Seite 7, Abschnitt 4.1
4.1.1 Allgemeines. Es dürfen nur Materialien mit nachgewiesener Eignung verwendet werden. Die Anforderungen hinsichtlich der Eignung von Materialien sind in der Dokumentation des Herstellers über die werkseigene Produktionskontrolle anzugeben. Zum Na ...
Seite 7 f., Abschnitt 4.2.2
4.2.2.1 Allgemeines. Die Nennmaße der Platten sind vom Hersteller anzugeben. 4.2.2.2 Dicke. Dickenklasse I (Th I): Die Dicke der Vorsatzschicht der fertig gestellten Platten muss bei Produkten, die nach dem Verlegen nicht geschliffen werden, mindeste ...
Seite 9, Abschnitt 4.2.4.2
Die Biegezugfestigkeit gilt als ausreichend, wenn die Platten bei Prüfung nach 5.5 folgende Anforderungen erfüllen: die mittlere Biegezugfestigkeit aus vier Probekörpern muss für die entsprechende Biegezugfestigkeitsklasse größer al ...
Seite 9, Abschnitt 4.2.4.3
Bei Prüfung nach dem in 5.5 beschriebenen Prüfverfahren müssen die Platten folgende Anforderungen erfüllen: die mittlere Bruchlast aus vier Probekörpern muss für die entsprechende Bruchlastklasse größer als oder gleich den Werten von Tabelle 3 sein; ...
Seite 10, Abschnitt 4.2.4.4
Zur Feststellung des Schleifverschleißes ist entweder das in 5.6.1 beschriebene Prüfverfahren mit breiter Schleifscheibe (modifizierte Capon-Prüfung) (Referenzprüfverfahren) oder das in 5.6.2 beschriebene Prüfverfahren nach Böhme anzuwenden. Die Anfo ...
Seite 11, Abschnitt 4.2.6
Die Witterungsbeständigkeit wird durch Prüfung der Wasseraufnahme nach 5.8 oder durch Prüfung des Frost-/Tau-Widerstandes nach 5.9 bestimmt. . Die Terrazzoplatten müssen die in Tabelle 5 angegebenen Anforderungen erfüllen. Tabelle 5 - Klassen der Wit ...