Diese Norm liefert grundlegende Produktkategorieregeln (PCR, en: product category rules) für Typ III Umweltdeklarationen für Bauprodukte und Bauleistungen aller Art.
Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 350 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-01-31 AA „Nachhaltiges Bauen (SpA zu ISO/TC 59/SC 17 und CEN/TC 350)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 15804:
Passend für mich mit DIN EN 15804
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 15804 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN EN 15804
Gegenüber DIN EN 15804:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: normative Verweisungen aktualisiert; Einleitung überarbeitet; Abschnitt 3 „Begriffe“ überarbeitet und neue Begriffe hinzugefügt; ,
Abschnitt 4 „Symbole und Abkürzungen“ ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 15804
Seite 7, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm liefert grundlegende Produktkategorieregeln (PCR) für Typ III Umweltdeklarationen für Bauprodukte und Bauleistungen aller Art. ANMERKUNG Die Beurteilung der sozialen und ökonomischen Qualität auf der Produktebene ist nicht Gege ...
3 Begriffe DIN EN 15804
Seite 8 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 zusätzliche technische Information Information, die einen Teil der EPD darstellt, indem sie eine Grundlage für die Entwicklung von Szenarien bietet. 3.2 Hilfs- und Betriebsstoffe S ...
4 Symbole und Abkürzungen DIN EN 15804
Seite 14, Abschnitt 4
...
5.1 Allgemeine Aspekte; Ziel der grundlegenden Produktkategorieregeln (core PCR) - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 14 f., Abschnitt 5.1
Eine dieser Norm entsprechende EPD enthält quantifizierte Umweltinformationen für ein Bauprodukt oder -leistung auf harmonisierter und wissenschaftlicher Grundlage. Sie bietet auch Informationen zu gesundheitsbezogenen Emissionen in Innenraumluft, Bo ...
5.2 Arten von EPD hinsichtlich der erfassten Phasen des Lebenszyklus - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 15 ff., Abschnitt 5.2
Alle Bauprodukte und -materialien müssen die Module A1-A3, die Module C1-C4 und das Modul D deklarieren. Ausschließlich bei Produkten, die alle drei der nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllen, ist eine Ausnahme von dieser Anforderung zulässig: ...
5.3 Allgemeine Aspekte; Vergleichbarkeit von EPD für Bauprodukte - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 18, Abschnitt 5.3
Grundsätzlich wird die Vergleichbarkeit von Bauprodukten auf Basis ihrer EPD durch ihren Beitrag zur Umweltqualität des Gebäudes bestimmt. Folglich muss der Vergleich der umweltrelevanten Merkmale von Bauprodukten, für den die Informationen aus einer ...
5.4 Allgemeine Aspekte; Zusätzliche Umweltinformationen - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 19, Abschnitt 5.4
5.4.1 Allgemeines. Alle zusätzlich angegebenen Umweltinformationen müssen den Anforderungen nach EN ISO 14025:2010, 7.2.4, entsprechen. In diesen Kern-PCR sind die folgenden Kategorien zusätzlicher Informationen erfasst. 5.4.2 Zusätzliche Wirkungsind ...
5.5 Allgemeine Aspekte; Eigentum, Verantwortung und Haftung für die EPD - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 20, Abschnitt 5.5
Ein Hersteller oder eine Gruppe von Herstell ...
5.6 Allgemeine Aspekte; Kommunikationsformate - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 20, Abschnitt 5.6
Das Kommunikationsformat einer EPD muss mit der EN 15942 Na ...
6.1 Produktkategorieregeln; Produktkategorie - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 20, Abschnitt 6.1
Die Produktkategorie, auf die sich diese Nor ...
