Diese Norm stellt die Grundsätze und Anforderungen für die Bewertung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken hinsichtlich ihrer umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität unter Berücksichtigung ihrer technischen und funktionalen Eigenschaften bereit.
Diese Norm (EN 15643:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 350 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird.
Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-01-31 AA „Nachhaltiges Bauen (SpA zu ISO/TC 59/SC 17 und CEN/TC 350)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 15643:
Passend für mich mit DIN EN 15643
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 15643 im Originaltext:
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Änderungen DIN EN 15643
Gegenüber DIN EN 15643-1:2010-12, DIN EN 15643-2:2011-05, DIN EN 15643-3:2012-04, DIN EN 15643-4:2012-04 und DIN EN 15643-5:2018-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: die Normenreihe DIN EN 15643-1 bis DIN EN 15643-5 wurde zu einem einzigen gem ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 15643
Seite 8, Abschnitt 1
Dieses Dokument stellt die Grundsätze und Anforderungen für die Bewertung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken hinsichtlich ihrer umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität unter Berücksichtigung ihrer technischen und funktionalen Eigenschaft ...
4 Grundsätze - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Allgemeine Rahmenbedingungen
Seite 26 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die unter diesen Rahmenbedingungen erstellten Normen bilden eine auf dem Lebenszyklusansatz beruhende Grundlage zur Bewertung der umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität von Bauwerken in Europa. Zur Entwicklung eines Syst ...
5.1 Bewertungsverfahren; Allgemeines - Nachhaltigkeit von Bauwerken
Seite 28, Abschnitt 5.1
Die unter diesen Rahmenbedingungen erarbeiteten Normen zu Bewertungsverfahren müssen (so weit wie möglich) sicherstellen, dass Doppelzählungen von Qualitätsaspekten und -auswirkungen vermieden werden. ANMERKUNG Doppelzählung ist nicht mit der Messung ...
5.2 Bewertungsverfahren; Gegenstand der Bewertung und Systemgrenze - Nachhaltigkeit von Bauwerken
Seite 28 f., Abschnitt 5.2
Gegenstand der Bewertung müssen das Bauwerk selbst, Außenanlagen, mit dem Bauwerk verbundene Bauhilfsmaßnahmen und, wenn von Bedeutung, entsprechend den Abschneideregeln das Einflussgebiet des Bauwerks sein. Die für die Bewertung geltende Systemgrenz ...
5.3 Bewertungsverfahren; Funktionales Äquivalent - Nachhaltigkeit von Bauwerken
Seite 29, Abschnitt 5.3
Vergleiche zwischen den Bewertungsergebnissen von Bauwerken oder zusammengesetzten Bauteilen (Bauwerksteilen) — in der Entwurfsphase oder wann immer die Ergebnisse eingesetzt werden — dürfen nur auf der Grundlage ihrer funktionalen Äquivalenz angeste ...
5.4 Bewertungsverfahren; Art der Angaben und Zuordnung der Daten zum Lebenszyklus - Nachhaltigkeit von Bauwerken
Seite 30 ff., Abschnitt 5.4
5.4.1 Zuordnung der Daten zum Lebenszyklus des Bauwerks. Die Aspekte und Auswirkungen sind jeweils dem Informationsmodul für die Lebenszyklusphase des Bauwerks, in der sie auftreten, zuzuordnen. Der modulare Ansatz zur Erfassung von Informationen übe ...
5.5 Bewertungsverfahren; Qualität der Angaben - Nachhaltigkeit von Bauwerken
Seite 33, Abschnitt 5.5
Die Qualität der in die Bewertung der umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität von Bauwerken eingehenden Angaben hinsichtlich ...
5.6 Bewertungsverfahren; Nachprüfbarkeit - Nachhaltigkeit von Bauwerken
Seite 33, Abschnitt 5.6
Die bei der Bewertung der umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität verwendeten Informationen sowie die Bew ...
5.7 Bewertungsverfahren; Transparenz - Nachhaltigkeit von Bauwerken
Seite 33, Abschnitt 5.7
Die unter diesen Rahmenbedingungen erarbeiteten Normen zu Bewertungsverfahren müssen Anforderungen an ...
5.8 Bewertungsverfahren; Berichte und Kommunikation - Nachhaltigkeit von Bauwerken
Seite 34 ff., Abschnitt 5.8
5.8.1 Allgemeines. Der Bewertungsbericht enthält zur Erleichterung der Kommunikation eine systematische und umfassende Zusammenfassung der Bewertungsdokumentation. Er muss alle Angaben enthalten, die für den Inhalt der Kommunikation von Bedeutung sin ...
6 Verfahren zur Bewertung der umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität - Nachhaltigkeit von Bauwerken
Seite 38 ff., Abschnitt 6
6.1 Überblick über die Verfahren zur Bewertung der umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität von Gebäuden und Ingenieurbauwerken. Für die Bewertung der umweltbezogenen, sozialen und ökonomischen Qualität von Bauwerken gilt Folgendes: die B ...