Seite 6, Abschnitt 5
Die gewählten Dachpfannen müssen für die geplante Verwendung repräsentativ sein. Die gewählten Dachlatten müssen repräsentativ sein, z. B. in Übereinstimmung mit den Herstellerhinweisen. Die verwendeten Befestigu ...
Seite 6, Abschnitt 6
Falls nicht anders festgelegt, müssen die Dachpfannen, die Befestigungsmittel und der Prüfrahmen für eine Dauer von mindestens 24 h vor der Prüfung in einer Umgebung mit einer Temperatur von (20 ± 5) °C und (60 ± 20) % relativer Luftfeuchte gelagert ...
Seite 6 f., Abschnitt 8
8.1 Prüfanordnung. Die Prüfanordnung besteht aus einer Dachkonstruktion sowie Hilfseinrichtungen, um auf die Dachpfannen eine Kraft ausüben zu können. Die Dachkonstruktion muss eine Neigung von mindestens (45 ± 2)° aufweisen. Die Prüfanordnung muss ...
Seite 7 ff., Abschnitt 9
9.1 Messung des Gewichts. Das Einzelgewicht Wi von mindestens 10 Dachpfannen ist zu ermitteln, wobei i die Anzahl der gewogenen Dachpfannen angibt, nachdem diese nach Abschnitt 6 gelagert wurden. 9.2 Einbau der Dachlatten, Dachpfannen und Befestigung ...