Norm

DIN EN 14974 | 2019-06

Skateparks - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und Anforderungen an Prüfung und Kennzeichnung, Informationen des Herstellers, Informationen für die Nutzer, wie auch an Inspektion und Wartung fest, um Nutzer und dritte Personen (z. B. Zuschauer) bei bestimmungsgemäßer oder vernünftigerweise vorhersehbarer Nutzung eines Skateparks weitestgehend vor Gefahren zu schützen.
Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird.

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 14974 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
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Änderungen DIN EN 14974

Gegenüber DIN EN 14974:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Titel geändert; Anforderungen für Ro ...

1 Anwendungsbereich DIN EN 14974

Abschnitt 1
Dieses Dokument gilt für öffentliche Skateparks, die für die Nutzung von Skateboards, anderen Rollsportgeräten und BMX-Fahrrädern vorgesehen sind. Es legt sicherheitstechnische Anforderungen und Anford ...

3 Begriffe DIN EN 14974

Seite 7 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: IEC Electropedia: verfügbar unter http://www.electropedia.org/. ...

4 Werkstoffe - Skateparks

Seite 9 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Werkstoffe müssen derart ausgewählt und geschützt werden, dass die konstruktive Festigkeit der aus ihnen hergestellten Ausrüstungen nicht vor der nächsten relevanten Inspektion und Wartung beeinträchtigt wird. Die Anforderungen nach ...

5 Befestigungen - Skateparks

Seite 11, Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Befestigungssysteme müssen gegen Korrosion geschützt sein. ANMERKUNG Dieser Schutz kann z. B. durch Galvanisieren oder glei ...

6.1 Allgemeines - Skateparks

Seite 11 ff., Abschnitt 6.1
6.1.1 Wo Skateparks zusammen mit Spielplätzen, Sportplätzen, Ferienparks oder ähnlichen Anlagen errichtet oder gebaut werden, müssen sie durch eine geeignete bauliche oder räumliche Maßnahme physisch abgetrennt werden, so dass weder die Nutzer des Sk ...

6.2 Konstruktion - Skateparks

Seite 13 ff., Abschnitt 6.2
6.2.1 Standsicherheit und Stabilität. Skate-Elemente müssen ausreichend stabil konstruiert werden. Sie dürfen nicht kippen, wackeln oder sich verbeulen. Skate-Elemente müssen fest mit dem Boden verbunden oder durch ihre Eigenlast oder Verankerungen g ...

6.3 Spezifisches - Skateparks

Seite 17 ff., Abschnitt 6.3
6.3.1 Allgemeines. Skate-Elemente und Skateparks sind nicht beschränkt auf die zeichnerischen Darstellungen in dieser Norm. Es sind nur die festgelegten Maße und Anforderungen einzuhalten. 6.3.2 Rail. Ein Rail (siehe Bild 8) ist ein Element, das dem ...

6.4 Sicherheitsbereich - Skateparks

Seite 24, Abschnitt 6.4
Jedes Skate-Element muss einen Sicherheitsbereich von mindestens 2000 mm um seinen Umfang herum, mit Ausnahme von Rails, Curbs/Ledges nach Abschnit 6.1.14, aufweisen. Die Sicherheitsbereiche dürfen sich überschneiden. Sicherheitsbereiche müssen hind ...

7 Prüfungen/Prüfbericht - Skateparks

Seite 24 f., Abschnitt 7
Prüfungen (Sicherheitsinspektionen) dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden (siehe Abschnitt 3.19). Soweit nicht anders festgelegt, muss die Erfüllung der Anforderungen dieser Norm durch Messung, Inspektion oder das Durchführen prakt ...

8 Kennzeichnung - Skateparks

Seite 25, Abschnitt 8
Die Kennzeichnung am Skate-Element muss lesbar und dauerhaft sein und mindestens folgende Angaben enthalten: ...

9 Informationen des Herstellers - Skateparks

Seite 26, Abschnitt 9
9.1 Allgemeines. Der Hersteller/Vertreiber muss Anleitungen in der (den) Sprache(n) des Landes mitliefern, in dem das Skate-Element/der Skatepark installiert und genutzt wird. Diese Anleitungen müssen den folgenden Anforderungen genügen: Anleitungen ...

10 Inspektion und Wartung - Skateparks

Seite 27, Abschnitt 10
10.1 Allgemeines. Durch die Inspektion und Wartung der Skate-Elemente/des Skateparks muss die vorgesehene Gerätesicherheit erhalten und sichergestellt werden. Zu jedem Skate-Element/Skatepark muss vom Hersteller eine Wartungsanleitung mitgeliefert we ...

11 Nutzerhinweise - Skateparks

Seite 28, Abschnitt 11
Ein deutliches und sichtbares Schild (oder mehrere Schilder) mit folgenden Hinweisen muss (müssen) angebracht werden: Anlage für Nutzer von Skateboards, Inline-Skates und BMX-Fahrrädern (mit Name oder Informationen zur Anlage); Angabe des Betreiber ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN EN 14974

Skateanlage, Skateboard, Skatepark, Skateranlage, Skaterplatz
DIN EN 14974, Ausgabe 2019-06: Skateparks - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren.
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