgen. 7.3.2.2 Durchzuführende Prüfungen. Die Aus ...
7.3.3 Klassifizierung von Decken und Dächern mit raumabschließender Funktion - Feuerwiderstand
Seite 38 f., Abschnitt 7.3.3
7.3.3.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Decken und Dächer müssen nach EN 1365-2 geprüft werden. Decken und Dächer müssen nur für Brandbeanspruchung von der Unterseite geprüft und klassifiziert werden. 7.3.3.2 Durchzuführende Prüfu ...
7.3.4 Klassifizierung von Doppelböden - Feuerwiderstand
Seite 39 ff., Abschnitt 7.3.4
7.3.4.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Doppelböden müssen nach EN 1366-6 geprüft werden. 7.3.4.2 Durchzuführende Prüfungen. Die Ausführungen des Probekörpers und die Anzahl der durchzuführenden Prüfungen müssen sich aus einem Ver ...
7.5.2 Klassifizierung von Trennwänden - Feuerwiderstand
Seite 46 ff., Abschnitt 7.5.2
7.5.2.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Die Trennwände (nichttragende Wände) müssen nach EN 1364-1 geprüft werden. Die Bestimmung des erweiterten Anwendungsbereichs muss nach EN 15254-2, EN 15254-3, EN 15254-4, EN 15254-5 und EN 1 ...
7.5.3 Klassifizierung von Fassaden (Vorhangfassaden) und Außenwänden - Feuerwiderstand
Seite 48 ff., Abschnitt 7.5.3
7.5.3.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Vorhangfassaden müssen nach EN 1364-3 geprüft werden. Teilausführungen von Vorhangfassaden müssen nach EN 1364-4 geprüft werden. Die Bestimmung des erweiterten Anwendungsbereichs muss nach E ...
7.5.4 Klassifizierung von Unterdecken mit eigenständiger Feuerwiderstandsfähigkeit - Feuerwiderstand
Seite 50 ff., Abschnitt 7.5.4
7.5.4.1 Allgemeines. Diese Unterdecken besitzen eine Feuerwiderstandsfähigkeit unabhängig von dem darüber liegenden Bauteil. 7.5.4.2 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Unterdecken mit eigenständiger Feuerwiderstandsfähigkeit müssen n ...
7.5.5 Klassifizierung von Brandschutztüren, Abschlüssen und zu öffnenden Fenstern und ihren Schließmitteln - Feuerwiderstand
Seite 52 ff., Abschnitt 7.5.5
7.5.5.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Brandschutztüren, Abschlüsse und zu öffnende Fenster müssen nach EN 1634-1 und/oder EN 1634-3 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich muss nach den entsprechenden Teilen der Normenr ...
7.5.6 Klassifizierung von Abschluss- und Förderanlageneinheiten - Feuerwiderstand
Seite 55 f., Abschnitt 7.5.6
7.5.6.1 Allgemeines. Die Abschluss- und Förderanlageneinheiten stellen sicher, dass im Brandfall Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen, wie in Wänden und Decken, die von Förderanlagen durchdrungen werden, geschlossen werden. 7.5.6.2 Prüfverfahren ...
7.5.7 Klassifizierung von Abschottungen - Feuerwiderstand
Seite 56 ff., Abschnitt 7.5.7
7.5.7.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Abschottungen müssen nach EN 1366-3 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich muss bestimmt werden nach der Norm über den erweiterten Anwendungsbereich EN 15882-3, EN 15882-5 und EN 1 ...
7.5.8 Klassifizierung von Abdichtungssystemen für Bauteilfugen - Feuerwiderstand
Seite 58 ff., Abschnitt 7.5.8
7.5.8.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Abdichtungssystemen für Bauteilfugen müssen nach EN 1366-4 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich muss bestimmt werden nach der Norm über den erweiterten Anwendungsbereich EN 15882 ...
7.5.9 Klassifizierung von Installationskanälen und -schächten - Feuerwiderstand
Seite 60 ff., Abschnitt 7.5.9
7.5.9.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Installationskanäle und -schächte müssen nach EN 1366-5 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich muss nach der maßgebenden Norm über den erweiterten Anwendungsbereich und nach EN 157 ...
7.5.10 Klassifizierung von Abgasanlagen - Feuerwiderstand
Seite 62 ff., Abschnitt 7.5.10
7.5.10.1 Allgemeines. Dies beinhaltet Produkte von Abgasanlagen, die dazu vorgesehen sind, in ein dauerhaftes Bauwerk eingebaut zu werden, sowie Abgasanlagen und Produkte von Abgasanlagen, bei denen eine oder mehrere der äußeren Oberflächen innerhalb ...
7.5.11 Klassifizierung von Lüftungsbausteinen - Feuerwiderstand
Seite 65 ff., Abschnitt 7.5.11
7.5.11.1 Prüfverfahren und Regeln für den Anwendungsbereich. Lüftungsbausteine müssen nach EN 1364-5 geprüft werden. Der erweiterte Anwendungsbereich muss nach der maßgebenden Norm über den erweiterten Anwendungsbereich und nach EN 15725 erfolgen. 7. ...
7.6 Klassifizierung von Wand- und Deckenbekleidungen - Feuerwiderstand
Seite 67 ff., Abschnitt 7.6
7.6.1 Allgemeines. 7.6.1.1 Allgemeines. Der Begriff „Brandschutzbekleidung“ bezieht sich auf den äußersten Teil von vertikalen Bauteilen (z. B. Wände, Trennwände und Außenwände) und den am untersten angeordneten Teil von horizontalen oder geneigten B ...
Verwandte Normen zu DIN EN 13501-2 sind