Seite 5 f., Abschnitt 6
6.1 Probenahmeverfahren. Es ist eine angemessene Anzahl (16 oder 24) von Platten in voller Größe nach dem Zufallsprinzip aus einem Lieferlos von mindestens 151 Platten oder, im Fall einer laufenden Produktion, aus einem Produktionslos zu entnehmen. A ...
Seite 6, Abschnitt 7.1
Die Schlagfestigkeit gegen einen weichen Stoßkörper wird bestimmt, indem ein kugelzylindrischer Sack mit einer Masse von 50 kg ohne Anfangsgeschwindigkeit aus einer ...
Seite 6 ff., Abschnitt 7.2
Das Prüfgerät besteht aus: Einem Gestell (siehe Bild 2) mit einer Mindesthöhe von 600 mm, aus IPN- oder IPE-140-Trägern, durch U-Streben mit 50 mm Höhe verstärkt. Diese müssen entweder geschweißt oder verschraubt sein. Mindestlänge des Gestells: 30 ...
Seite 11, Abschnitt 7.3
Die Prüfung ist an der in 7.5 beschriebenen Prüfanordnung durchzuführen und muss aus 1 Aufprall je Plattenlänge bestehen. 8 Prüfungen sind erforderlich, wobei für jede Prüfung eine neue Anordnung zu verwenden ist. Die Länge der überlappenden Platten ...
Seite 11 f., Abschnitt 7.5
Die IPN/IPE-100-Träger (siehe Bild 3) sind an dem Gestell entsprechend der zutreffenden Spannweite (siehe Tabelle 1) zu befestigen. An den Positionen A und B (siehe Bild 5) sind in die Platten entsprechend der in Tabelle 2 und Tabelle 3 festgelegten ...
Seite 13, Abschnitt 7.6
7.6.1 Bestimmung der Schlagfestigkeit. Ein weicher Stoßkörper mit der Masse m wird aus einer Höhe h auf einen Probekörper fallen gelassen. Die Gesamt-Aufprallenergie E kann mit der folgenden Gleichung berech ...