Diese Norm enthält die allgemein üblichen Anforderungen an die Ausführung von Tragwerken aus Beton. Sie gilt sowohl für Ortbetonarbeiten als auch für die Ausführung unter Verwendung von Betonfertigteilen. Diese Norm setzt voraus, dass die Bautechnischen Unterlagen für die Bauausführung alle relevanten Anforderungen enthalten, die für das jeweilige Tragwerk von Bedeutung sind. Diese Norm ist sowohl für dauerhafte als auch für vorübergehend errichtete Betontragwerke anwendbar. Zusätzliche oder abweichende Anforderungen sollten berücksichtigt und, falls erforderlich, in den Bautechnischen Unterlagen angegeben werden, wenn:
- Leichtbeton;
- besondere Baustoffe (z. B. Fasern) oder Betonausgangsstoffe;
- besondere Technologien / neue Bemessungsmethoden
zur Anwendung kommen. Diese Norm gilt nicht für Betonbauteile, die lediglich als Bauhilfsmaßnahmen bei der Bauausführung dienen. Diese Norm behandelt nicht die Festlegung, Herstellung und Konformität von Beton. Diese Norm gilt nicht für die Herstellung von Betonfertigteilen, die nach Produktnormen gefertigt werden. Diese Norm behandelt keine Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes bei der Bauausführung oder Sicherheitsanforderungen durch Dritte. Diese Norm behandelt keine vertraglichen Aspekte oder Verantwortlichkeiten für die ausgewiesenen Tätigkeiten.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 13670:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 13670 im Originaltext:
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1 Anwendungsbereich DIN EN 13670
Seite 8, Abschnitt 1
(1) Diese Europäische Norm enthält die allgemein üblichen Anforderungen an die Ausführung von Tragwerken aus Beton. Sie gilt sowohl für Ortbetonarbeiten als auch für die Ausführung unter Verwendung von Betonfertigteilen. (2) Diese Norm setzt voraus, ...
3 Begriffe DIN EN 13670
Seite 9 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe: 3.1 Hilfsstützen Abstützung unterhalb der Platte die das Traggerüst trägt, um die Last für ein geeignetes Stützen zu verteilen. 3.2 Unterstützungskörbe Vorrichtungen zur Sicherung der ...
4.3 Qualitätsmanagement - Beton-Tragwerke
Seite 14 ff., Abschnitt 4.3
4.3.1 Überwachungsklassen. (1) Durch Überwachung und Überprüfungen der Bauarbeiten muss sichergestellt werden, dass die Arbeiten in Übereinstimmung mit dieser Europäischen Norm, mit nationalen Vorschriften und den bautechnischen Unterlagen erfolgen. ...
5.1 Grundsätzliche Anforderungen an Traggerüste und Schalungen - Beton-Tragwerke
Seite 17, Abschnitt 5.1
(1) Das Traggerüst und die Schalung sowie deren Unterstützungen und Gründungen müssen so bemessen und ausgeführt sein, dass sie: in der Lage sind, allen voraussehbaren Beanspruchungen standzuhalten, denen sie während des Bauablaufes unterworfen sind ...
5.2 Baustoffe für Traggerüste und Schalungen - Beton-Tragwerke
Seite 17, Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. (1) Es dürfen alle Baustoffe unter der Voraussetzung verwendet werden, dass mit der Verwendung die Kriterien für das Tragwerk nach 5.1 und Abschnitt 8 eingehalten werden. Die Baustoffe sollten mit der einschlägigen Produktnorm über ...
5.3 Bemessung und Montage von Traggerüsten - Beton-Tragwerke
Seite 17 f., Abschnitt 5.3
(1) Sofern in den bautechnischen Unterlagen gefordert, muss eine Verfahrensbeschreibung vorhanden sein, welche die jeweils angewendeten Bemessungsparameter bzw. Klassen angibt und das Montage- und Demontageverfahren für die vorübergehend zu errichten ...
5.4 Bemessung und Einbau von Schalungen - Beton-Tragwerke
Seite 18, Abschnitt 5.4
(1) Sofern in den bautechnischen Unterlagen gefordert, muss eine Verfahrensbeschreibung vorhanden sein, in der die Verfahren der Abstützung, der Montage und des Lösens der Schalung beschrieben sind. In der Verfahrensbeschreibung müssen die Anforderun ...
5.7 Entfernen von Traggerüsten und Schalungen - Beton-Tragwerke
Seite 19, Abschnitt 5.7
(1) Hilfsstützen, Traggerüst und Schalung dürfen erst entfernt werden, wenn der Beton eine ausreichende Festigkeit erreicht hat: um eine Beschädigung der Oberflächen durch das Ausschalen zu verhindern; um die in dieser Phase auf das Betonbauteil auf ...
6.2 Baustoffe für Bewehrungen - Beton-Tragwerke
Seite 20 f., Abschnitt 6.2
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6.3 Biegen, Schneiden, Transport und Lagern der Bewehrung - Beton-Tragwerke
Seite 21 f., Abschnitt 6.3
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6.5 Bewehrungsstöße - Beton-Tragwerke
Seite 22 f., Abschnitt 6.5
(1) Die Bewehrung ist entsprechend den bautechnischen Unterlagen zu verlegen. Details zu Betondeckung, Abstand, Anordnung der Stäbe, Übergreifungen, Übergreifungslängen und Ausbildung von Bewehrungsstößen sind in den bautechnischen Unterlagen anzugeb ...
7.2 Baustoffe für Vorspannungen - Beton-Tragwerke
Seite 24 f., Abschnitt 7.2
7.2.1 Spannsysteme fü ...
8.1 Festlegung des Betons - Beton-Tragwerke
Seite 30, Abschnitt 8.1
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8.3 Lieferung, Annahme und Transport von Frischbeton auf der Baustelle - Beton-Tragwerke
Seite 31, Abschnitt 8.3
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8.4 Einbringen und Verdichten des Betons - Beton-Tragwerke
Seite 31 ff., Abschnitt 8.4
8.4.1 Allgemeines. (1) Der Beton ist so einzubauen und zu verdichten, dass er seine vorgesehene Festigkeit und Dauerhaftigkeit erreicht und dass die ausreichende Umhüllung der Bewehrung und aller Einbauteile sichergestellt ist. (2) Besondere Sorgfalt ...
8.5 Nachbehandlung und Schutz des Betons - Beton-Tragwerke
Seite 33 ff., Abschnitt 8.5
(1) Junger Beton muss nachbehandelt und geschützt werden, um das Frühschwinden gering zu halten; eine ausreichende Festigkeit in der Betonrandzone sicherzustellen; eine ausreichende Dauerhaftigkeit der Betonrandzone sicherzustellen; den Beton vor sc ...
8.8 Sichtflächen - Beton-Tragwerke
Seite 35, Abschnitt 8.8
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