Norm

DIN EN 17210 | 2021-08

Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt - Funktionale Anforderungen

Diese Norm beschreibt die grundlegenden funktionalen Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine nach den Grundsätzen „Design für alle“/„universelles Design“ (en: Design for All/ en: Universal Design) barrierefreie gebaute Umwelt, die eine gleichberechtigte und sichere Nutzung durch einen großen Nutzerkreis, auch durch Menschen mit Behinderungen, ermöglicht. Die in dieser Norm angegebenen Anforderungen und Empfehlungen gelten für das gesamte Spektrum der gebauten Umwelt.
Diese Norm (EN 17210:2021) wurde vom gemeinsamen Technischen Komitee CEN-CENELEC/JTC 11 „Barrierefreies Bauen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von UNE (Spanien) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-01-11 AA „Barrierefreies Bauen (SpA zu ISO/TC 59/SC 16, SpA CEN/BT/WG 207)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).

Inhaltsverzeichnis DIN EN 17210:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Rechtlicher und politischer Rahmen und damit verbundene Vorteile
5 Vielfältigkeit der Nutzenden und Designüberlegungen
5.1 Vielfältigkeit der Nutzenden
5.2 Individuelle Fähigkeiten und Design-Parameter
5.3 Allgemeines
5.3.2 Barrierefreie Fußgängerbereiche
5.3.3 Barrierefreie Zugangswege zu einem Gebäude
5.3.4 Barrierefreie Eingänge
5.3.5 Barrierefreie horizontale Wegeführung
5.3.6 Barrierefreie vertikale Wegeführungen
5.3.7 Barrierefreie Räume
5.3.8 Barrierefreie Vorrichtungen und Einrichtungen
5.3.9 Barrierefreie WC-Becken und Sanitäranlagen
5.3.10 Barrierefreie Ausgänge und Rettungs-/ Fluchtwege, Konzepte für die Notfallplanung/Evakuierung im Brandfall für alle
5.3.11 Barrierefreie Informationen nach dem Mehr-Sinne-Prinzip
6 Wegeführung, Orientierung und Navigation
6.2 Informationen zur Wegeführung
6.3 Visueller Kontrast
6.4 Taktile Informationen
6.5 Akustische Informationen und Hörunterstützung
6.6 Beschilderung
6.7 Graphische Symbole
7 Barrierefreie Außenbereiche
7.1 Barrierefreie Wegeführungen
7.1.1 Erläuterung
7.1.2 Allgemeines
7.1.3 Beschilderung, Orientierung und Wegeführung
7.1.4 Stufenlose barrierefreie Wegeführungen
7.1.5 Oberfläche von barrierefreien Wegen
7.1.6 Breite von barrierefreien Wegen
7.1.7 Ausweichstelle für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen
7.1.8 Bewegungsfläche für Richtungswechsel für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen
7.1.9 Entwässerung von barrierefreien Wegen
7.1.10 Kopffreiheit bei barrierefreier Wegeführung
7.1.11 Handläufe zum Festhalten und als Orientierungshilfe
7.1.12 Schutzeinrichtungen entlang barrierefreier Wegeführungen
7.1.13 Visueller Kontrast auf barrierefreien Wegeführungen
7.1.14 Beleuchtung auf barrierefreien Wegeführungen
7.1.15 Hindernisse auf barrierefreien Wegeführungen
7.1.16 Ruheplätze auf barrierefreien Wegeführungen
7.1.17 Naturpfade
7.2 Stadtmöbel
7.2.1 Erläuterung
7.2.2 Allgemeines
7.2.3 Bereitstellung
7.2.4 Anordnung
7.2.5 Kontrast
7.2.6 Bushaltestellen
7.2.7 Gastronomiebereiche im Freien
7.2.8 Poller
7.2.9 Umgrenzungssicherung
7.2.10 Unterstützung bei der Orientierung und Wegeführung
7.3 Fußgängerüberquerungen
7.3.1 Erläuterung
7.3.2 Allgemeine Arten von Fußgängerüberquerungen
7.3.3 Anordnung und Sichtbarkeit von Fußgängerüberquerungen
7.3.4 Breite von Fußgängerüberquerungen
7.3.5 Niveaugleicher Zugang an Bordsteinrampen und höher liegenden Fußgängerüberquerungen
7.3.6 Höher liegende Fußgängerüberquerungen
7.3.7 Beleuchtung, Lichtsignalanlagen und visueller Kontrast an Fußgängerüberquerungen
7.3.8 Akustische und taktile Signale an Fußgängerüberquerungen
7.3.9 Oberflächen auf Fußgängerüberquerungen
7.3.10 Mittelinseln
7.3.11 Entwässerung
7.3.12 Geländer an Fußgängerüberquerungen
7.3.13 Einfahrten/Ausfahrten
7.4 Freie Plätze und Marktplätze
7.5 Gestaltungskonzept „Shared Space“
7.6 Bepflanzung
7.7 Fußgängerbrücken und Unterführungen
8 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche — Stellplätze
8.1 Erläuterung
8.2 Einstiegsstellen/Ausstiegsstellen
8.3 Anordnung von ausgewiesenen barrierefreien Stellplätzen
8.4 Anzahl von ausgewiesenen barrierefreien Stellplätzen
8.5 Gestaltung von ausgewiesenen barrierefreien Stellplätzen
8.6 Wege für Fußgänger in Stellplatzanlagen
8.7 Beschilderung von ausgewiesenen Stellplätzen
8.8 Zugang vom Stellplatz zu einem angrenzenden höher liegenden Weg
8.9 Oberfläche
8.10 Überdachte Parkmöglichkeiten
8.11 Fahrradabstellmöglichkeiten
9 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden
9.1 Eingänge
9.1.1 Erläuterung
9.1.2 Allgemeines
9.1.3 Erkennbarkeit und Anordnung
9.1.4 Bodenniveau am Eingang
9.1.5 Bewegungsfläche am Eingang
9.1.6 Breite und lichte Höhe der Eingangstür
9.1.7 Bodenbeläge von Eingängen
9.1.8 Beleuchtung von Eingängen
9.1.9 Bereitstellen von Informationen
9.1.10 Arten von Haupteingangstüren
9.1.11 Sicherheits- und Zugangssysteme
9.1.12 Schutzeinrichtungen
9.1.13 Drehkreuze und Tore
9.1.14 Eingangshallen und Vorräume
9.2 Flure und Durchgänge
9.2.1 Erläuterung
9.2.2 Allgemeines
9.2.3 Beschilderung, Orientierung und Wegeführung
9.2.4 Niveaugleicher Zugang
9.2.5 Breite von Fluren
9.2.6 Bewegungsfläche für Richtungswechsel für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen
9.2.7 Ausweichstellen für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen
9.2.8 Hervorstehende Teile in Fluren und Durchgängen
9.2.9 In Flure hinein öffnende Türen
9.2.10 Türen im Verlauf von Fluren
9.2.11 Kopffreiheit in Fluren
9.2.12 Boden- und Wandflächen von Fluren
9.2.13 Visueller Kontrast
9.2.14 Beleuchtung auf Fluren und in Durchgängen
9.2.15 Flure als Rettungs-/ Fluchtwege
9.3 Türen
9.3.1 Erläuterung
9.3.2 Seitlicher Freiraum und Bewegungsflächen an Türen
9.3.3 Lichte Breite von Türen
9.3.4 Lichte Höhe von Türen
9.3.5 Zwei Türen hintereinander
9.3.6 Türschwellen
9.3.7 Bedienkraft
9.3.8 Türbeschläge und Türbedienelemente
9.3.9 Sichtfenster in Türen
9.3.10 Visueller Kontrast
9.3.11 Glastüren und verglaste Elemente
9.3.12 Automatisch öffnende und kraftbetriebene Flügeltüren
9.3.13 Automatische Schiebe- oder Falt-Schiebetüren
9.3.14 Karusselltüren
9.3.15 Feuerschutztüren
9.4 Fenster
9.5 Innenhöfe, Balkone, Terrassen
9.6 Oberflächenbeschaffenheit und Materialien
10 Vertikale Verkehrswege in Gebäuden und im Freien
10.1 Rampen
10.1.1 Erläuterung
10.1.2 Allgemeines
10.1.3 Zugangsbereiche von Rampen
10.1.4 Neigung und Länge von Rampen
10.1.5 Breite
10.1.6 Podeste
10.1.7 Handläufe zum Festhalten und als Orientierungshilfe
10.1.8 Radabweiser
10.1.9 Schutzeinrichtungen
10.1.10 Oberfläche einer Rampe
10.1.11 Beleuchtung
10.1.12 Rampen im Außenbereich
10.1.13 Rampen im Innenbereich
10.2 Stufen und Treppen
10.2.1 Erläuterung
10.2.2 Allgemeines
10.2.3 Steigung und Stufenauftritt von Treppen
10.2.4 Mindestbreite von Treppenläufen
10.2.5 Treppenpodeste
10.2.6 Lichte Treppendurchgangshöhe
10.2.7 Visuelle und taktile Warnhinweise
10.2.8 Beleuchtung
10.2.9 Schutzeinrichtungen entlang der Treppe
10.2.10 Handläufe
10.2.11 Treppen im Außenbereich
10.2.12 Treppen im Innenbereich
10.3 Handläufe
10.3.1 Erläuterung
10.3.2 Allgemeines
10.3.3 Anbringen von Handläufen
10.3.4 Höhe von Handläufen
10.3.5 Profil von Handläufen
10.3.6 Visueller Kontrast
10.3.7 Bereitstellen von Informationen
10.4 Aufzüge
10.4.1 Erläuterung
10.4.2 Allgemeines
10.4.3 Innenmaße von Fahrkörben
10.4.4 Zugänge von Fahrkörben — Türöffnung
10.4.5 Ausstattung des Fahrkorbs — Handlauf
10.4.6 Ausstattung des Fahrkorbs – Sitzmöglichkeit
10.4.7 Ausstattung des Fahrkorbs — Vorrichtung zum Erkennen von Hindernissen
10.4.8 Boden- und Wandoberflächen des Fahrkorbs
10.4.9 Beleuchtung
10.4.10 Notrufsystem und Sprechverbindung
10.4.11 Anhalte- und Nachstellgenauigkeit
10.4.12 Befehlsgeber und Anzeigen
10.5 Vertikale Plattformaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn
10.5.1 Erläuterung
10.5.2 Vertikale Plattformaufzüge
10.5.3 Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn
10.6 Fahrtreppen und Fahrsteige
10.6.1 Erläuterung
10.6.2 Anordnung
10.6.3 Anforderungen an die Gestaltung
11 Spezielle Bereiche in Innen- und Außenbereichen, Ausstattungen und Anordnungen
11.1 Informationsschalter, Ticketschalter und Empfangsschalter
11.2 Bereiche zum Warten und Anstellen
11.3 Sitzmöglichkeiten und Ruhebereiche
11.4 Lagerbereiche, Schließfächer und Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten
11.5 Küchenbereiche und Küchenzeilen
11.6 Einrichtungen für Assistenzhunde (im Innen- und Außenbereich)
12 Sanitäranlagen
12.1 Barrierefreie Sanitäranlagen
12.1.1 Erläuterung
12.1.2 Allgemeines
12.1.3 Fläche und Größe barrierefreier Sanitärräume
12.1.4 Türen und Beschläge barrierefreier Sanitärräume
12.1.5 Barrierefreier Waschtisch
12.1.6 Barrierefreies WC und Haltegriffe
12.1.7 Zubehör
12.2 Sanitäranlagen für die allgemeine Nutzung
12.2.1 Erläuterung
12.2.2 Allgemeines
12.2.3 Urinale
12.3 Sanitäranlagen für andere Nutzende
12.3.1 Babywickeleinrichtungen
12.3.2 Sanitäranlagen für Kinder
12.3.3 Barrierefreie Sanitäranlagen für Kinder mit Behinderungen
12.3.4 Stillräume
12.3.5 Changing Places und barrierefreie Sanitäranlagen
12.3.6 Barrierefreie Sanitäranlagen und Bäder für adipöse Personen und bariatrische Patienten
12.4 Duschen und Bäder
12.4.1 Erläuterung
12.4.2 Allgemeines
12.4.3 Barrierefreie Duschräume
12.4.4 Barrierefreie Bäder mit Badewannen
13 Bedienoberflächen, Bedienelemente und Schalter
13.1 Erläuterung
13.2 Öffentliche IKT-Informationsbildschirme
13.3 IKT-Bedienoberflächen
13.4 Bedienelemente und Schalter
13.5 Beispiele für Elemente zur allgemeinen Verwendung
14 Brandschutz für alle — Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge
14.1 Konzept für den Brandschutz für alle
14.2 Brandschutztechnische Entwurfsziele
14.3 Evakuierung für alle
14.4 Unterstützende Evakuierung im Brandfall: Bereiche der Rettungshilfe
14.5 Notfallrettungstechnologien im Brandfall
14.6 Brandschutzplanungen
14.7 Aufzüge für die Evakuierung im Notfall
14.8 Alarmsysteme, Alarmsignale und Informationen im Notfall
14.9 Notausgangstüren
15 Umgebungsbedingungen in Gebäuden
15.1 Beleuchtung
15.2 Akustik
15.2.1 Erläuterung
15.2.2 Allgemeines
15.2.3 Schallschutz
15.2.4 Schallabsorption
15.2.5 Beschallung
15.3 Luftqualität in Innenräumen
16 Unterkünfte
16.1 Allgemeines
16.2 Beherbergungsstätten
16.3 Studierendenwohnheime
16.4 Anpassbarer Wohnungsbau
17 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten
17.1 Allgemeines
17.2 Auditorien, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen
17.3 Bibliotheken
17.4 Museen
17.5 Gebäude und Orte des Kulturerbes
17.6 Einzelhandelsgeschäfte und Einkaufszentren
17.7 Sportbauten
17.8 Restaurants, Bars und Cafés
17.9 Schwimmbäder, Saunen
18 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten
18.1 Allgemeines
18.2 Tagungsstätten
18.3 Büros
18.4 Gebäude im Gesundheitswesen
18.5 Bildungseinrichtungen
18.6 Laboratorien
18.7 Banken, Postfilialen
18.8 Industriegebäude
18.9 Gerichtsgebäude, Polizeiwachen und Haftanstalten
18.10 Sakralbauten
19 Außenanlagen und Stadträume
19.1 Allgemeines
19.2 Spielplätze
19.3 Gärten, Parks und Naturlandschaften
19.4 Strände
20 Anlagen des Personenverkehrs
20.1 Allgemeines
20.2 Taxieinrichtungen
20.3 Einrichtungen für den Busverkehr
20.4 Eisenbahneinrichtungen
20.5 U-Bahn-Anlagen
20.6 Straßenbahn- und Stadtbahn-Anlagen
20.7 Flughafeneinrichtungen
20.8 Hafenanlagen
20.9 Seilbahneinrichtungen
20.10 Tankstellen
Anhang A (informativ) Brandschutz für alle in Gebäuden und unterstützte Evakuierung
Anhang B (informativ) Betriebs- und Wartungsaufgaben

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 17210 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
  • Online immer aktuell

Änderungen DIN EN 17210

Änderungen. Gegenüber DIN 18040-1:2010-10, DIN 18040-2:2011-09 und DIN 18040-3:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: ko ...