6.2 Produktkategorieregeln; Phasen des Lebenszyklus und ihre einzubeziehenden Informationsmodule - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 20 ff., Abschnitt 6.2
6.2.1 Allgemeines. Die Umweltinformationen einer EPD, die alle Phasen des Lebenszyklus und Modul D umfassen (von der Wiege bis zur Bahre und Modul D), müssen in die Module A1-A3, A4-A5, B1-B7, C1-C4 und Modul D unterteilt werden. Informationsmodule i ...
6.3.1 Rechenregeln für die Ökobilanz; Funktionale oder deklarierte Einheit - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 22, Abschnitt 6.3.1
Ein Bauprodukt kann eine Reihe möglicher Funktionen erfüllen. Ausgehend von ihrem Ziel und Anwendungsbereich kann sich eine EPD für eine bestimmte Funktion und ein bestimmtes Szenario auf eine funktionale Einheit beziehen, oder sie kann mehrere Funkt ...
6.3.2 Rechenregeln für die Ökobilanz; Funktionale Einheit - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 22 f., Abschnitt 6.3.2
6.3.2.1 Allgemeines. Die funktionale Einheit definiert, wie die identifizierten Funktionen oder Qualitätsmerkmale des Produkts quantifiziert werden. Die Hauptaufgabe der funktionalen Einheit in Studien zur Ökobilanz nach ISO 14044 ist es, als Bezugs ...
6.3.3 Rechenregeln für die Ökobilanz; Deklarierte Einheit - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 23 f., Abschnitt 6.3.3
Die deklarierte Einheit muss angewendet werden, wenn keine funktionale Einheit festgelegt werden kann, z. B. weil die Funktion eines Produktes nicht eindeutig beschrieben werden kann, da es im Bauwerkskontext auf zahlreiche, verschiedene Weisen genut ...
6.3.4 Rechenregeln für die Ökobilanz; Referenz-Nutzungsdauer (RSL) - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 24 f., Abschnitt 6.3.4
6.3.4.1 Allgemeines. Der Hersteller muss die RSL-Informationen bereitstellen, die in einer die Nutzungsphase abdeckenden EPD deklariert werden müssen. Die RSL muss unter festgelegten Referenz-Nutzungsbedingungen festgelegt werden. Die RSL muss sich a ...
6.3.5.1 Systemgrenzen; Allgemeines - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 25 f., Abschnitt 6.3.5.1
Ökobilanzen werden erstellt, indem ein Produktsystem modelliert wird, das die wesentlichen Elemente des physischen Systems beschreibt. Mit der Systemgrenze wird festgelegt, welche Prozesse Teil des Systemmodells sind. Dieser Abschnitt spezifiziert di ...
6.3.5.2 Systemgrenzen; Herstellungsphase - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 26 f., Abschnitt 6.3.5.2
Die Herstellungsphase ist ein Informationsmodul, das in jeder EPD enthalten sein muss. Wie in Bild 1 dargestellt, enthält es die Informationsmodule A1 bis A3. Die Systemgrenze zur natürlichen Umwelt ist so gelegt, dass die in das System Material- und ...
6.3.5.3 Systemgrenzen; Errichtungsphase - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 27, Abschnitt 6.3.5.3
Die Errichtungsphase enthält optionale Informationsmodule für: A4 Transport vom Werkstor bis zur Baustelle; A4-A5 Lagerung von Produkten, einschließlich der Bereitstellung von Heizung, Kühlung, Kontrolle der Luftfeuchte usw.; A4-A5 Verluste an Bau ...
6.3.5.4 Systemgrenzen; Nutzungsphase - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 27 ff., Abschnitt 6.3.5.4
6.3.5.4.1 Allgemeines. Die Nutzungsphase enthält optionale Informationsmodule für die Zeit von der Übergabe des Gebäudes oder Bauwerks bis zu seinem Rückbau oder Abriss. Die Dauer der Nutzungsphase des Produkts kann sich von der geforderten Nutzungsd ...
