Diese Norm spezifiziert die Anforderungen für Estrichmörtel, die für Fußbodenkonstruktionen in Innenräumen eingesetzt werden. Für Konstruktionen in Außenbereichen können andere Eigenschaften, die in dieser Norm nicht genannt sind, von Bedeutung sein. Um das Ziel einer ausführungsorientierten (auf die Praxis bezogenen) Norm zu erreichen, bezieht sich diese Norm soweit wie möglich nur auf die Eigenschaften des Produktes und nicht auf die Methode der Herstellung, außer es ist unverzichtbar für die Beschreibung einer Eigenschaft des Produktes.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 13813:
Passend für mich mit DIN EN 13813
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 13813 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
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3.2 Kurzzeichen - Estrich
Seite 7, Abschnitt 3.2
In Abhängigkeit vom verwendeten Bindemittel werden in dieser europäische ...
5.2.1 Druckfestigkeitsklassen - Estrich
Seite 8, Abschnitt 5.2.1
Die Druckfestigkeit muss für Zement-, Calciumsulfat- und Magnesiaestrichmörtel vom Hersteller deklariert werden; für Kunstharzestrichmörtel darf sie deklariert werden. Die Druckfestigkeit ist nach prEN 13 ...
5.2.2 Biegezugfestigkeit - Estrich
Seite 9, Abschnitt 5.2.2
Die Biegezugfestigkeit muss für Zement-, Calciumsulfat- und Magnesiaestrichmörtel vom Hersteller deklariert werden. Die Biegezugfestigkeit ist nach prEN 13892-2 [ EN 13892-2 ] zu bestimmen. Für Kunstharzestrichmörtel darf der Hersteller die Biegezugf ...
5.2.3 Verschleißwiderstand - Estrich
Seite 9 f., Abschnitt 5.2.3
Für Zementestrichmörtel und Kunstharzestrichmörtel, die als Nutzschichten angewendet werden, ist der Verschleißwiderstand nach prEN 13892-3 [ EN 13892-3 ] (Verschleißwiderstand nach Böhme) oder nach prEN 13892-4 [ EN 13892-4 ] (Verschleißwiderstand n ...
5.2.4 Oberflächenhärte - Estrich
Seite 10, Abschnitt 5.2.4
Für Magnesiaestrichmörtel, die als Nutzflächen verwendet werden, muss die Oberflächenhärte vom Hersteller deklariert werden; für sonstige Estrichmörtel mit Feinkorn (< 4 mm) darf die Oberflächenhärte deklariert werde ...
5.2.5 Eindringtiefe - Estrich
Seite 10 f., Abschnitt 5.2.5
Für Gussasphaltestrichmörtel muss die Eindringtiefe vom Hersteller deklariert werden. Die Eindringtiefe ist nach prEN 12697-20 [ EN 12697-20 ] an Würfeln oder nach prEN 12697-21 [ EN 12697-21 ] an Platten zu bestimmen. Die Eindringtiefe von Gussaspha ...
5.2.6 Widerstand gegen Rollbeanspruchung - Estrich
Seite 11, Abschnitt 5.2.6
Der Widerstand gegen Rollbeanspruchung darf vom Hersteller für alle Estrichmörtel, die mit einem Bodenbelag versehen werden sollen, deklariert werden. Der Widerstand gegen Rollbeanspruchung ist nach prEN ...
5.2.13 Schlagfestigkeit - Estrich
Seite 12, Abschnitt 5.2.13
Die Schlagfestigkeit für Kunstharzestrichmörtel, die für Nutzschichten vorgesehen sind, sind vom Hersteller anzugeben; für Zementestrichmörtel ...