1 Anwendungsbereich DIN EN 17210

Seite 8, Abschnitt 1
1 Anwendungsbereich. Dieses Dokument beschreibt die grundlegenden funktionalen Mindestanforderungen und Empfehlungen für eine nach den Grundsätzen „Design für alle“/„universelles Design“ (en: Design for All/ en: Universal Design) barrierefreie gebaut ...

3 Begriffe DIN EN 17210

Seite 9 ff., Abschnitt 3
3 Begriffe. Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: IEC Electropedia: verfügbar unter http://www.electro ...

4 Rechtlicher und politischer Rahmen und damit verbundene Vorteile - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 18 ff., Abschnitt 4
4 Rechtlicher und politischer Rahmen und damit verbundene Vorteile. 4.1 Europäischer rechtlicher Rahmen. Die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt ist für Menschen mit Behinderungen und für ältere Personen von grundlegender Bedeutung, damit sie ihre R ...

5.1 Vielfältigkeit der Nutzenden - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 23 ff., Abschnitt 5.1
5.1 Vielfältigkeit der Nutzenden. Das Hauptziel bei der Gestaltung, Konstruktion und Betrieb der barrierefreien gebauten Umwelt ist es, sicherzustellen, dass sie durch die vorgesehenen Nutzenden in gleicher Art und Weise zugänglich und nutzbar ist. E ...

5.2 Individuelle Fähigkeiten und Design-Parameter - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 25 ff., Abschnitt 5.2
5.2 Individuelle Fähigkeiten und Design-Parameter. 5.2.1 Allgemeines. CEN-CENELEC Guide 6 beschreibt die Vielfalt der individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften sowie die damit verbundenen Einschränkungen und Beschränkungen anhand von Beispielen für ...

5.3.1 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 30, Abschnitt 5.3.1
5.3.1 Allgemeines. Die funktionalen Anforderungen an die Barrierefreiheit beziehen sich auf die Gestaltung vieler Kernbereiche der gebauten Umwelt. Um einen Überblick darüber zu geben, werden hi ...

5.3.2 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Barrierefreie Fußgängerbereiche - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 30 f., Abschnitt 5.3.2
5.3.2 Barrierefreie Fußgängerbereiche. Zu den wichtigsten Designüberlegungen können voneinander getrennte Fußgänger- und Fahrzeugbereiche, eine gute Beschilderung für die Wegeführung, stufenlose barrierefreie Wegeführungen, Fußgängerüberquerungen, ak ...

5.3.3 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Zugangswege zu einem Gebäude - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 31 f., Abschnitt 5.3.3
5.3.3 Barrierefreie Zugangswege zu einem Gebäude. Zu den wichtigsten Designüberlegungen können das einfache Auffinden des Eingangs, eine gute Beschilderung, klare Wegeführungen für Fußgänger, die vom Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr getrennt sind, k ...

5.3.4 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Barrierefreie Eingänge - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 32 f., Abschnitt 5.3.4
5.3.4 Barrierefreie Eingänge. Zu den wichtigsten Designüberlegungen können das einfache Auffinden von Eingängen, eine gute Beschilderung, keine Stufen oder Hindernisse, ausreichend große Bewegungsfläche vor den Türen, breite Türöffnungen, einfaches B ...

5.3.5 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Barrierefreie horizontale Wegeführung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 33 f., Abschnitt 5.3.5
5.3.5 Barrierefreie horizontale Wegeführung. Zu den wichtigsten Designüberlegungen können eine gute Beschilderung, eine klare Gestaltung, keine Stufen und Hindernisse, breite Türöffnungen, einfaches Betätigen von Türen, ausreichend große Bewegungsflä ...

5.3.6 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Barrierefreie vertikale Wegeführungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 34 f., Abschnitt 5.3.6
5.3.6 Barrierefreie vertikale Wegeführungen. Zu den wichtigsten Designüberlegungen können das einfache Auffinden, eine gute Beschilderung, sichere Treppen, geräumige Aufzüge mit einfacher Bedienung, eine gute Beleuchtung und guter visueller Kontrast ...

5.3.7 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Barrierefreie Räume - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 35 f., Abschnitt 5.3.7
5.3.7 Barrierefreie Räume. Zu den wichtigsten Designüberlegungen können ausreichende Bewegungsflächen, verschiedene Sitzmöglichkeiten, ein gutes Raumklima, eine gute Akustik und Hörunterstützungsanlagen, eine gute Beleuchtung und ein guter visueller ...

5.3.8 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Barrierefreie Vorrichtungen und Einrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 36 f., Abschnitt 5.3.8
Zu den wichtigsten Designüberlegungen können ein einfaches Verständnis und eine einfache Bedienung, ausreichend große Bewegungsfläche und geeigneten Bedienungshöhen, Informationsübertragung über verschiedene Sinne ...

5.3.9 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Barrierefreie WC-Becken und Sanitäranlagen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 37 f., Abschnitt 5.3.9
Zu den wichtigsten Designüberlegungen können eine gute Beschilderung, ausreichend große Bewegungsfläche und zum Umsetzen, rutschhemmende Oberflächen, ausreichende Möglichkeiten zum Umsetzen, nutzbare Vorrichtungen, einfache Bedienung, gute Beleuchtun ...

5.3.10 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Ausgänge und Rettungs-/ Fluchtwege, Konzepte für die Notfallplanung/Evakuierung im Brandfall für alle - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 38 f., Abschnitt 5.3.10
5.3.10 Barrierefreie Ausgänge und Rettungs-/ Fluchtwege, Konzepte für die Notfallplanung/Evakuierung im Brandfall für alle. Zu den wichtigsten Designüberlegungen können barrierefreie Rettungs-/ Fluchtwege, keine Stufen und Hindernisse, eine gute Besc ...

5.3.11 Schlüsselbereiche für die Barrierefreiheit der gebauten Umwelt; Barrierefreie Informationen nach dem Mehr-Sinne-Prinzip - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 39 f., Abschnitt 5.3.11
5.3.11 Barrierefreie Informationen nach dem Mehr-Sinne-Prinzip. Zu den wichtigsten Designüberlegungen können barrierefreie Internetseiten, Apps, Ausdrucke, akustische und taktile Formate, Beschilderungen mit genormten Symbolen, guter visueller Kontra ...

6.1 Wegeführung; Orientierung und Navigation - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 40, Abschnitt 6.1
6.1 Wegeführung, Orientierung und Navigation. 6.1.1 Erläuterung. Die Wegeführung beschreibt ein System, mit dem notwendige Informationen bereitgestellt werden, um eine Person beim Navigieren durch die gebaute Umwelt hin zu einem bestimmten Ziel zu un ...

6.2 Wegeführung; Informationen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 41 ff., Abschnitt 6.2
6.2 Informationen zur Wegeführung. 6.2.1 Erläuterung. Eindeutige, prägnante, präzise und rechtzeitig wahrnehmbare Informationen sind ein wichtiger Teil des Wegeführungssystems. Eindeutige Informationen können definiert werden als Informationen, die l ...

6.3 Wegeführung; Visueller Kontrast - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 43 ff., Abschnitt 6.3
6.3 Visueller Kontrast. 6.3.1 Erläuterung. Eine angemessene Anwendung von visuellem Kontrast zwischen aneinander angrenzenden Oberflächen, zwischen Hauptmerkmalen und deren Hintergrund, sowie auf Glasflächen hilft allen Nutzenden, einschließlich sehb ...

6.4 Wegeführung; Taktile Informationen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 46 ff., Abschnitt 6.4
6.4 Taktile Informationen. 6.4.1 Erläuterung. Blinde und sehbehinderte Personen verlassen sich auf eine Reihe von taktilen Elementen in der gebauten Umwelt, wie Wände, Einfassungen, Bordsteine und Handläufe. Taktile Informationen oder taktiler Kontra ...

6.5 Wegeführung; Akustische Informationen und Hörunterstützung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 48 ff., Abschnitt 6.5
6.5 Akustische Informationen und Hörunterstützung. 6.5.1 Erläuterung. Der zweckmäßige Einsatz von akustischen Informationen in der Umgebung ermöglicht den Nutzenden zusammen mit schriftlichen Informationen eine effektive Kommunikation und das Erkenne ...

6.6 Wegeführung; Beschilderung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 50 ff., Abschnitt 6.6
6.6 Beschilderung. 6.6.1 Erläuterung. Neben dem Leiten und Führen von Personen zu Einrichtungen sind Beschilderungen auch zum Kennzeichnen von barrierefreien Wegeführungen nützlich. Sie können Informationen angeben, die Personen beim Planen und Navig ...

6.7 Wegeführung; Graphische Symbole - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 57 f., Abschnitt 6.7
6.7 Graphische Symbole. 6.7.1 Erläuterung. Es ist hilfreich, Beschilderungen stets in Verbindung mit graphischen Symbolen/Bildzeichen zu verwenden, insbesondere für Personen mit Problemen beim Textverständnis, wenn beispielsweise der Text auf einem S ...

7.1.1 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 59, Abschnitt 7.1.1
7.1.1 Erläuterung. Barrierefreie Wegeführungen in Außenbereichen umfassen Gehwege, Fußwege, und andere Wegebeziehungen wie Wegeführungen für Fußgänger durch einen öffentlich zugänglichen Raum. Breite barrierefreie Wegeführungen, die frei von Hinderni ...

7.1.2 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 59 f., Abschnitt 7.1.2
7.1.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Anordnung von barrierefreien Wegeführungen sollte eine einfache Struktur aufweisen. Es muss mindestens eine barrierefreie Wegeführung vorhanden sein, um alle wesentliche ...

7.1.3 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Beschilderung, Orientierung und Wegeführung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 60, Abschnitt 7.1.3
7.1.3 Beschilderung, Orientierung und Wegeführung. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Barrierefreie Wegeführungen müssen über barrierefreie Orientierungs- und Richtungsinformationen in Form von taktilen und visuellen Wegeführung ...

7.1.4 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Stufenlose barrierefreie Wegeführungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 60 f., Abschnitt 7.1.4
7.1.4 Stufenlose barrierefreie Wegeführungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Barrierefreie Wegeführungen müssen stufenlos und eben sein oder eine geringe Neigung aufweisen, damit sich alle Nutzende komfortabel und sicher for ...

7.1.5 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Oberfläche von barrierefreien Wegen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 61 f., Abschnitt 7.1.5
7.1.5 Oberfläche von barrierefreien Wegen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Oberfläche muss eben sein, um zu verhindern, dass Nutzende stolpern und stürzen. Die Oberfläche muss fest sein, damit Schuhe und Räder nicht dara ...

7.1.6 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Breite von barrierefreien Wegen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 62 f., Abschnitt 7.1.6
7.1.6 Breite von barrierefreien Wegen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Es muss eine ausreichend breite, hindernisfreie Oberfläche vorhanden sein, die der Nutzungshäufigkeit und der Nutzungsart der Wege entspricht, um Nutzende ...

7.1.7 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Ausweichstelle für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 64, Abschnitt 7.1.7
7.1.7 Ausweichstelle für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen. Es gilt die folgende Anforderung: Auf barrierefreien Wegen, die zu schmal sind, sodass zwei Nutzende von Mobilitätshilfen nicht aneinander vorbeikommen, wie z. B. Personen mit fahrbare ...

7.1.8 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Bewegungsfläche für Richtungswechsel für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 64, Abschnitt 7.1.8
7.1.8 Bewegungsfläche für Richtungswechsel für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen. Es gilt die folgende Anforderung: Gibt es auf der barriere ...

