Diese Norm legt die Eigenschaften und Leistung der mechanischen Befestigungsmittel einschließlich Nägel, Schrauben und Klammern fest, die in Bauwerken zur Befestigung von Gipsplatten, faserverstärkten Gipsplatten, Produkten aus der Weiterverarbeitung und geeigneten Nebenprodukten auf Holz oder Metall vorgesehen sind. Die Befestigungsmittel sichern die Platten auf der Unterkonstruktion und ermöglichen so, dass die mit Spachtel oder Putzauftrag versehenen Oberflächen gestrichen oder tapeziert werden können. Sie können auch zum Zusammenbau der Unterkonstruktion und für die Verbindung zwischen Unterkonstruktion und lasttragenden Teilen sowie zur Verbindung von Platten untereinander verwendet werden. Mechanische Befestigungsmittel tragen zur Stabilität des Gesamtsystems bei. Die Norm gilt nicht für Nägel, Schrauben und Klammern, die für die Verarbeitung anderer Baustoffe als der zuvor erwähnten Gipsplatten oder aus Gipsplatten hergestellten Produkte und der zugehörigen System-Komponenten verwendet werden.
Diese Norm wurde vom CEN/TC 241 "Gips und Produkte auf Gipsbasis" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich) erstellt. Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-09-10 AA "Gips und Gipsprodukte" des NABau.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 14566:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 14566 im Originaltext:
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3.1 Begriffe - Befestigungsmittel für Gipsplattensysteme
Seite 7 f., Abschnitt 3.1
3.1.1 Gipsplattennagel korrosionsbeständiger Drahtstift aus Stahl mit auf die Anwendung abgestimmter Formgebung von Kopf, Schaft und Spitze. ANMERKUNG Nägel können hinsichtlich des Kopfprofils, des Materials und der Korrosionsbeständigkeit unterschie ...
4.4.1 Korrosionsschutz - Befestigungsmittel für Gipsplattensysteme
Seite 8 f., Abschnitt 4.4.1
Falls der Hersteller zum Erzielen der Haltbarkeit einen Schutzüberzug verwendet, muss dieser Überzug einen ausreichenden Korrosionsschutz sicherstellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Befestigungsmittel während der Lagerung und der Bauarbeite ...
4.4.2 Anforderungen - Gipsplatten-Nägel
Seite 9, Abschnitt 4.4.2
4.4.2.1 Werkstoffe. Gipsplatten-Nägel sind aus Draht, gezogen aus Rundstäben nach EN 10016-1 bis EN 10016-4, herzustellen. 4.4.2.2 Kopfmaße und Grenzabmaße. Durchmesser und Grenzabmaße des Kopfes sind vom Hersteller in seinen technischen Unterlagen a ...
4.4.3 Anforderungen - Gipsplatten-Schrauben
Seite 9 f., Abschnitt 4.4.3
4.4.3.1 Werkstoffe und Herstellung. Gipsplatten-Schrauben sind entweder aus unlegiertem Stahl nach EN 10083 [ EN 10083-1 EN 10083-2; EN 10083-3 ] oder EN 10084 herzustellen. 4.4.3.2 Ausziehkraft. Durchmesser und Steigung des mit Gewinde versehenen Te ...
4.4.4 Anforderungen - Gipsplatten-Klammern
Seite 10 f., Abschnitt 4.4.4
4.4.4.1 Werkstoffe und Herstellung. Klammern sind aus rundem Stahldraht nach EN 10230-1 durch Walzen so herzustellen, dass sie ein rechteckiges Profil mit ovalen Kanten erhalten. Die Mindestzugfestigkeit muss 950 N/mm2 für Drähte mit Durchmesser von ...
5.3 Bestimmung der Maße - Befestigungsmittel für Gipsplattensysteme
Seite 11 f., Abschnitt 5.3
5.3.1 Kurzbeschreibung. Sofern erforderlich, werden der Durchmesser des Schaftes, die Länge und Dicke und Durchmesser des Kopfes gemessen. 5.3.2 Geräte. Messschraube, die Ablesungen auf 0,01 mm ermöglicht; Messschieber, der Ablesungen auf 0,1 mm erl ...
5.4 Bestimmung der Ausziehkraft - Befestigungsmittel für Gipsplattensysteme
Seite 12 f., Abschnitt 5.4
5.4.1 Kurzbeschreibung. Es ist die Kraft zu bestimmen, die aufgewendet werden muss, um ein Befestigungsmittel aus einem Stück Holz oder einem Metallprofil herauszuziehen. 5.4.2 Geräte. Vorrichtung wie in Bild 3 dargestellt; kalibrierte Belastungsvor ...
5.5 Bestimmung des Biegeverhaltens - Befestigungsmittel für Gipsplattensysteme
Seite 13 f., Abschnitt 5.5
5.5.1 Kurzbeschreibung. Das Befestigungsmittel wird so eingespannt, dass es an zwei Punkten A und B (siehe EN ISO 12777-3:2002, Bild 3) der Biegung widersteht. Dann wird mittels einer Biegevorrichtung mit aufgebrachtem Drehmoment an einem vorgegebene ...