6.3.5.5 Systemgrenzen; Entsorgungsphase - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 31 ff., Abschnitt 6.3.5.5
Die Entsorgungsphase des Bauprodukts beginnt beim Austausch, Ersatz, Ausbau oder Rückbau aus dem Gebäude oder Bauwerk, wenn es keine weitere Funktion mehr hat. In Abhängigkeit von der Wahl des Entsorgungsszenarios des Produkts kann diese Phase auch m ...
6.3.5.6 Systemgrenzen; Vorteile und Lasten jenseits der Grenzen des Produktsystems in Modul D - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 32 f., Abschnitt 6.3.5.6
Das Ziel des Informationsmoduls D ist es, Transparenz für die Umweltvorteile oder -belastungen schaffen, die durch wieder verwertbare Produkte, recycelte Stoffe und/oder nutzbare Energieträger, die das Produktsystem z. B. als Sekundärstoffe oder -bre ...
6.3.6 Rechenregeln für die Ökobilanz; Kriterien für eine Nichtbetrachtung von Inputs und Outputs - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 33, Abschnitt 6.3.6
Kriterien für eine Nichtbetrachtung von Inputs und Outputs (Abschneidekriterien und -regeln) in der Ökobilanz und in Informationsmodulen und sonstiger zusätzlicher Information sollen die Berechnung effizienter machen. Sie dürfen nicht dazu verwendet ...
6.3.7 Rechenregeln für die Ökobilanz; Auswahl der Daten - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 33 f., Abschnitt 6.3.7
Die allgemeine Regel ist, dass spezifische Daten von spezifischen Produktionsprozessen oder Durchschnittsdaten, die von spezifischen Prozessen abgeleitet sind, bei der Berechnung einer EPD Priorität haben müssen. Außerdem gelten folgende Regeln: ein ...
6.3.8 Rechenregeln für die Ökobilanz; Datenqualität - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 34 ff., Abschnitt 6.3.8
6.3.8.1 Allgemeines. Die Qualität der zur Berechnung einer EPD genutzten Daten muss im Projektbericht dargestellt werden (siehe Abschnitt 8 und EN ISO 14044 :2006, 4.2.3.6). 6.3.8.2 Anforderungen an die Datenqualität. Es gelten die folgenden speziell ...
6.3.9 Rechenregeln für die Ökobilanz; Entwicklung von Szenarien auf Produktebene - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 36, Abschnitt 6.3.9
Szenarien müssen nur für die Beschreibung der Umweltqualität bereitgestellt werden. Ein Szenario muss auf den relevanten technischen Informationen, die in dieser Norm definiert werden, aufbauen (siehe Abschnitt 5.4 und Abschnitt 7.3 für zusätzliche I ...
6.3.10 Rechenregeln für die Ökobilanz; Einheiten - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 36, Abschnitt 6.3.10
Es müssen SI-Einheiten verwendet werden. Grundeinheiten sind: Meter (m), Kilogramm (kg), Stoffmenge (mol). Abgesehen von folgenden Ausnahmen werden alle Ressourcen in kg ausgedrückt. Ausnahmen sind: ...
6.4 Sachbilanz - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 37 ff., Abschnitt 6.4
6.4.1 Datensammlung. Die Datensammlung muss der Anleitung aus EN ISO 14044:2006, 4.3.2, folgen. 6.4.2 Berechnungsverfahren. Die in EN ISO 14044 beschriebenen Berechnungsverfahren sind anzuwenden. Die Verfahren müssen konsistent über die ganze Studie ...
6.5 Wirkungsabschätzung - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 40, Abschnitt 6.5
6.5.1 Allgemeines. Die Informationen zu den Umweltwirkungen werden unter Anwendung von Charakterisierungsfaktoren in einer Wirkungsabschätzung (LCIA) durch die Wirkungskategorie-Indikatoren der LCIA nach ISO 14044 angegeben. Informationen zu den anzu ...