7.1.9 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Entwässerung von barrierefreien Wegen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 64 f., Abschnitt 7.1.9
7.1.9 Entwässerung von barrierefreien Wegen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Barrierefreie Wege müssen regelkonform entwässert werden, um zu verhindern, dass sich Wasser und Eis auf der Oberfläche und auf den Zugangswegen zu ...

7.1.10 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Kopffreiheit bei barrierefreier Wegeführung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 66, Abschnitt 7.1.10
7.1.10 Kopffreiheit bei barrierefreier Wegeführung. Es gilt die folgende Anforderung: Der barrierefreie Weg muss eine ausreichend ...

7.1.11 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Handläufe zum Festhalten und als Orientierungshilfe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 66, Abschnitt 7.1.11
7.1.11 Handläufe zum Festhalten und als Orientierungshilfe. Es gilt die folgende Anforderung und die folgende Empfehlung: Im Bereich von Stufen auf Wegen müssen Handläufe zum Festhalten und als Orientierungshilfe angeor ...

7.1.12 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Schutzeinrichtungen entlang barrierefreier Wegeführungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 66 ff., Abschnitt 7.1.12
Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Barrierefreie Wege müssen in einer Höhe, die mit dem Langstock erkennbar ist, eine Gehwegbegrenzung mit visuellem Kontrast aufweisen oder sie müssen eine Schutzeinrichtung an den Seiten des Weg ...

7.1.13 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Visueller Kontrast auf barrierefreien Wegeführungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 68, Abschnitt 7.1.13
7.1.13 Visueller Kontrast auf barrierefreien Wegeführungen. Zusätzlich zu 6.3 Visueller Kontrast gelten die folgenden Anforderungen: Barrierefreie Wege müssen, nach Möglichke ...

7.1.14 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Beleuchtung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 68, Abschnitt 7.1.14
7.1.14 Beleuchtung auf barrierefreien Wegeführungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Barrierefreie Wege müssen über eine ausreichend gleichmäßige Beleuchtung über ihre gesamte Län ...

7.1.15 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Hindernisse auf barrierefreien Wegeführungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 68 ff., Abschnitt 7.1.15
7.1.15 Hindernisse auf barrierefreien Wegeführungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Barrierefreie Wege müssen frei von Hindernissen wie hervorstehenden Objekten, befestigten oder freistehenden Objekten und Pflanzen sein, um ...

7.1.16 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Ruheplätze auf barrierefreien Wegeführungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 70 f., Abschnitt 7.1.16
7.1.16 Ruheplätze auf barrierefreien Wegeführungen. Zusätzlich zu 11.3 Sitzmöglichkeiten und Ruhebereiche gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Sofern erforderlich, müssen in regelmäßigen Abständen Ruheplätze mit geeigneten ...

7.1.17 Barrierefreie Wegeführungen im Außenbereich; Naturpfade - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 71, Abschnitt 7.1.17
7.1.17 Naturpfade. Es gelten die folgende Anforderung und die folgenden Empfehlungen: Barrierefreie Pfade und Wanderwege müssen mit dem internationalen Symbol für Barrierefreiheit (en: International Symbol of Accessibility) gekennzeichnet sein. Nac ...

7.2.1 Stadtmöbel; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 71 f., Abschnitt 7.2.1
7.2.1 Erläuterung. Zu den Stadtmöbeln können Hinweisbeschilderungen, Abfallbehälter, Sitzmöglichkeiten, Poller, Straßenlaternen, Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel, Pflanzkübel, hängende Körbe für Blumenarrangements und an Sockeln, Pfosten o ...

7.2.2 Stadtmöbel; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 72, Abschnitt 7.2.2
7.2.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Stadtmöbel dürfen die hindernisfreie Mindestbreite des Weges nicht verringern (siehe 7.1.15 Hindernisse auf barrierefreien Wegeführungen). , Elemente wie Si ...

7.2.3 Stadtmöbel; Bereitstellung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 72, Abschnitt 7.2.3
7.2.3 Bereitstellung. Es gilt die folgende Empfehlung: Sitzbänke, Straßenlaternen oder Abfallbehälter (oder sonstige Stadtmöbel) sollten in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden und d ...

7.2.4 Stadtmöbel; Anordnung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 72 f., Abschnitt 7.2.4
7.2.4 Anordnung. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Es muss ausreichend Platz vorgesehen werden, so dass die Stadtmöblierung nicht zu einer Gefahr oder einem Hindernis wird, wenn sie benutzt wird, z. B. Platz für die Füße an Sit ...

7.2.5 Stadtmöbel; Kontrast - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 73, Abschnitt 7.2.5
7.2.5 Kontrast. Zusätzlich zu 6.3 Visueller Kontrast und 6.4 Taktile Informationen gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Stadtmöbel müssen einen visuellen Kontrast zum Hintergrund, vor dem sie betrachtet werden, aufwe ...

7.2.6 Stadtmöbel; Bushaltestellen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 73 f., Abschnitt 7.2.6
7.2.6 Bushaltestellen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Bushaltestellen müssen an geeigneten Stellen angeordnet sein, an denen sie leicht zu erreichen sind, wie beispielsweise an einem barrierefreien Weg und in kurzer Distanz ...

7.2.7 Stadtmöbel; Gastronomiebereiche im Freien - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 74, Abschnitt 7.2.7
7.2.7 Gastronomiebereiche im Freien. Es gelten die folgenden Anforderungen: Cafétische und -stühle usw. müssen abgegrenzt werden, um sicherzustellen, dass keine beweglichen Möbelstücke auf der sonst freien Fußgängerverkehrsfläche verteilt werden und ...

7.2.8 Stadtmöbel; Poller - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 75 f., Abschnitt 7.2.8
7.2.8 Poller. Es gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Poller dürfen nur dort aufgestellt werden, wo sie für einen bestimmten Zweck benötigt werden. Poller müssen eine ausreichende Höhe aufweisen, um das Erkennen durch Fuß ...

7.2.9 Stadtmöbel; Umgrenzungssicherung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 76, Abschnitt 7.2.9
7.2.9 Umgrenzungssicherung. Es gilt die folgende Anforderung: Wenn Poller, Pflanzkübel und andere Gestaltungsmerkmale dafür verwendet werden, Umgrenzungssicherung für Gebäude zu bieten und Fahrze ...

7.2.10 Stadtmöbel; Unterstützung bei der Orientierung und Wegeführung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 76, Abschnitt 7.2.10
7.2.10 Unterstützung bei der Orientierung und Wegeführung. Es gilt die folgende Empfehlung: Stadtmöbel und dekorative Gestaltungsmerkmale wie Springbrunnen, Pflanzkübel und ...

7.3.1 Fußgängerüberquerungen; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 77, Abschnitt 7.3.1
7.3.1 Erläuterung. Die Gestaltung und Anordnung von Fußgängerüberquerungen ist für die Sicherheit der Fußgänger von großer Bedeutung, da sie potentiellen Gefahrenen durch den Verkehr ausgesetzt sind. Es gibt durchaus Fußgänger, die mehr Zeit zum Über ...

7.3.2 Fußgängerüberquerungen; Allgemeine Arten von Fußgängerüberquerungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 77 f., Abschnitt 7.3.2
7.3.2 Allgemeine Arten von Fußgängerüberquerungen. 7.3.2.1 Allgemeines. Anhand der Zeichengebung lassen sich Fußgängerüberquerungen im Allgemeinen in drei Arten unterteilen: gesicherte Fußgängerüberquerungen mit Lichtsignalanlage (Ampel) mit oder oh ...

7.3.3 Fußgängerüberquerungen; Anordnung und Sichtbarkeit von Fußgängerüberquerungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 78, Abschnitt 7.3.3
7.3.3 Anordnung und Sichtbarkeit von Fußgängerüberquerungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Sofern erforderlich, müssen Fußgängerüberquerungen an allen Straßenkreuzungen und auf Hauptverkehrsstraßen vorhanden sein, um Fußgän ...

7.3.4 Fußgängerüberquerungen; Breite von Fußgängerüberquerungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 78, Abschnitt 7.3.4
7.3.4 Breite von Fußgängerüberquerungen. Fußgängerüberquerungen sollten eine ausreichende Breite aufweisen, die es Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen erlau ...

7.3.5 Fußgängerüberquerungen; Niveaugleicher Zugang an Bordsteinrampen und höher liegenden Überquerungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 78 ff., Abschnitt 7.3.5
7.3.5 Niveaugleicher Zugang an Bordsteinrampen und höher liegenden Fußgängerüberquerungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Fußgängerüberquerungen müssen einen niveaugleichen Zugang aufweisen, der über eine Bordstei ...

7.3.6 Fußgängerüberquerungen; Höher liegende Überquerungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 80 f., Abschnitt 7.3.6
7.3.6 Höher liegende Fußgängerüberquerungen. Es gelten die folgenden Anforderungen: Höher liegende Fußgängerüberquerungen müssen über die volle Breite der Querung eine durchgehend höher liegende Fläche aufweisen. Die Oberfläche von höher liegenden ...

7.3.7 Fußgängerüberquerungen; Beleuchtung, Lichtsignalanlagen und visueller Kontrast an Fußgängerüberquerungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 81 f., Abschnitt 7.3.7
7.3.7 Beleuchtung, Lichtsignalanlagen und visueller Kontrast an Fußgängerüberquerungen. Es gelten die folgenden Anforderungen: Soweit erforderlich, müssen Fußgängerüberquerungen über eine ausreichende und gleichmäßige Zusatzbeleuchtung verfügen, die ...

7.3.8 Fußgängerüberquerungen; Akustische und taktile Signale an Fußgängerüberquerungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 82, Abschnitt 7.3.8
7.3.8 Akustische und taktile Signale an Fußgängerüberquerungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Lichtsignalanlagen für Fußgänger müssen durch alle Fußgänger nutzbar sein, einschließlich solcher, die keine optischen ...

7.3.9 Fußgängerüberquerungen; Oberflächen auf Fußgängerüberquerungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 82 f., Abschnitt 7.3.9
7.3.9 Oberflächen auf Fußgängerüberquerungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Oberflächen von Fußgängerüberquerungen müssen eben und fest sein, um ein leichtes Fortbewegen zu ermöglichen und das Risiko von Ausrutsc ...

7.3.10 Fußgängerüberquerungen; Mittelinseln - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 83, Abschnitt 7.3.10
7.3.10 Mittelinseln. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Mittelinseln müssen Bodenindikatoren und einen visuellen Kontrast aufweisen. Wenn Mittelinseln an Fußgängerüberquerungen platziert sind, muss am Fahrbahnrand ein Parkverbo ...

7.3.11 Fußgängerüberquerungen; Entwässerung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 83, Abschnitt 7.3.11
7.3.11 Entwässerung. Es gelten die folgenden Empfehlungen: Es sollte darauf geachtet werden, dass Wasseransammlungen im Berei ...

7.3.12 Fußgängerüberquerungen; Geländer an Fußgängerüberquerungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 83 f., Abschnitt 7.3.12
7.3.12 Geländer an Fußgängerüberquerungen. Es gilt die folgende Anforderung und die folgende Empfehlung: Soweit erforderlich, müssen Geländer so gestaltet sein, dass ein angemessener Sichtkon ...

7.3.13 Fußgängerüberquerungen; Einfahrten/Ausfahrten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 84, Abschnitt 7.3.13
7.3.13 Einfahrten/Ausfahrten. Es gelten die folgenden Empfehlungen: Wird ein Gehweg von einer Einfahrt/Ausfahrt eines Wohngebäudes oder eines Gebäudes mit ähnlich geringem Fahrzeugaufkommen, die diesen Übergang nutzen, unterbrochen, sollte die gleic ...

7.4 Barrierefreie Außenbereiche; Freie Plätze und Marktplätze - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 85 f., Abschnitt 7.4
7.4 Freie Plätze und Marktplätze. 7.4.1 Erläuterung. Freie Plätze und Marktplätze sind Bereiche zum Ausruhen, Einkaufen, zur Freizeitgestaltung und zum Erholen. Sie dienen auch als Verkehrsknotenpunkte für Fußgänger und oftmals auch für den Fahrzeugv ...

7.5 Barrierefreie Außenbereiche; Gestaltungskonzept „Shared Space“ - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 86 ff., Abschnitt 7.5
7.5 Gestaltungskonzept „Shared Space“. 7.5.1 Erläuterung. Der Begriff „Shared Space“ beschreibt ein Gestaltungskonzept für städtische Außenbereiche, in denen Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge denselben Bereich nutzen, ohne dass die sonst üblich ...

7.6 Barrierefreie Außenbereiche; Bepflanzung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 91 ff., Abschnitt 7.6
7.6 Bepflanzung. 7.6.1 Erläuterung. In der Regel verbessern Bäume und Grünpflanzen die Aufmerksamkeit der Fußgänger, da sie als optische und akustische Grenzen zwischen Fußgängern und Fahrzeugen wahrgenommen werden; sie können aber auch Hindernisse f ...

7.7 Barrierefreie Außenbereiche; Fußgängerbrücken und Unterführungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 93 f., Abschnitt 7.7
7.7 Fußgängerbrücken und Unterführungen. 7.7.1 Erläuterung. Fußgängerbrücken und Unterführungen sind Fußgängerüberquerungen auf unterschiedlichen Höhen und sind Teil von barrierefreien Wegen. Sie werden oftmals verwendet, um die Anbindung eines Weges ...

