Seite 5, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm gilt für die Planung, Ausführung, Prüfung und Kontrolle der Baugrundverbesserung durch das Tiefenrüttelverfahren, die mit Hilfe von Tiefenrüttlern und Verdichtungssonden ausgeführt wird. Die vorliegende Europäische Norm deckt d ...
Seite 6 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. Zusätzliche Beschreibungen einiger Baugrundverbesserungsverfahren sind in den Anhängen A und B aufgeführt. 3.1 Tiefenrüttelverdichtung Art der Baugrundverbesserung durch Tiefenrütteln, ...
Seite 7 f., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. 4.1.1 Vor der Ausführung der Arbeit sind alle erforderlichen Angaben bereitzustellen. 4.1.2 Diese Angaben sollten Folgendes umfassen: sämtliche rechtlichen und gesetzlichen Einschränkungen; die Anordnung der Hauptrasterlinien oder ...
Seite 8 f., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. 5.1.1 Die geotechnische Untersuchung muss in Übereinstimmung mit EN 1997-1, prEN 1997-2 [ EN 1997-2 ] sowie der Projektbemessung erfolgen. 5.1.2 Der Umfang der geotechnischen Untersuchung und die Untersuchungstiefen müssen ausreich ...
Seite 9 f., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Bei Baustoffen, die auf die Baustelle geliefert werden, kann es sich um natürlicherweise vorkommende Sande und Kiese, gebrochenen Fels oder Rückgewinnungsstoffe wie gebrochene Ziegel oder gebrochenen Beton handeln. Die Qualitätskontr ...
Seite 10 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. 7.1.1 Die Bemessung der Baugrundverbesserung durch Tiefenrütteln muss EN 1990, EN 1997-1 und prEN 1997-2 [ EN 1997-2 ] entsprechen. 7.1.2 Die Angaben zu den Baugrundbedingungen sind zu beurteilen, um die Eignung des Baugrunds für d ...
Seite 13 f., Abschnitt 8
8.1 Allgemeines. Die Arbeit ist in Übereinstimmung mit schriftlich niedergelegten Verfahren auszuführen. Das Baugrundverbesserungsverfahren und die angewendete Ausrüstung müssen geeignet sein, um die Baugrundverbesserungstiefe sowie die Bemessungszie ...