Diese Norm gilt für standortgebundene (nicht vorübergehende) frei zugängliche Multisportgeräte und Kombinationen im Freien, üblicherweise, aber nicht ausschließlich mit Einrichtungen für Sportarten wie Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Tennis, Tischtennis, Volleyball und Multisport-Bereiche.
Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 15312:
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Änderungen DIN EN 15312
Gegenüber DIN EN 15312:2007-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Sicherheitstechnische Anforderungen an Werkstoffe ergänzt; Anforderungen zum Schutz vor Fangstellen überarbeitet; Beispiele für zu erwartende Hindernisse um ein Be ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 15312
Seite 5, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm gilt für standortgebundene (nicht vorübergehende) frei zugängliche Multisportgeräte und Kombinationen im Freien, üblicherweise, aber nicht ausschließlich mit Einrichtungen für Sportarten wie Badminton, Basketball, Fußball, Hand ...
3 Begriffe DIN EN 15312
Seite 6, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 frei zugängliches Multisportgerät. Gerät, an dem eine oder mehrere Sportarten ausgeübt werden können und der Zugang zu den Einrichtungen weder geregelt ist noch überwacht werden mu ...
4 Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 6 ff., Abschnitt 4
4.1 Werkstoffe. Die Werkstoffe müssen so ausgewählt und geschützt werden, dass die Standsicherheit des Gerätes, das aus ihnen gefertigt wird, nicht vor der nächsten fälligen Wartungsinspektion beeinträchtigt wird. ANMERKUNG Die Festlegungen für besti ...
5.1 Besondere Anforderungen; Allgemein - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 13, Abschnitt 5.1
Die Geräte müssen den allgemeinen Anforder ...
5.2 Besondere Anforderungen; Basketballgeräte - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 13 ff., Abschnitt 5.2
5.2.1 Anforderungen. 5.2.1.1 Klassifizierung. Basketballgeräte müssen nach ihrer Konstruktion (Typen) und dem Freiraum als typische Leistungsmerkmale (Klassen) klassifiziert werden, wie in den aufgeführt. ANMERKUNG Die Klassifizierung stimmt mit EN 1 ...
5.3 Besondere Anforderungen; Tore - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 19 f., Abschnitt 5.3
5.3.1 Allgemeines. Tore können einzeln oder kombiniert mit Basketball oder anderen Geräten aufgestellt werden (siehe Bild 13). 5.3.2 Standsicherheit und Festigkeit der Konstruktion. Q ...
5.4 Besondere Anforderungen; Netze und Netzbefestigungen - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 20 f., Abschnitt 5.4
5.4.1 Netze. Wenn Tore oder andere Elemente bis zu einer Höhe von 3 m mit Netzen versehen sind, damit das Erklettern vermieden wird, dann: dürfen die quadratischen Netzmaschen das horizontale Maß von 50 mm nicht überschreiten; ,
dürfen die Ma ...
5.5 Besondere Anforderungen; Multisportgerät-Umgrenzung und Ballfanggitter - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 21 f., Abschnitt 5.5
5.5.1 Multisportgerät-Umgrenzung. 5.5.1.1 Allgemeines. Die Umgrenzung des Multisportgerätes muss eine Höhe von mindestens 0,9 m haben. ANMERKUNG Falls Benutzer während der Spiele in die Umgrenzung laufen, wird dadurch verhindert, dass sie darüber fal ...
5.6 Besondere Anforderungen; Multifunktionsnetze und -pfosten - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 22, Abschnitt 5.6
Werden multifunktionale Spielnetze und -pfosten (z. B. ...
5.7 Besondere Anforderungen; Tischtennistische - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 22, Abschnitt 5.7
Werden Tischtennistische aufgebaut, müssen diese den allgemeinen Anforderungen in Abschnitt 4 entsprechen. Die Tischtennistische müssen mit dem Boden fest verbunden oder durch ihr Eigengewicht ode ...
Anhang A.1 Lasten; Ständig - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 27, Abschnitt Anhang A.1
A.1.1 Allgemeines. Die ständigen Lasten werden hervorgerufen durch: das Eigengewicht des Gerätes und der Anbauteile; Lasten aus Vorspannung und. ,
das Gewicht des Wassers, wenn Wasserbehälter vorhanden sind. A.1.2 Eigengewicht. Das Eigenge ...
Anhang A.2 Lasten; Veränderlich - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 27 ff., Abschnitt Anhang A.2
A.2.1 Allgemeines. Die veränderlichen Lasten bestehen aus: Lasten infolge der Benutzer; Schneelasten; Windlasten; Lasten aus Temperaturbeanspruchung und. ,
Sonderlasten. A.2.2 Lasten durch Benutzer. Die Lasten infolge der Benutzer der Ge ...
Anhang A.3 Lasten; Anzahl von Benutzern auf einem Gerät - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 31 f., Abschnitt Anhang A.3
A.3.1 Allgemeines. Die Anzahl der Benutzer für jedes tragende Bauteil, das durch Benutzer belastet werden kann, muss berechnet werden. Die errechnete Anzahl muss auf die nächste volle Zahl aufgerundet werden. ANMERKUNG Unter Aufrunden in diesem Zusa ...
Anhang B.1 Berechnung der konstruktiven Festigkeit; Allgemeines Nachweisprinzip: Grenzzustände - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 33 f., Abschnitt Anhang B.1
B.1.1 Grenzzustände. Jede Konstruktion und jedes tragende Teil, z. B. Verbindungen, Fundamente, Stützen, müssen berechnet werden, dabei sind die Lastkombinationen nach Anhang B.2 zu berücksichtigen. Die rechnerischen Nachweisverfahren müssen entsprec ...
Anhang B.2 Berechnung der konstruktiven Festigkeit; Lastkombinationen für statische Berechnungen - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 34, Abschnitt Anhang B.2
Folgende Lastfallkombinationen müssen angesetzt werden: Dabei ist G die ständige Last nach Anhang A.1; Q i eine der veränderlichen Lasten nach Anhang A.2.2 bis A.2.6; γG;c der Teilsicherheitsbeiwert für ständige Lasten zur Verwendung in Berechnun ...
Anhang B.3 Berechnung der konstruktiven Festigkeit; Ausgearbeitetes Beispiel der Berechnung der Last der Benutzer (ohne Sicherheitsfaktoren) für eine Umgrenzung/Brüstung - Frei zugängliche Multisportgeräte
Seite 35, Abschnitt Anhang B.3
Für die Brüstung, ein linienförmiges Element, werden zwei Lastfälle untersucht: die Last der Benutzer und die Last der Brüstung. Die Anzahl der Benutzer auf einer Brüstung beträgt (ber ...