8.1 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 95, Abschnitt 8.1
8.1 Erläuterung. Stellplätze und Einstiegsstellen in der Nähe des Haupteingangs, am Fahrbahnrand, auf ausgewiesenen Stellplatzflächen, auf Stellplatzanlagen, auf der Straße und in Parkhäusern stellen ein wichtiges Glied in der ...

8.2 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Einstiegsstellen/Ausstiegsstellen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 95 f., Abschnitt 8.2
8.2 Einstiegsstellen/Ausstiegsstellen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Einstiegsstellen/Ausstiegsstellen müssen deutlich gekennzeichnet und mit dem internationalen Symbol für Barrierefreiheit (ISA, en: International Symbol of ...

8.3 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Anordnung von ausgewiesenen barrierefreien Stellplätzen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 96, Abschnitt 8.3
8.3 Anordnung von ausgewiesenen barrierefreien Stellplätzen. Es gelten die folgenden Anforderungen: Die ausgewiesenen Stellplätze für Menschen mit Behinderungen in den z ...

8.4 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Anzahl von ausgewiesenen barrierefreien Stellplätzen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 96 f., Abschnitt 8.4
8.4 Anzahl von ausgewiesenen barrierefreien Stellplätzen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: In Stellplatzanlagen zur öffentlichen Nutzung, in Stellplatzanlagen von öffentlich zugänglichen Gebäuden und in Stellplatzanlagen am St ...

8.5 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Gestaltung von ausgewiesenen barrierefreien Stellplätzen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 97 ff., Abschnitt 8.5
8.5 Gestaltung von ausgewiesenen barrierefreien Stellplätzen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die ausgewiesenen barrierefreien Stellplätze müssen über ausreichend Platz verfügen, um den Transfer und das Rangieren von Personen ...

8.6 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Wege für Fußgänger in Stellplatzanlagen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 100, Abschnitt 8.6
8.6 Wege für Fußgänger in Stellplatzanlagen. Es gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Wege für Fußgänger in Stellplatzanlagen müssen deutlich gekennzeichnet sein. ANMERKUNG Wege für Fußgänger ermöglichen den barrierefreien ...

8.7 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Beschilderung von ausgewiesenen Stellplätzen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 100, Abschnitt 8.7
8.7 Beschilderung von ausgewiesenen Stellplätzen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Anordnung von ausgewiesenen Stellplätzen sollte deutlich am Eingang zum Gelände bzw. zu diesem Stellplatz ausgeschildert sein und die Besch ...

8.8 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Zugang vom Stellplatz zu einem angrenzenden höher liegenden Weg - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 100, Abschnitt 8.8
8.8 Zugang vom Stellplatz zu einem angrenzenden höher liegenden Weg. Es gilt die folgende Anforderung und die folgende Empfehlung: In der Nähe der ausgewiesenen barrierefreien Stellplatzanlage muss e ...

8.9 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Oberfläche - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 100, Abschnitt 8.9
8.9 Oberfläche. Es gelten die folgenden Anforderungen: Der ausgewiesene barrierefreie Stellplatz muss auf festem und ebenem Untergrund an ...

8.10 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Überdachte Parkmöglichkeiten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 101, Abschnitt 8.10
8.10 Überdachte Parkmöglichkeiten. Es gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Ausgewiesene barrierefreie Stellplätze müssen entsprechend ausgeschildert sein (siehe 8.7 Beschilderung von ausgewiesenen Stellplätzen). , D ...

8.11 Ankunfts- und Abfahrtsbereiche - Stellplätze; Fahrradabstellmöglichkeiten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 101 f., Abschnitt 8.11
8.11 Fahrradabstellmöglichkeiten. 8.11.1 Erläuterung. Bereiche mit einer Mischung aus Radverkehr, Fahrradstellplätzen und Fußgängerverkehr müssen sorgfältig betrachtet werden. In Bereichen mit willkürlich abgestellten Fahrrädern kann es mitunter für ...

9.1.1 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 102 f., Abschnitt 9.1.1
9.1.1 Erläuterung. Der Eingang zu einem Gebäude sollte leicht erkennbar, leicht zugänglich und nutzbar, sicher und geschützt sowie dauerhaft sein. Außerdem werden Eingänge in der Regel auch als Ausgänge genutzt und dienen oftmals als Notausgänge (sie ...

9.1.2 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 103, Abschnitt 9.1.2
9.1.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Der Haupteingang (bzw. die Haupteingänge) zu einem Gebäude oder einer Einrichtung, ggf. einschließlich von Toren an der Grundstücksgrenze, müssen barrierefrei sein. ANMERKUNG ...

9.1.3 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Erkennbarkeit und Anordnung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 104, Abschnitt 9.1.3
9.1.3 Erkennbarkeit und Anordnung. Es gelten die folgenden Anforderungen: Der Haupteingang eines Gebäudes muss (bzw. die Haupteingänge eines Gebäudes müssen) von der Grundstücksgrenze und von den Stellplätzen aus erkennbar oder ausgeschildert sein. ...

9.1.4 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Bodenniveau am Eingang - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 104 f., Abschnitt 9.1.4
9.1.4 Bodenniveau am Eingang. Es gelten die folgenden Anforderungen: Eingänge zu Gebäuden oder Einrichtungen müssen so gestaltet sein, dass sie einen niveaugleichen Zugang für alle Nutzende bieten. Wenn nach Berücksichtigung aller anderen technisch ...

9.1.5 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Bewegungsfläche am Eingang - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 105 f., Abschnitt 9.1.5
9.1.5 Bewegungsfläche am Eingang. Es gelten die folgenden Anforderungen: Es muss eine ausreichend große Bewegungsfläche für Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen zum Wenden vor und hinter der Eingangstür oder der Toröffnung sowie hinter dem Schwen ...

9.1.6 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Breite und lichte Höhe der Eingangstür - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 106, Abschnitt 9.1.6
9.1.6 Breite und lichte Höhe der Eingangstür. Es gilt die folgende Anforderung: Die Eingangstür muss ...

9.1.7 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Bodenbeläge von Eingängen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 106 f., Abschnitt 9.1.7
9.1.7 Bodenbeläge von Eingängen. Es gelten die folgenden Anforderungen: Die Oberflächen von Eingängen müssen eben oder geneigt, gleichmäßig, fest und rutschhemmen ...

9.1.8 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Beleuchtung von Eingängen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 107, Abschnitt 9.1.8
9.1.8 Beleuchtung von Eingängen. Es gilt die folgende Anforderu ...

9.1.9 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Bereitstellen von Informationen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 107, Abschnitt 9.1.9
9.1.9 Bereitstellen von Informationen. Es gelten die folgenden Anforderungen: Soweit angemessen, müssen Informationen zu allen Hauptfunktionen und -bereichen des Gebäudes oder der Einrichtung, einschließlich der Siche ...

9.1.10 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Arten von Haupteingangstüren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 107 f., Abschnitt 9.1.10
9.1.10 Arten von Haupteingangstüren. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Automatische Drehflügeltüren müssen mit einer einstellstellbaren Schließverzögerungsfunktion ausgestattet sein (siehe 9.3.12 Automatisch öffnende und kraftb ...

9.1.11 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Sicherheits- und Zugangssysteme - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 108, Abschnitt 9.1.11
9.1.11 Sicherheits- und Zugangssysteme. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Soweit erforderlich, muss eine Türklingel und/oder eine Gegensprechanlage an der Eingangstür leicht aufzufinden, zu erkennen, zu erreichen und zu versteh ...

9.1.12 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Schutzeinrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 108, Abschnitt 9.1.12
9.1.12 Schutzeinrichtungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Nach außen öffnende Türen oder Tore müssen Gefahrenvorkehrungen und erforderlichenfalls Schutzvorricht ...

9.1.13 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Drehkreuze und Tore - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 109, Abschnitt 9.1.13
9.1.13 Drehkreuze und Tore. Wenn Drehkreuze notwendig sind, um beispielsweise den Zugang zu einer Besucherattraktion zu kontrollieren, oder wenn sie als Möglichkeit zur Ticketkontrolle dienen, gelten die folgenden Anforderungen: Drehkreuze müssen fü ...

9.1.14 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Eingänge; Eingangshallen und Vorräume - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 109 f., Abschnitt 9.1.14
9.1.14 Eingangshallen und Vorräume. Zusätzlich zu 9.3 Türen, 9.6 Oberflächenbeschaffenheit und Materialien und 6.3 Visueller Kontrast gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Eingangshallen müssen allen Nutzenden den Zugang zum Gebäude o ...

9.2.1 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 110, Abschnitt 9.2.1
9.2.1 Erläuterung. Zu den horizontalen Verkehrsflächen in einem Gebäude können barrierefreie Wegeführungen durch Einkaufszentren, Flure, Durchgänge und Eingangshallen gehören. Ein klar strukturierter Gebäudegrundriss mit eindeutigen Verkehrswegen, ei ...

9.2.2 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 111, Abschnitt 9.2.2
9.2.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Flure müssen allen Personen die Möglichkeit bieten, Türen zu öffnen, zu schließen und ungehindert zu durchqueren oder mit einer fahrbaren Mobilitäts ...

9.2.3 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Beschilderung, Orientierung und Wegeführung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 111, Abschnitt 9.2.3
9.2.3 Beschilderung, Orientierung und Wegeführung. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Flure und Durchgänge in einem Gebäude sollten allgemein logisch verlaufen, um leicht verständlich zu sein und um die Wegeführung für alle Pers ...

9.2.4 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Niveaugleicher Zugang - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 111 f., Abschnitt 9.2.4
9.2.4 Niveaugleicher Zugang. Es gelten die folgenden Empfehlungen: Die Fußböden von Fluren sollten möglichst eben sein, um es allen Nutzenden zu ...

9.2.5 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Breite von Fluren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 111 f., Abschnitt 9.2.5
9.2.5 Breite von Fluren. Es gelten die folgende Anforderung und die folgenden Empfehlungen: Entsprechend der Benutzungshäufigkeit und Zweckbestimmung des Gebäudes muss eine ausreichende lichte Breite ohne Handläufe und sonstige Vorsprünge vorgesehen ...

9.2.6 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Bewegungsfläche für Richtungswechsel für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 112, Abschnitt 9.2.6
9.2.6 Bewegungsfläche für Richtungswechsel für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen. Es gilt die folgende Anforderung: Beim Ändern der Richtung auf einem Flur oder in einer Sackgasse muss ausreichend Fläche zum Wenden für Personen mit fahrbaren Mo ...

9.2.7 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Ausweichstellen für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 113, Abschnitt 9.2.7
9.2.7 Ausweichstellen für Nutzende von fahrbaren Mobilitätshilfen. Es gilt die folgende Anforderung: Auf Fluren oder in Durchgängen, die für zwei sich aneinander vorbeibewegende Nutzende von Mobilitätshilfen ni ...

9.2.8 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Hervorstehende Teile in Fluren und Durchgängen

Seite 113 f., Abschnitt 9.2.8
9.2.8 Hervorstehende Teile in Fluren und Durchgängen. Zusätzlich zu 7.1.15 Hindernisse auf barrierefreien Wegeführungen gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Wird die Breite eines Flurs verringert, z. B. durch die Anordnung von Objekt ...

9.2.9 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; In Flure hinein öffnende Türen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 114, Abschnitt 9.2.9
9.2.9 In Flure hinein öffnende Türen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Türen dürfen nicht in Flure hinein öffnen, um mögliche Gefährdungen durch Zusammenstoß zu vermeiden. Im Ausnahmefall darf die Tür einer barrierefreien Sani ...

9.2.10 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Türen im Verlauf von Fluren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 115, Abschnitt 9.2.10
9.2.10 Türen im Verlauf von Fluren. Zusätzlich zu 9.3 Türen gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Wenn zweiflügelige Türen mit unterschiedlichen Türblattbreiten entlang des Flurs verwendet werde ...

9.2.11 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Kopffreiheit in Fluren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 115 f., Abschnitt 9.2.11
9.2.11 Kopffreiheit in Fluren. Es gelten die folgenden Anforderungen: Die lichte Durchgangshöhe von Fluren und Durchgängen muss hoch genug sein, um allen Nutzenden ohne eine Kollisionsgefahr das Fortbewegen zu ermöglichen. Wenn Treppen, Rampen o ...

9.2.12 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Boden- und Wandflächen von Fluren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 116, Abschnitt 9.2.12
9.2.12 Boden- und Wandflächen von Fluren. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Bodenoberfläche des Flurs muss eben mit minimalen Höhenunterschieden sein, um ein Stolpern und Stürzen der Nutzenden zu verhindern. Bodenbeläge un ...

9.2.13 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Visueller Kontrast - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 116, Abschnitt 9.2.13
9.2.13 Visueller Kontrast. Zusätzlich zu 6.3 Visueller Kontrast gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Um die Wegeführung und Orientierung zu unterstützen, muss beispielsweise zwischen Bo ...

9.2.14 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Beleuchtung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 117, Abschnitt 9.2.14
9.2.14 Beleuchtung auf Fluren und in Durchgängen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Beleuchtung muss so ausgele ...

9.2.15 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Flure und Durchgänge; Flure als Rettungs-/ Fluchtwege - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 117, Abschnitt 9.2.15
9.2.15 Flure als Rettungs-/ Fluchtwege. Es gilt die folgende Empfehlung: Flure dienen im Notfall häufig als Rettungs-/ Fluchtwege und sollten so gestaltet sein, dass sie die Anf ...

