Gegenüber DIN EN 1364-2:1999-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: die Lage der Thermoelemente (siehe Abschnitt 9.1) wurde u ...
Seite 6, Abschnitt 1
Dieser Teil von EN 1364 legt ein Verfahren zur Bestimmung der Feuerwiderstandsdauer von Unterdecken fest, die unabhängig von darüberliegenden Bauteilen selbst feuerwiderstandsfähig sind. Diese Europäische Norm gilt in Verbindung mit EN 1363-1. Dieses ...
Seite 7 ff., Abschnitt 6
6.1 Größe. 6.1.1 Freitragende Unterdecken mit Beflammung von unten oder von oben. Ist die Unterdecke in der praktischen Anwendung gleich oder größer als die Öffnungsweite des Prüfofens, muss sie in einer Größe mit den Mindestmaßen von 4 m × 3 m geprü ...
Seite 9 f., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Der Probekörper muss möglichst in einer für dessen Einbau in der praktischen Anwendung repräsentativen Weise eingebaut werden. Er muss von unten und ohne Zugang von oben montiert und nach denselben Vorgaben und Verfahren eingebaut we ...
Seite 10 f., Abschnitt 9
9.1 Thermoelemente. 9.1.1 Ofen-Thermoelemente (Platten-Thermometer). Die Platten-Thermometer müssen EN 1363-1:2012, Abschnitt 9.1.1, entsprechen. Für jeweils 1,5 m² beflammter Fläche der Prüfkonstruktion ist mindestens ein Platten-Thermometer vorzuse ...
Seite 11 f., Abschnitt 10
10.1 Brandprüfung. Die Brandprüfung ist mit den Geräten und den Verfahren nach EN 1363-1:2012, Abschnitt 10 und, falls zutreffend, EN 1363-2 durchzuführen. 10.2 Drucküberwachung. Bei Beflammung von unten ist der Ofendruck wie in EN 1363-1:2012, Absch ...
Seite 13 ff., Abschnitt 13
13.1 Allgemeines. Die Prüfergebnisse aus der Beflammung von oben gelten nicht für den Fall der Beflammung von unten, und umgekehrt. Die Ergebnisse der Brandprüfung sind direkt auf Bauweisen des geprüften Probekörpers anwendbar, bei denen lediglich ei ...