7.1 Inhalt der EPD; Deklaration der allgemeinen Informationen - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 41 f., Abschnitt 7.1
Folgende allgemeine Angaben sind gefordert und müssen in einer EPD deklariert werden: Name und Adresse des Herstellers oder der Hersteller; die Beschreibung der Anwendung des Bauprodukts und der deklarierten oder funktionalen Einheit des Bauprodukt ...
7.2 Inhalt der EPD; Deklaration der Umweltindikatoren aus der Ökobilanz - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 42 ff., Abschnitt 7.2
7.2.1 Allgemeines. Um das untersuchte Produktsystem zu illustrieren, muss die EPD ein einfaches Flussdiagramm der Prozesse enthalten, die in der Ökobilanz behandelt werden. Diese müssen mindestens in die Phasen des Lebenszyklus des Produkts unterteil ...
7.3 Inhalt der EPD; Szenarien und zusätzliche technische Informationen - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 48 ff., Abschnitt 7.3
7.3.1 Allgemeines. Szenarios für bestimmte Phasen des Lebenszyklus sollten die Anwendung von produktbezogenen Daten in den entsprechenden Phasen des Lebenszyklus der Gebäudebeschreibung unterstützen. Die zusätzlichen technischen Informationen, wie in ...
7.4 Inhalt der EPD; Zusätzliche Information über die Freisetzung von gefährlichen Stoffen in die Innenraumluft, in Boden und Wasser während der Nutzungsphase - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 54, Abschnitt 7.4
7.4.1 Innenraumluft. Die folgende Information muss für Produkte, die nach ihrem Einbau ins Gebäude während der Nutzungsphase in Kontakt mit der Innenraumluft stehen, gegeben werden, um damit Nutzungsszenarien in Bezug auf Gesundheit im Gebäude zu unt ...
7.5 Inhalt der EPD; Aggregation der Informationsmodule - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 55, Abschnitt 7.5
Die Indikatoren, die in den Informationsmodulen des Lebenszyklus eines Produktes A1 bis A5, B1 bis B7, C1 bis C4 und Modul D, wie ...
8 Projektbericht - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 55 ff., Abschnitt 8
8.1 Allgemeines. Der Projektbericht ist die systematische und umfassende Zusammenfassung der Projektdokumentation zur Unterstützung der Prüfung einer EPD. Der Projektbericht muss dokumentieren, dass die auf einer Ökobilanz basierenden Informationen, ...
9 Verifizierung und Gültigkeit einer EPD - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 58, Abschnitt 9
Nach ihrer Überprüfung ist die EPD ab dem Ausgabedatum 5 Jahre gültig, danach muss sie überprüft und verifiziert werden. Eine EPD muss nur soweit neu bewertet und aktualisiert werden, wie es nötig ist, technologische Veränderungen oder andere Umständ ...
Anhang A Referenz-Nutzungsdauer - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 59 ff., Abschnitt Anhang A
Eine deklarierte Referenz-Nutzungsdauer (RSL) muss sich auf die deklarierte funktionale und technische Qualität beziehen, sowie auf alle Instandhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen, die nötig sind, um die deklarierte Qualität während der deklarierten R ...
Anhang B Abfall - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 62, Abschnitt Anhang B
B.1 Ende der Abfalleigenschaft (end-of-waste). B.2 Eigenschaften von gefährlichen Abfällen für Ta ...
Anhang C Wirkungskategorien und damit verbundene Indikatoren, Methoden und Charakterisierungsfaktoren (CF) - Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen
Seite 64 ff., Abschnitt Anhang C
C.1 Zentrale Umweltwirkungskategorien und –indikatoren. Tabelle C.1 — Zentrale Umweltindikatoren, Einheiten und Modelle: Wirkungskategorie | Indikator | Einheit | Modell | Klimawandel — gesamta | Treibhauspotenzial insgesamt (GWP-gesamt) | kg CO2-Äq ...
Verwandte Normen zu DIN EN 15804 sind