9.3.1 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 117, Abschnitt 9.3.1
9.3.1 Erläuterung. Türen sind erforderlich, um nebeneinanderliegende Räume oder Bereiche voneinander abzugrenzen, und bieten Privatsphäre und Sicherheit sowie Schutz vor Witterung, Brand oder Lärm. Die Gestaltung von Türen und deren Beschlägen kann d ...

9.3.2 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Seitlicher Freiraum und Bewegungsflächen an Türen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 117 f., Abschnitt 9.3.2
9.3.2 Seitlicher Freiraum und Bewegungsflächen an Türen. Es gelten die folgenden Anforderungen: Zwischen der Vorderkante einer Tür und einer Wand senkrecht zur Türöffnung müssen ausreichend große Bewegungsflächen zur Verfügung stehen, um das Öffnen ...

9.3.3 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Lichte Breite - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 119, Abschnitt 9.3.3
9.3.3 Lichte Breite von Türen. Es gelten die folgenden Anforderungen: Bei einer im 90°-Winkel geöffneten Tür muss die Tür eine ausreichende lichte Breite zwischen dem Türblatt und der Innenseite der Tü ...

9.3.4 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Lichte Höhe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 119, Abschnitt 9.3.4
9.3.4 Lichte Höhe von Türen. Es gilt die folgende Anf ...

9.3.5 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Zwei Türen hintereinander - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 119, Abschnitt 9.3.5
9.3.5 Zwei Türen hintereinander. Zusätzlich zu 9.1.14 Eingangshallen und Vorräume gilt die folgende Anforde ...

9.3.6 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Türschwellen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 119, Abschnitt 9.3.6
9.3.6 Türschwellen. Es gilt die folgende Anforderung und die folgende Empfehlung: ...

9.3.7 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Bedienkraft - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 119, Abschnitt 9.3.7
9.3.7 Bedienkraft. Es gilt die folgende Anforderung: Türen müssen sich mit einer geringen Bedienkraft öffnen las ...

9.3.8 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Türbeschläge und Türbedienelemente - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 119 f., Abschnitt 9.3.8
9.3.8 Türbeschläge und Türbedienelemente. Für Türgriffe, Türdrücker, Türriegel, Türschlösser und Türbedienelemente gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Türbeschläge müssen in geeigneter Höhe über dem Boden eingebaut sein, sodass sie ...

9.3.9 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Sichtfenster in Türen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 120 f., Abschnitt 9.3.9
9.3.9 Sichtfenster in Türen. Es gilt die folgende Anforderung: Sind Sichtfenster vorhanden, müssen sie ordnungsgemäß angeordnet sein und eine ausreichende Größe aufweisen, sodass alle Nut ...

9.3.10 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Visueller Kontrast - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 121, Abschnitt 9.3.10
9.3.10 Visueller Kontrast. Zusätzlich zu 6.3 Visueller Kontrast gilt die folgende Anforderung: Um leicht erkannt zu werden, müssen Türen oder Türzargen einen visuellen Kontrast zu angrenzenden Wandflächen aufweisen und die Türbeschläge u ...

9.3.11 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Glastüren und verglaste Elemente - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 121 f., Abschnitt 9.3.11
9.3.11 Glastüren und verglaste Elemente. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Glastüren und verglaste Elemente müssen deutlich und dauerhaft durch visuelle Markierungen gekennzeichnet sein, um eine versehentliche Kollision zu verh ...

9.3.12 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Automatisch öffnende und kraftbetriebene Flügeltüren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 122 f., Abschnitt 9.3.12
9.3.12 Automatisch öffnende und kraftbetriebene Flügeltüren. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Der Zugangsbereich von kraftbetätigten Türsystemen für Fußgänger muss deutlich sichtbar sein. Automatisch öffnende und kraftbetrieb ...

9.3.13 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Automatische Schiebe- oder Falt-Schiebetüren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 123, Abschnitt 9.3.13
9.3.13 Automatische Schiebe- oder Falt-Schiebetüren. Es gilt die folgende Anforderung und die folgende Empfehlung: Eine automatische Schiebe- oder Fa ...

9.3.14 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Karusselltüren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 123 f., Abschnitt 9.3.14
9.3.14 Karusselltüren. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Karusselltüren dürfen nicht als Notausgänge verwendet werden. Wenn eine Karusselltür vorhanden ist, muss unmittelbar neben der Karusselltür eine zusätzliche barrierefrei ...

9.3.15 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Türen; Feuerschutztüren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 124, Abschnitt 9.3.15
9.3.15 Feuerschutztüren. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Feuerschutztüren auf barrierefreien Wegen sollten bei Auslösen eines Feueralarms leicht zu betätigen sein (oder sogar automatisch schließen) und sollten für Personen mi ...

9.4 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Fenster - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 125 ff., Abschnitt 9.4
9.4.1 Erläuterung. Der einfache Zugang zum Fenster und die Betätigungsweise sind wichtige Punkte, die es bei der Gestaltung von Fenstern zu berücksichtigen gilt. Ein ungehinderter Blick aus dem Fenster aus einer sitzenden Position ist für Personen mi ...

9.5 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Innenhöfe, Balkone, Terrassen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 127 ff., Abschnitt 9.5
9.5 Innenhöfe, Balkone, Terrassen. 9.5.1 Erläuterung. Balkone, Veranden, Terrassen und Innenhöfe werden als Außenerweiterungen des nutzbaren Bereichs eines Gebäudes verwendet. Abhängig von ihrer Anordnung, Ausrichtung und Gestaltung können die Nutzen ...

9.6 Horizontale Verkehrswege in Gebäuden; Oberflächenbeschaffenheit und Materialien - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 130 ff., Abschnitt 9.6
9.6 Oberflächenbeschaffenheit und Materialien. 9.6.1 Erläuterung. Geringfügige Änderungen in der Fußbodenhöhe stellen eine Barriere für Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen dar, aber auch eine Gefährdung durch Stolpern für gehfähige Personen. Dick ...

10.1.1 Rampen; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 133, Abschnitt 10.1.1
10.1.1 Erläuterung. Ebene horizontale Verkehrswege ermöglichen allen Nutzenden eine sichere, komfortable und eigenständige Nutzung der gebauten Umwelt. Rampen bieten für Personen, die bei bereits bestehenden oder unvermeidlichen Höhenunterschieden ke ...

10.1.2 Rampen; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 134, Abschnitt 10.1.2
10.1.2 Allgemeines. Es gelten die folgende Anforderung und die folgenden Empfehlungen: Die Gebäude sollten so gestaltet sein, dass Rampen auf innenliegenden Verkehrsflächen möglichst vermieden werden (siehe 7.1 Barrierefreie Wegeführungen). Falls Ra ...

10.1.3 Rampen; Zugangsbereiche - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 134, Abschnitt 10.1.3
10.1.3 Zugangsbereiche von Rampen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Zugangsbereiche von Rampen müssen an beiden Enden, d. h. im oberen und im unteren Bereich, durch fa ...

10.1.4 Rampen; Neigung und Länge - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 134 f., Abschnitt 10.1.4
10.1.4 Neigung und Länge von Rampen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Rampen müssen eine angemessene Neigung und Länge zwischen den Podesten aufweisen, soweit diese notwendig sind, um eine komfortable, sichere und eigenständig ...

10.1.5 Rampen; Breite - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 135, Abschnitt 10.1.5
10.1.5 Breite. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die lichte Breite der Rampe gemessen an deren Oberfläche und zwischen deren Handläufen ...

10.1.6 Rampen; Podeste - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 135 f., Abschnitt 10.1.6
Es gelten die folgenden Anforderungen: Am oberen und unteren Ende der Rampe und in Bereichen mit Richtungswechsel müssen ebene Podeste vorhanden sein, die den Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen ausreichend große Bewegungsflächen bieten. In gee ...

10.1.7 Rampen; Handläufe zum Festhalten und als Orientierungshilfe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 136 f., Abschnitt 10.1.7
10.1.7 Handläufe zum Festhalten und als Orientierungshilfe. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Für die Nutzenden müssen Rampen auf beiden Seiten Handläufe zum Festhalten, für die Standfestigkeit, für die Sicherheit und als Orien ...

10.1.8 Rampen; Radabweiser - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 137 f., Abschnitt 10.1.8
Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: An den Seiten der Rampe muss ein Radabweiser mit einer Mindesthöhe über der Oberfläche der Rampe und der Podeste in Form einer Aufkantung oder einer gleichwertigen Barriere wie eine horizontale ...

10.1.9 Rampen; Schutzeinrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 138, Abschnitt 10.1.9
10.1.9 Schutzeinrichtungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Rampen müssen seitliche Aufkantungen oder Schutzeinrichtungen aufweisen, wenn der angrenzende Bode ...

10.1.10 Rampen; Oberfläche einer Rampe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 138, Abschnitt 10.1.10
10.1.10 Oberfläche einer Rampe. Zusätzlich zu 6.3 Visueller Kontrast, 7.1 Barrierefreie Wegeführungen und 9.6 Oberflächenbeschaffenheit und Materialien gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Oberfläche der Rampe muss fest, ebenmäßi ...

10.1.11 Rampen; Beleuchtung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 139, Abschnitt 10.1.11
10.1.11 Beleuchtung. Es gilt die folgende Anforderung: Rampen und Podeste müssen e ...

10.1.12 Rampen; Außenbereich - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 139, Abschnitt 10.1.12
10.1.12 Rampen im Außenbereich. Für Rampen im Außenbereich gelten zusätzlich zu 10.1.1 bis 10.1.10 die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Rampen im Außenbereich und deren Zugangsbereiche müssen ordnungsgemäß entwässert werden, um zu verhinder ...

10.1.13 Rampen; Innenbereich - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 139, Abschnitt 10.1.13
10.1.13 Rampen im Innenbereich. Für Rampen im Innenbereich gilt zusätzlich zu 10.1.1 bis 10.1.10 die folgende Anforder ...

10.2.1 Stufen und Treppen; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 139 f., Abschnitt 10.2.1
10.2.1 Erläuterung. Sichere und leicht begehbare Stufen sind notwendig, um sich zwischen verschiedenen Geschossen oder Ebenen im Innen- und Außenbereich zu bewegen. Werden Stufen und eine Rampe gleichzeitig bereitgestellt, ergibt sich hierdurch für d ...

10.2.2 Stufen und Treppen; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 140, Abschnitt 10.2.2
10.2.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Treppen müssen zusätzlich durch eine Rampe oder eine alternative barrierefreie Wegeführung wie beispielsweise einen Aufzug ergänzt werden. Ist ein Aufzug aus t ...

10.2.3 Stufen und Treppen; Steigung und Stufenauftritt von Treppen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 140 f., Abschnitt 10.2.3
Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Alle Stufen einer Treppe müssen eine gleichmäßige Steigung und gleiche Auftrittsflächen haben. Es muss ein gleichmäßiges Begehen der Stufen über den ge ...

10.2.4 Stufen und Treppen; Mindestbreite von Treppenläufen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 141, Abschnitt 10.2.4
10.2.4 Mindestbreite von Treppenläufen. Es gilt die folgende Anforderung: Treppen müssen eine ausreichende Breite aufweisen, um das ungehindert ...

10.2.5 Stufen und Treppen; Treppenpodeste - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 142, Abschnitt 10.2.5
10.2.5 Treppenpodeste. Es gelten die folgenden Anforderungen: In regelmäßigen Abständen müssen Zwischenpodeste vorhanden sein, um den Nutzenden die Möglichkeit zu bieten, sich auszu ...

10.2.6 Stufen und Treppen; Lichte Treppendurchgangshöhe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 142, Abschnitt 10.2.6
10.2.6 Lichte Treppendurchgangshöhe. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Beim Begehen der Treppen muss eine ausreichend lichte Tre ...

10.2.7 Stufen und Treppen; Visuelle und taktile Warnhinweise - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 142, Abschnitt 10.2.7
10.2.7 Visuelle und taktile Warnhinweise. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Stufen müssen mit einem visuellen Kontrast versehen sein. ANMERKUNG 1 In einigen Ländern ist ein visueller Kontrast auf jeder Stufe erforderlich; a ...

10.2.8 Stufen und Treppen; Beleuchtung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 142, Abschnitt 10.2.8
10.2.8 Beleuchtung. Es gilt die folgende Anforderung: Treppen müssen über ihre gesa ...

10.2.9 Stufen und Treppen; Schutzeinrichtungen entlang der Treppe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 143, Abschnitt 10.2.9
10.2.9 Schutzeinrichtungen entlang der Treppe. Es gilt die folgende Anforderung: Besteht zwisch ...

10.2.10 Stufen und Treppen; Handläufe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 143, Abschnitt 10.2.10
10.2.10 Handläufe. Es gelten die folgenden Anforderungen: Auf beiden Seiten der Treppe müssen durchgehende Handläufe zum Festhalten, für die Standfestigkeit und als Orientierungshilfe für die Nutzenden vorhanden ...

10.2.11 Stufen und Treppen; Außenbereich - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 143, Abschnitt 10.2.11
10.2.11 Treppen im Außenbereich. Zusätzlich zu 10.2.1 bis 10.2.10 gilt die folgende ...

10.2.12 Stufen und Treppen; Innenbereich - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 143 f., Abschnitt 10.2.12
Zusätzlich zu 10.2.1 bis 10.2.10 gilt die folgende Empfehlung: Soweit angemessen, sollten Po ...

