Seite 8 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Gipsfaserplatten Gipsfaserplatten sind ebene, rechteckige Platten, die aus einem abgebundenen Gipskern bestehen, der mit im Kern verteilten anorganischen und/oder organischen Faser ...
Seite 11, Abschnitt 4.1.2
4.1.2.1 Die Biegezugfestigkeit wird als Biegefestigkeit in Newton je Quadratmillimeter angegeben. 4.1.2.2 Die nach 5.6 ermittelte Biegefestigkeit von Gipsfaserplatten darf die nachstehend angeführten Werte nicht unterschreiten. Bei allen Dicken unte ...
Seite 12 f., Abschnitt 4.7
4.7.1 Breite . Die Breite ist wie in 5.2 beschrieben zu messen und mit der Nennbreite zu vergleichen. Die Grenzabmaße für jede Einzelmessung müssen 0-4 mm betragen. 4.7.2 Länge. Die Länge ist wie in 5.3 beschrieben zu messen und mit der Nennlänge zu ...
Seite 13, Abschnitt 4.8
Die nach dem in 5.8 beschriebenen Verfahren ermittelte Wasseraufn ...
Seite 13, Abschnitt 4.9
Die nach dem in 5.9 beschriebenen Verfah ...
Seite 28 f., Abschnitt 7
Gipsfaserplatten sind wie folgt zu bezeichnen: mit folgendem Wortlaut „Gipsfaserplatten“; durch Verweisung auf diese Europäische Norm, d. h. EN 15283-2; durch Angabe des Plattentyps und, falls zutreffend, zusätzliche Merkmale entsprechend 3.2.,
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