Seite 8 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Gipsplatte mit Vliesarmierung Platte, die aus einem Gipskern mit einem fest anhaftenden Vlies aus anorganischen oder organischen Fasern zusammengesetzt ist, das sich auf oder unmit ...
Seite 10 f., Abschnitt 4.1
4.1.1 Biegefestigkeit. Die Biegefestigkeit ist als Biegebruchlast in Newton anzugeben. Die nach dem in 5.6 beschriebenen Prüfverfahren ermittelte Biegebruchlast von Gipsplatten mit Vliesarmierung darf die nachstehend angeführten Werte nicht unterschr ...
Seite 12 f., Abschnitt 4.7
4.7.1 Breite. ANMERKUNG Übliche Nennbreiten sind: 900 mm, 1200 mm und 1250 mm. Andere Breiten sind auch möglich. Die Breite ist wie in 5.2 beschrieben zu messen und mit der Nennbreite zu vergleichen. Die Grenzabmaße müssen 0-4 mm betragen. 4.7.2 Läng ...
Seite 25, Abschnitt 7
Gipsplatten mit Vliesarmierung sind wie folgt zu bezeichnen: mit folgendem Wortlaut „Gipsplatten mit Vliesarmierung“; durch Verweisung auf diese Europäische Norm, d. h. EN 15283-1; durch Angabe des Plattentyps entsprechend der Definitionen in 3.1, 3 ...