10.3.1 Handläufe; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 144, Abschnitt 10.3.1
10.3.1 Erläuterung. Handläufe sind Mittel zur Unterstützung, Stabilität und Führung des Nutzenden. Sie sind ein wichtiges Werkzeug, welches das sicher ...

10.3.2 Handläufe; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 144 f., Abschnitt 10.3.2
Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Handläufe müssen auf beiden Seiten einer Treppe oder Rampe vorhanden sein, um eine Möglichkeit zum Festhalten für sowohl Linkshänder als auch für Rechtshänder sowie für Personen mit funktionale ...

10.3.3 Handläufe; Anbringen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 146, Abschnitt 10.3.3
Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Über die gesamte Länge der Treppe sowie im Bereich von Zwischenpodesten müssen ...

10.3.4 Handläufe; Höhe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 146, Abschnitt 10.3.4
10.3.4 Höhe von Handläufen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Handläufe müssen in geeigneten Höhen angebracht sein, in denen sie eine ausreichende Griffsicherheit un ...

10.3.5 Handläufe; Profil - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 146 ff., Abschnitt 10.3.5
Es gelten die folgenden Anforderungen: Die Maße und das Profil des Handlaufs müssen ein leichtes Umgreifen durch Erwachsene und Kinder ermöglichen. Die Oberfläche von Handläufen muss eine ausreichende Rutschhemmung für die Hände aufweisen und darf ...

10.3.6 Handläufe; Visueller Kontrast - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 148, Abschnitt 10.3.6
10.3.6 Visueller Kontrast. Es gilt die folgende Anforderung: Han ...

10.3.7 Handläufe; Bereitstellen von Informationen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 148, Abschnitt 10.3.7
10.3.7 Bereitstellen von Informationen. Es gilt die folgende Empfehlung: Handläufe sollten erhabenen Text oder taktile Symbole aufweisen, die dauerhaft am Handlauf angebracht sind, um so Informationen ...

10.4.1 Aufzüge; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 148 f., Abschnitt 10.4.1
10.4.1 Erläuterung. Aufzüge werden von einem großen Personenkreis mit sehr unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedarfen benutzt. Es ist wichtig, den Zugang sowie eine leicht verständliche und sichere Nutzbarkeit für alle, die Funktionalität bei normale ...

10.4.2 Aufzüge; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 149, Abschnitt 10.4.2
10.4.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen: Für alle Nutzende müssen barrierefreie Aufzüge vorhanden sein, die alle zugänglichen Geschosse des Gebäudes anfahren müssen. Siehe auch EN 81-70 und EN 81-20. ANMERKUNG 1 Die einschlägige Eu ...

10.4.3 Aufzüge; Innenmaße von Fahrkörben - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 149 ff., Abschnitt 10.4.3
Für die in EN 81-70 beschriebenen Anwendungsbereiche muss die Größe des Fahrkorbs den in EN 81-70 beschriebenen Fahrkorbtypen entsprechen. ANMERKUNG 1 Für Anwendungsbereiche, die nicht in EN 81-70 behandelt werden (z. B. Aufzug für den Bettentranspor ...

10.4.4 Aufzüge; Zugänge von Fahrkörben - Türöffnung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 152 f., Abschnitt 10.4.4
Es gelten die folgenden Anforderungen und die folgende Empfehlung: Eine uneingeschränkte Zugangsbreite muss den Durchgang für alle Personen einschließlich Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen ermöglichen. Es müssen waagrecht bewegte selbsttätig ...

10.4.5 Aufzüge; Ausstattung des Fahrkorbs - Handlauf - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 153, Abschnitt 10.4.5
10.4.5 Ausstattung des Fahrkorbs — Handlauf. Es gelten die folgenden Anforderungen: Der Handlauf bzw. die Handläufe muss/müssen das Gleich ...

10.4.6 Aufzüge; Ausstattung des Fahrkorbs - Sitzmöglichkeit - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 153, Abschnitt 10.4.6
10.4.6 Ausstattung des Fahrkorbs — Sitzmöglichkeit. Es gilt die folgende Empfehlung: In bestimmten Gebäuden, z. B. in Einrichtungen des Gesun ...

10.4.7 Aufzüge; Ausstattung des Fahrkorbs - Vorrichtung zum Erkennen von Hindernissen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 153, Abschnitt 10.4.7
10.4.7 Ausstattung des Fahrkorbs — Vorrichtung zum Erkennen von Hindernissen. Es gelten die folgenden Anforderungen: Ist der Fahrkorb zu klein, sodass eine Person mit fahrbarer Mobilitätshilfe nicht ...

10.4.8 Aufzüge; Boden- und Wandoberflächen des Fahrkorbs - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 154, Abschnitt 10.4.8
10.4.8 Boden- und Wandoberflächen des Fahrkorbs. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Fahrkörbe müssen eine rutschhemmende Bodenoberfläche aufweisen, um zu verhindern, dass Personen stürzen ...

10.4.9 Aufzüge; Beleuchtung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 154, Abschnitt 10.4.9
10.4.9 Beleuchtung. Es gelten die folgenden Anforderungen: In den Fahrkörben muss eine angemessene Beleuchtung vorhanden sein, damit Befehlsgeber von sehbehinderten Menschen gesehen und bedien ...

10.4.10 Aufzüge; Notrufsystem und Sprechverbindung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 154, Abschnitt 10.4.10
10.4.10 Notrufsystem und Sprechverbindung. Es gelten die folgenden Anforderungen: Aufzüge müssen über ein Notrufsystem (Zwei-Wege-Kommunikationssystem) verfügen, das für alle Personen entsprechend dem Mehr-Sinne-Prinzip verständlich und zugänglich i ...

10.4.11 Aufzüge; Anhalte- und Nachstellgenauigkeit - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 154, Abschnitt 10.4.11
10.4.11 Anhalte- und Nachstellgenauigkeit. Es gilt die folgende Anforderun ...

10.4.12 Aufzüge; Befehlsgeber und Anzeigen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 155 f., Abschnitt 10.4.12
Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Befehlsgeber für die Bedienung müssen so angeordnet sein, dass sie für alle Personen erreichbar und nutzbar sind. Die Befehlsgeber an den Geschosshaltestellen und im Fahrkorb müssen von st ...

10.5.1 Plattformaufzüge; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 156, Abschnitt 10.5.1
10.5.1 Erläuterung. Vertikale Plattformaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn werden üblicherweise nachträglich eingebaut, haben allerdings gewissen Platzbedarf im Bereich von Eingängen und Treppen. Der Platzbedarf der Plattform sowie ih ...

10.5.2 Plattformaufzüge; Vertikal - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 156 f., Abschnitt 10.5.2
10.5.2 Vertikale Plattformaufzüge. Vertikale Plattformaufzüge sind dafür vorgesehen, von Personen mit oder ohne einen Rollstuhl verwendet zu werden (geeignet für Rollstühle der Klasse A und Rollstühle der Klasse B und Elektromobile nach EN 12183 und/ ...

10.5.3 Plattformaufzüge; Aufzüge mit geneigter Fahrbahn - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 157 f., Abschnitt 10.5.3
Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn sind für die Benutzung durch Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit und mit Schwierigkeiten bei der Benutzung von Treppen vorgesehen, z. B. Personen mit Rollstühlen, Personen mit Schwierigkeiten beim Gehen ...

10.6.1 Fahrtreppen und Fahrsteige; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 158, Abschnitt 10.6.1
10.6.1 Erläuterung. Fahrtreppen und Fahrsteige sind in öffentlich zugänglichen Gebäuden (z. B. Einkaufszentren) weit verbreitet. Für viele Personen können sie das Fortbewegen in großen, weitläufigen und komplexen modernen Gebäuden erleichtern, allerd ...

10.6.2 Fahrtreppen und Fahrsteige; Anordnung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 159, Abschnitt 10.6.2
10.6.2 Anordnung. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Ist eine Fahrtreppe oder ein geneigter Fahrsteig vorhanden (siehe auch EN 115-1), muss sich in der Nähe ein Aufzug für Personen einschließlich Menschen mit Behinderungen (sieh ...

10.6.3 Fahrtreppen und Fahrsteige; Gestaltung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 159, Abschnitt 10.6.3
10.6.3 Anforderungen an die Gestaltung. Zusätzlich zu EN 115-1 gelten die folgenden Anforderungen: Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige dürfen keine hervorstehenden Objekte aufweisen. Außerdem dürfen sie keine Hindernisse aufweisen, außer bei bestimm ...

11.1 Spezielle Bereiche in Innen- und Außenbereichen; Informationsschalter, Ticketschalter und Empfangsschalter - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 160 ff., Abschnitt 11.1
11.1.1 Erläuterung. Personen unterschiedlicher Statur oder unterschiedlichen Alters, oder Personen mit fahrbaren Mobilitätshilfen können Schwierigkeiten beim Erreichen und Nutzen von Informations- oder Ticketschaltern sowie Empfangstresen haben, wenn ...

11.2 Spezielle Bereiche in Innen- und Außenbereichen; Warten und Anstellen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 163 ff., Abschnitt 11.2
11.2 Bereiche zum Warten und Anstellen. 11.2.1 Erläuterung. Bereiche zum Warten und Anstellen werden bei der Betrachtung des Platzbedarfs für einen großen Nutzerkreis oftmals vernachlässigt. Die fehlende Berücksichtigung von Orientierungshilfen und d ...

11.3 Spezielle Bereiche in Innen- und Außenbereichen; Sitzmöglichkeiten und Ruhebereiche - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 165 ff., Abschnitt 11.3
11.3.1 Erläuterung. Sitzgelegenheiten in öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie Bahnhöfen, Gebäuden des Gesundheitswesens, Behörden oder in Anstellzonen, ermöglichen es den Personen, auf komfortable Art und Weise zu warten und sich auszuruhen. Angemes ...

11.4 Spezielle Bereiche in Innen- und Außenbereichen; Lagerbereiche, Schließfächer und Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 170 ff., Abschnitt 11.4
11.4.1 Erläuterung. Lagerbereiche und öffentlich zugängliche oder private Schließfächer sowie Gepäckaufbewahrungsmöglichkeiten sind häufig in öffentlichen Verkehrsanlagen, in Freizeiteinrichtungen, in Schulen und in Wohngebäuden zu finden. Wenn diese ...

11.5 Spezielle Bereiche in Innen- und Außenbereichen; Küchenbereiche und Küchenzeilen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 172 ff., Abschnitt 11.5
11.5 Küchenbereiche und Küchenzeilen. 11.5.1 Erläuterung. Büros, Beherbergungsräume, Ferienwohnungen oder Studierendenwohnheime enthalten oftmals einen Küchenbereich oder eine Küchenzeile für Mitarbeitende oder Gäste. Engen Küchenbereichen mangelt es ...

11.6 Spezielle Bereiche in Innen- und Außenbereichen; Einrichtungen für Assistenzhunde - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 174 ff., Abschnitt 11.6
11.6 Einrichtungen für Assistenzhunde (im Innen- und Außenbereich). 11.6.1 Erläuterung. Assistenzhunde sind speziell darauf trainiert, Aufgaben zu übernehmen, um die Einschränkungen einer Person mit Behinderung zu verringern und so ihre Mobilität und ...

12.1.1 Barrierefreie Sanitäranlagen; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 176, Abschnitt 12.1.1
12.1.1 Erläuterung. Barrierefreie Sanitäranlagen für Menschen mit Behinderungen sind von großer Bedeutung, da sie ausreichend Platz für diejenigen Personen bieten, denen das Benutzen herkömmlicher Einrichtungen schwer fällt, insbesondere Personen mit ...

12.1.2 Barrierefreie Sanitäranlagen; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 176 f., Abschnitt 12.1.2
12.1.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Sanitäranlagen müssen günstig gelegen sein, um die Entfernung für Personen mit eingeschränkter Mobilität auf ein Mindestmaß zu beschränken. Mindestens eine Sanitäranlage mu ...

12.1.3 Barrierefreie Sanitäranlagen; Fläche und Größe barrierefreier Sanitärräume - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 177 f., Abschnitt 12.1.3
Es gelten die folgenden Anforderungen: Die Größe eines Sanitärraums muss für einen großen Nutzerkreis geeignet sein. Der barrierefreie Sanitärraum muss eine freie Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzende aufweisen, die das frontale, schräge und seitli ...

12.1.4 Barrierefreie Sanitäranlagen; Türen und Beschläge barrierefreier Sanitärräume - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 178 ff., Abschnitt 12.1.4
Zusätzlich zu Abschnitt 9.3 Türen gelten die folgenden Anforderungen: Um nicht in die Bewegungsfläche hineinzuragen und für den leichteren Zugang in einem Notfall muss die Tür nach außen öffnen. Siehe auch Bild 102. , Die Türbreite muss für ...

12.1.5 Barrierefreie Sanitäranlagen; Waschtisch - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 181 ff., Abschnitt 12.1.5
Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: In einem barrierefreien Sanitärraum muss ein barrierefreies Handwaschbecken vorhanden sein, das für Rollstuhlnutzende geeignet ist. Der Bereich unterhalb des barrierefreien Waschtischs muss ei ...

12.1.6 Barrierefreie Sanitäranlagen; WC und Haltegriffe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 183 ff., Abschnitt 12.1.6
12.1.6 Barrierefreies WC und Haltegriffe. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Es muss ein barrierefreier WC-Sitz in einer geeigneten Höhe über dem Fertigfußboden vorhanden sein, welches das Umsetzen auf den und von dem Rollstuhl ...

12.1.7 Barrierefreie Sanitäranlagen; Zubehör - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 185 f., Abschnitt 12.1.7
12.1.7 Zubehör. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Durch die Anordnung von Zubehör wie Handtücher, Seife, Abfallbehälter usw. darf die Verwendung der Haltegriffe nicht behindert werden; das Zubehör muss so angeordnet sein, dass ...

12.2.1 Sanitäranlagen für die allgemeine Nutzung; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 186, Abschnitt 12.2.1
12.2.1 Erläuterung. Die Barrierefreiheit muss auch in öffentlich zugänglichen Sanitäranlagen für die allgemeine Nutzung berücksichtigt werden, da sie regelmäßig auch von zahlreichen Personen mit Einschränkungen oder gesundheitlichen Problemen benutzt ...

12.2.2 Sanitäranlagen für die allgemeine Nutzung; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 187, Abschnitt 12.2.2
12.2.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Es muss ein guter visueller Kontrast sichergestellt sein, z. B. zwischen Fußböden, Wänden und Ausstattungsgegenständen im Raum. Es muss eine angemessene Beleuchtung vorhand ...

12.2.3 Sanitäranlagen für die allgemeine Nutzung; Urinale - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 187 f., Abschnitt 12.2.3
12.2.3 Urinale. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Wenn Urinale vorhanden sind, müssen sie von Personen mit unterschiedlichen Staturen benutzt werden können. Urinale sollten einen visuellen Kontrast zum Hintergrund aufweisen. ...

12.3.1 Sanitäranlagen für andere Nutzende; Babywickeleinrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 188 ff., Abschnitt 12.3.1
12.3.1 Babywickeleinrichtungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Babywickeleinrichtungen sollten in öffentlich zugänglichen Gebäuden vorhanden sein. Babywickeleinrichtungen müssen für alle Nutzenden zugänglich sein und eine A ...

12.3.2 Sanitäranlagen für andere Nutzende; Sanitäranlagen für Kinder - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 190, Abschnitt 12.3.2
12.3.2 Sanitäranlagen für Kinder. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Es müssen WC-Becken vorhanden sein, deren Höhe und sonstigen Maße für die unterschiedl ...

12.3.3 Sanitäranlagen für andere Nutzende; Barrierefreie Sanitäranlagen für Kinder mit Behinderungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 190 f., Abschnitt 12.3.3
12.3.3 Barrierefreie Sanitäranlagen für Kinder mit Behinderungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: In Gebäuden, die explizit für Kinder vorgesehen sind, oder in Mehrzweckgebäuden, die regelmäßig von Kindern genutzt werden, sol ...

12.3.4 Sanitäranlagen für andere Nutzende; Stillräume - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 191, Abschnitt 12.3.4
12.3.4 Stillräume. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Stillräume müssen eine Anbindung an eine barrierefreie Wegeführung haben. Stillräume müssen zum einfachen Auffinden ausgeschildert sein. Stillräume müssen eine ausreichend ...

12.3.5 Sanitäranlagen für andere Nutzende; Changing Places und barrierefreie Sanitäranlagen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 192 ff., Abschnitt 12.3.5
12.3.5 Changing Places und barrierefreie Sanitäranlagen. 12.3.5.1 Allgemeines. Ein Changing Place ist eine Kombination aus Sanitär-, Dusch- und Umkleideraum, die von Menschen mit komplexen und multiplen Behinderungen genutzt wird, für welche die Anwe ...

12.3.6 Sanitäranlagen für andere Nutzende; Barrierefreie Sanitäranlagen und Bäder für adipöse Personen und bariatrische Patienten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 195, Abschnitt 12.3.6
12.3.6 Barrierefreie Sanitäranlagen und Bäder für adipöse Personen und bariatrische Patienten. Die Berücksichtigung adipöser Personen erfordert meist mehr Platz in barrierefreien Sanitärräumen und Bädern von Pflegeeinrichtungen oder an Orten, an dene ...

12.4.1 Duschen und Bäder; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 195, Abschnitt 12.4.1
12.4.1 Erläuterung. Wenn Duschen, Bäder oder Umkleideräume in Gebäuden vorhanden sind, z. B. in ...

12.4.2 Duschen und Bäder; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 195, Abschnitt 12.4.2
12.4.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Fußbodenoberflächen müssen rutschhemmend sein. Es muss eine angemessene Beleuchtung mit gleichmäßiger Verteilung vorhanden sein. Zwischen den Wänden und dem Fußboden sollt ...

12.4.3 Duschen und Bäder; Barrierefreie Duschräume - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 196 f., Abschnitt 12.4.3
12.4.3 Barrierefreie Duschräume. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Alle vorstehend genannten allgemeinen Anforderungen an barrierefreie Duschen müssen eingehalten werden. Der barrierefreie Duschraum muss eine ausreichend große ...

12.4.4 Duschen und Bäder; Barrierefreie Bäder mit Badewannen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 197 f., Abschnitt 12.4.4
12.4.4 Barrierefreie Bäder mit Badewannen. Es gelten die folgenden Anforderungen: Barrierefreie Bäder mit Badewannen müssen ein barrierefreies WC-Becken aufweisen. Barrierefreie Bäder mit Badewannen müssen eine ausreichende Größe aufweisen, um für ...

13.1 Bedienoberflächen, Bedienelemente und Schalter; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 198, Abschnitt 13.1
13.1 Erläuterung. Elemente, die eine Interaktion mit dem Nutzenden erfordern, können Systeme der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) umfassen, z. B. öffentlich zugängliche Informationsbild ...

13.2 Bedienoberflächen, Bedienelemente und Schalter; Öffentliche IKT-Informationsbildschirme - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 199 f., Abschnitt 13.2
13.2 Öffentliche IKT-Informationsbildschirme. 13.2.1 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen: Öffentliche IKT-Informationsbildschirme müssen nach EN 301549 barrierefrei sein. ANMERKUNG EN 301549 legt die Mindestanforderungen an die Barrie ...

13.3 Bedienoberflächen, Bedienelemente und Schalter; IKT-Bedienoberflächen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 200 ff., Abschnitt 13.3
13.3 IKT-Bedienoberflächen. 13.3.1 Allgemeines. Es gilt die folgende Anforderung: IKT-Bedienoberflächen müssen barrierefrei sein; siehe auch EN 301549. ANMERKUNG EN 301549 legt die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit für IKT-Produkte und -D ...

13.4 Bedienoberflächen, Bedienelemente und Schalter - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 202 f., Abschnitt 13.4
13.4 Bedienelemente und Schalter. 13.4.1 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen: Es müssen barrierefreie Möglichkeiten zur Betätigung von Bedienelementen vorhanden sein. Es müssen Bedienelemente vorhanden sein, die eine geringe Bedienkr ...

13.5 Bedienoberflächen, Bedienelemente und Schalter; Beispiele für Elemente zur allgemeinen Verwendung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 203 f., Abschnitt 13.5
13.5 Beispiele für Elemente zur allgemeinen Verwendung. 13.5.1 Trinkbrunnen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Trinkbrunnen sollten in geeigneten Höhen für stehende und sitzende Nutzende vorhanden sein. Wenn nur ein Trinkbrunn ...

14.1 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge; Konzept für den Brandschutz für alle - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 204 f., Abschnitt 14.1
14.1 Konzept für den Brandschutz für alle. Die Barrierefreiheit eines Gebäudes betrifft die gleichberechtigte Benutzung durch alle Nutzende auf eigenständige, würdevolle und sichere Weise. Dazu zählen auch sichere Rettungs-/Fluchtwege im Notfall, die ...

14.2 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge; Brandschutztechnische Entwurfsziele - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 206, Abschnitt 14.2
14.2 Brandschutztechnische Entwurfsziele. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Personen mit eingeschränkter Mobilität, mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten oder sensorischen Beeinträchtigungen (einschließlich gebrechliche äl ...

14.3 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge; Evakuierung für alle - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 206 f., Abschnitt 14.3
14.3 Evakuierung für alle. Es gelten die folgenden Empfehlungen: Schutz und Evakuierung für alle sollte zusammen mit einem „Konzept für die Evakuierung im Brandfall für alle“ bereits in einer frühen Phase des architektonischen Entwurfsprozesses berü ...

14.4 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge; Unterstützende Evakuierung im Brandfall: Bereiche der Rettungshilfe - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 208 f., Abschnitt 14.4
14.4 Unterstützende Evakuierung im Brandfall: Bereiche der Rettungshilfe. 14.4.1 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Die Gebäudemerkmale müssen die Evakuierung jedes Bewohners/jeder Bewohnerin/Nutzenden des Gebäudes ...

14.5 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge; Notfallrettungstechnologien im Brandfall - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 210, Abschnitt 14.5
14.5 Notfallrettungstechnologien im Brandfall. Es gelten die folgenden Empfehlungen: Notfallrettungstechnologien im Brandfall sol ...

14.6 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge; Brandschutzplanungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 210, Abschnitt 14.6
14.6 Brandschutzplanungen. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Für jedes spezifische Gebäude muss mit der jeweiligen brandschutztechnischen Konzeption eine Brandschutzplanung für alle Bewohner, Besucher usw. entwickelt werden. D ...

14.7 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge; Aufzüge für die Evakuierung im Notfall - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 210, Abschnitt 14.7
14.7 Aufzüge für die Evakuierung im Notfall. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Alle von der Feuerwehr und zur unterstützten Evakuierung genutzten Aufzüge müssen leicht zugänglich, deutlich erkennbar und ausreichend vor Rauch, H ...

14.8 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge; Alarmsysteme, Alarmsignale und Informationen im Notfall - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 211 f., Abschnitt 14.8
14.8 Alarmsysteme, Alarmsignale und Informationen im Notfall. 14.8.1 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Für den Notfall sollten deutlich visuelle und taktile Beschilderungen und Informationen vorhanden sein, die dem ...

14.9 Brandschutz für alle - Rettungs-/ Fluchtwege und Notausgänge; Notausgangstüren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 212, Abschnitt 14.9
14.9 Notausgangstüren. Zusätzlich zu 9.3.15 Feuerschutztüren gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Entsprechend nationalen Bauvorschriften müssen verschiedene Arten von Notausgangstüren mit spezifischen Beschlägen, die leicht und sich ...

15.1 Umgebungsbedingungen in Gebäuden; Beleuchtung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 212 ff., Abschnitt 15.1
15.1 Beleuchtung. 15.1.1 Erläuterung. Die Gestaltung von künstlicher Beleuchtung berücksichtigt die natürliche Beleuchtung, Materialien, Beschichtungen und Farben. Mithilfe der Beleuchtung können Farbsättigung, Farbton und Texturen im Innenraum beton ...

15.2.1 Akustik; Erläuterung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 217, Abschnitt 15.2.1
15.2.1 Erläuterung. Es ist wichtig, dass die akustische Umgebung in einem Gebäude für alle Nutzende des Gebäudes für die vorgesehene Funktion geeignet ist. Eine akustische Umgebung, in der alle Nutzende wichtige Geräusche von allgemeinen Hintergrundg ...

15.2.2 Akustik; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 218, Abschnitt 15.2.2
15.2.2 Allgemeines. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Akustische Umgebungen sollten die Deutlichkeit der Informationen unterstützen, weshalb es wichtig ist, die akustischen Eigenschaften in Räumen, in denen die akustische Quali ...

15.2.3 Akustik; Schallschutz - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 218 f., Abschnitt 15.2.3
15.2.3 Schallschutz. Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Räume müssen einen geringen Hintergrundgeräuschpegel aufweisen. Räume sollten ausreichend schallgedämmt sein und Lärm von sowohl außerhalb als auch innerhalb des Gebäudes ...

15.2.4 Akustik; Schallabsorption - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 220 f., Abschnitt 15.2.4
Es gelten die folgenden Anforderungen und Empfehlungen: Räume müssen eine angemessene Schallabsorption aufweisen. Das Fehlen einer entsprechenden Schallabsorption kann zu langen Nachhallzeiten und einem hohen Hintergrundgeräuschpegel führen, was für ...

15.2.5 Akustik; Beschallung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 221 f., Abschnitt 15.2.5
15.2.5 Beschallung. Es gilt die folgende Anforderung und die folgende Empfehlung: In Umgebungen im Außenbereich muss eine Beschallungsanlage vorhanden sein, die besonders in lauten Umgebungen eine angemessene Sprachübertragungsqualität sicherstellt. ...

15.3 Luftqualität in Innenräumen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 223, Abschnitt 15.3
15.3 Luftqualität in Innenräumen. 15.3.1 Erläuterung. Die Raumluftqualität (IAQ, en: indoor air quality) spielt in der menschlichen Umgebung eine wichtige Rolle. Eine schlechte Raumluftqualität kann zu einem gebäudebedingten schlechten Gesundheitszus ...

16.1 Unterkünfte; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 223, Abschnitt 16.1
16.1 Allgemeines. Für diesen Abschnitt gelten alle allgemeinen funktionalen Anforderungen un ...

16.2 Unterkünfte; Beherbergungsstätten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 224 ff., Abschnitt 16.2
16.2 Beherbergungsstätten. 16.2.1 Erläuterung. Auf Kurzreisen oder auf Reisen über einen längeren Zeitraum sind vorübergehende Unterkunftsmöglichkeiten wie Beherbergungsstätten ein wichtiger Aspekt der Reise bzw. des Ausflugs. Die Nutzung solcher Ein ...

16.3 Unterkünfte; Studierendenwohnheime - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 228 f., Abschnitt 16.3
16.3 Studierendenwohnheime. 16.3.1 Erläuterung. Studierendenwohnheime sind Langzeitunterkünfte für zeitweilige Aufenthalte und umfassen mehrere Schlafzimmer in einem oder in mehreren Gebäuden inklusive Standardzimmermöbel wie üblicherweise ein Bett, ...

16.4 Unterkünfte; Anpassbarer Wohnungsbau - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 229 ff, Abschnitt 16.4
16.4 Anpassbarer Wohnungsbau. 16.4.1 Erläuterung. Der anpassbare Wohnungsbau berücksichtigt und erleichtert die Barrierefreiheit von Wohneinheiten für alle Personen während des gesamten Lebenswegs oder als Reaktion auf sich ändernde Bedarfe der Bewoh ...

17.1 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 235, Abschnitt 17.1
17.1 Allgemeines. Für diesen Abschnitt gelten alle allgemeinen funktionalen Anforderungen und Empfe ...

17.2 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten; Auditorien, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 235 ff., Abschnitt 17.2
17.2 Auditorien, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen. 17.2.1 Erläuterung. Auditorien, Konzerthallen und andere Veranstaltungsstätten sind Orte, an denen Personen zusammenkommen, um an Vorlesungen, Konzerten, künstlerischen Darbietungen oder Spor ...

17.3 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten; Bibliotheken - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 238 ff., Abschnitt 17.3
17.3 Bibliotheken. 17.3.1 Erläuterung. Neben den öffentlichen Bibliotheken mit konventionellen und automatisierten Systemen kann es auch Bibliotheken in verschiedenen Gebäudekategorien geben, z. B. in Universitäten und in Bürogebäuden. Die eigenständ ...

17.4 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten; Museen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 240 ff., Abschnitt 17.4
17.4 Museen. 17.4.1 Erläuterung. In barrierefreien Museen haben Besucher die Gelegenheit, die ausgestellten Sammlungen und Exponate anhand verschiedener Präsentations-, Informations- und Kommunikationsformen, die ihren jeweiligen besonderen Bedarfen ...

17.5 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten; Gebäude und Orte des Kulturerbes - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 243 ff., Abschnitt 17.5
17.5 Gebäude und Orte des Kulturerbes. 17.5.1 Erläuterung. Für einige Personen kann der Besuch und die Nutzung von historischen Gebäuden, Baudenkmälern und historischen Orten Schwierigkeiten bergen oder sich mitunter als unmöglich gestalten, da diese ...

17.6 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten; Einzelhandelsgeschäfte und Einkaufszentren - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 246 ff., Abschnitt 17.6
17.6 Einzelhandelsgeschäfte und Einkaufszentren. 17.6.1 Erläuterung. Zu den Einzelhandelsgeschäften und Einkaufszentren zählen Verkaufsstellen wie kleine Geschäfte bis hin zu Kaufhäusern, Supermärkten, Einkaufszentren und Fachmarktzentren. Supermärkt ...

17.7 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten; Sportbauten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 250 ff., Abschnitt 17.7
17.7 Sportbauten. 17.7.1 Erläuterung. Barrierefreie Sportbauten sind wichtig, um allen Personen den Weg zum Sport zu ebnen, unabhängig davon, ob ihre Teilnahme als Sportler, Zuschauer, Mitarbeitende oder Freiwilligenhelfer erfolgt und unabhängig von ...

17.8 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten; Restaurants, Bars und Cafés - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 253 ff., Abschnitt 17.8
17.8 Restaurants, Bars und Cafés. 17.8.1 Erläuterung. Zu den Restaurants zählen auch Bars und Cafés, Imbisse, Kneipen und andere Einrichtungen, die Speisen oder Getränke anbieten. Die Art und die Anordnung der Sitzmöglichkeiten sind für alle Personen ...

17.9 Kultur-, Freizeit- und Sportbauten; Schwimmbäder, Saunen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 255 ff., Abschnitt 17.9
17.9 Schwimmbäder, Saunen. 17.9.1 Erläuterung. Der Besuch von Schwimmbädern, Wellnessbereichen und Saunen ist für viele Personen eine beliebte Freizeitbeschäftigung und fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden. Einige Sportschwimmbäder können für ...

18.1 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 258, Abschnitt 18.1
18.1 Allgemeines. Für diesen Abschnitt gelten alle allgemeinen funktionalen Anforderungen und Empfehlungen d ...

18.2 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Tagungsstätten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 258 f., Abschnitt 18.2
18.2 Tagungsstätten. 18.2.1 Erläuterung. Der Zugang zu diesen Einrichtungen und deren Umgebung ist für alle Personen erforderlich. Der Zugang zu diesen Einrichtungen und deren Umgebung ist für alle Personen erforderlich, unabhängig davon, ob sie sie ...

18.3 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Büros - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 260, Abschnitt 18.3
18.3 Büros. 18.3.1 Erläuterung. Der Zugang zu Büros und deren Umgebung ist notwendig, damit alle Mitarbeitenden ihre Arbeit eigenständig ausführen können. Bürogebäude können auch für Besucher und/oder Kunden zugänglich sein. 18.3.2 Allgemeines. Es ge ...

18.4 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Gebäude im Gesundheitswesen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 260 ff., Abschnitt 18.4
18.4 Gebäude im Gesundheitswesen. 18.4.1 Erläuterung. Gebäude im Gesundheitswesen werden von einer großen Anzahl an Personen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Größe mit unterschiedlichen Fertigkeiten, Behinderungen, Verletzungen oder Ges ...

18.5 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Bildungseinrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 267 f., Abschnitt 18.5
18.5 Bildungseinrichtungen. 18.5.1 Erläuterung. Bildungseinrichtungen reichen von Grundschulen bis hin zu Universitäten und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Der Zugang zu Bildungseinrichtungen und deren Umgebung ist für alle Personen notwendig, ...

18.6 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Laboratorien - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 269, Abschnitt 18.6
18.6 Laboratorien. 18.6.1 Erläuterung. Laboratorien können in verschiedenen Gebäudekategorien gefunden werden, z. B. in Lehr- und Forschungsgebäuden von Universitäten sowie in Krankenhäusern und in Industriebetrieben. 18.6.2 Allgemeines. Es gelten di ...

18.7 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Banken, Postfilialen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 269 f., Abschnitt 18.7
18.7 Banken, Postfilialen. 18.7.1 Erläuterung. Banken und Postfilialen sind öffentlich genutzte Gebäude für den Dienstleistungsverkehr, in denen sich je nach Standort und Größe eine kleine oder große Anzahl an Nutzenden aufhält. Wenn Sicherheitstüren ...

18.8 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Industriegebäude - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 270 f., Abschnitt 18.8
18.8 Industriegebäude. 18.8.1 Erläuterung. In Industriegebäuden, die meist in Zusammenhang mit der Fertigungsindustrie und der Landwirtschaft stehen, ist es wichtig, dass alle Nutzenden, auch Menschen mit Behinderungen, die sowohl Besucher als auch M ...

18.9 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Gerichtsgebäude, Polizeiwachen und Haftanstalten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 272 f., Abschnitt 18.9
18.9 Gerichtsgebäude, Polizeiwachen und Haftanstalten. 18.9.1 Erläuterung. Gerichtsgebäude, Polizeiwachen und Haftanstalten sind nicht vollständig für die Öffentlichkeit zugänglich, und es kann zu Widersprüchen zwischen den Aspekten der Barrierefreih ...

18.10 Verwaltungsgebäude, Dienstleistungsgebäude und Arbeitsstätten; Sakralbauten - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 274 f., Abschnitt 18.10
18.10 Sakralbauten. 18.10.1 Erläuterung. Unabhängig von ihrer Glaubensrichtung oder dem Anlass für ihren Besuch eines religiösen Gebäudes benötigen Menschen mit Behinderungen dieselben Zugangsmöglichkeiten wie alle anderen Personen. Zu den Sakralbaut ...

19.1 Außenanlagen und Stadträume; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 275, Abschnitt 19.1
19.1 Allgemeines. Für diesen Abschnitt gelten alle allgemeinen funktionalen Anforderungen und Emp ...

19.2 Außenanlagen und Stadträume; Spielplätze - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 275 ff., Abschnitt 19.2
19.2 Spielplätze. 19.2.1 Erläuterung. Das Spielen ist für alle Kinder eine wichtige Beschäftigung und fördert die körperliche und soziale Entwicklung durch körperliche Aktivitäten in der Gruppe oder allein. Universell gestaltete Spielplätze, bei dene ...

19.3 Außenanlagen und Stadträume; Gärten, Parks und Naturlandschaften

Seite 277 ff., Abschnitt 19.3
19.3 Gärten, Parks und Naturlandschaften. 19.3.1 Erläuterung. Parks und Gärten sind Gebiete, die der Erholung und Entspannung dienen und das Wohlbefinden der Personen fördern. Einige der am häufigsten anzutreffenden Besucher sind oftmals ältere Perso ...

19.4 Außenanlagen und Stadträume; Strände - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 279 ff., Abschnitt 19.4
19.4 Strände. 19.4.1 Erläuterung. Strände bieten die Möglichkeit, sich in der Nähe des Meeres, eines Sees oder eines Flusses aufzuhalten, und sie sind oft eine der Hauptattraktionen von Urlaubszielen und touristischen Gebieten; in der Nähe befinden s ...

20.1 Anlagen des Personenverkehrs; Allgemeines - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 282, Abschnitt 20.1
20.1 Allgemeines. Europäische Umfragen haben ergeben, dass barrierefreie Transportdienstleistungen für die Nutzenden zu den wichtigsten Themen ...

20.2 Anlagen des Personenverkehrs; Taxieinrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 282 f., Abschnitt 20.2
20.2 Taxieinrichtungen. 20.2.1 Erläuterung. Taxieinrichtungen in Verbindung mit bestimmten gebauten Umwelten können in EU-Verordnungen über Fahrgastrechte und in technischen Spezifikationen zur Interoperabilität behandelt werden. Taxieinrichtungen in ...

20.3 Anlagen des Personenverkehrs; Einrichtungen für den Busverkehr - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 283 ff., Abschnitt 20.3
20.3.1 Erläuterung. Ausgewiesene Busbahnhöfe, an denen eine Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität angeboten werden kann, werden in der EU-Verordnung Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte9 behandelt. In ...

20.4 Anlagen des Personenverkehrs; Eisenbahneinrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 286 ff., Abschnitt 20.4
20.4 Eisenbahneinrichtungen. 20.4.1 Erläuterung. Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr besagt, dass Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, ob aufgrund von Beh ...

20.5 Anlagen des Personenverkehrs; U-Bahn-Anlagen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 289 f., Abschnitt 20.5
20.5 U-Bahn-Anlagen. 20.5.1 Erläuterung. Zwar weisen U-Bahn-Anlagenüberwiegend die gleichen Elemente und Aspekte der Barrierefreiheit auf wie Eisenbahninfrastrukturen, jedoch gibt es einige wichtige Unterschiede. Beispielsweise können Eisenbahnuntern ...

20.6 Anlagen des Personenverkehrs; Straßenbahn- und Stadtbahn-Anlagen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 290 f., Abschnitt 20.6
20.6 Straßenbahn- und Stadtbahn-Anlagen. 20.6.1 Erläuterung. Es kann sein, dass Stadtbahn- und Straßenbahn-Anlagen ohne Dienstleistungspersonal ausgestattet sind, was strengere Anforderungen an die Infrastruktur und die Schienenfahrzeuge bedeuten kan ...

20.7 Anlagen des Personenverkehrs; Flughafeneinrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 292 ff., Abschnitt 20.7
20.7 Flughafeneinrichtungen. 20.7.1 Erläuterung. Die EU-Verordnungen für Fluggastrechte (Verordnung (EU) Nr. 1107/2006) besagen, dass „die für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen auch für einen Mensch mit Behinderungen oder für ‚Personen ...

20.8 Anlagen des Personenverkehrs; Hafenanlagen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 295 f., Abschnitt 20.8
20.8 Hafenanlagen. 20.8.1 Erläuterung. Die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr legt fest, dass beim Neubau von Häfen und Abfertigungsgebäuden und bei umfassenden Modernisierungsarbeiten die Bedarfe v ...

20.9 Anlagen des Personenverkehrs; Seilbahneinrichtungen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 296 f., Abschnitt 20.9
20.9 Seilbahneinrichtungen. 20.9.1 Erläuterung. Da sie in vielen Punkten den Eisenbahneinrichtungen ähneln, sind viele Elemente und Barrierefreiheitsanforderungen für Seilbahnen die gleichen. Wenn für die Seilbahnlinie der bemannte Betrieb geplant is ...

20.10 Anlagen des Personenverkehrs; Tankstellen - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 297 f., Abschnitt 20.10
20.10 Tankstellen. 20.10.1 Erläuterung. Die eigenständige Benutzung eines Autos umfasst beispielsweise das Einsteigen in das Auto, das Fahren des Autos, das Nutzen von Parkmöglichkeiten sowie das eigenständige Benutzen von Tankstellen oder anderen Ar ...

Anhang A Brandschutz für alle in Gebäuden und unterstützte Evakuierung - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 299 ff., Abschnitt Anhang A
Anhang A Brandschutz für alle in Gebäuden und unterstützte Evakuierung13). A.1 Brandsicherheit, Brandschutz und Evakuierung für alle. A.1.1 Verhalten von Personen im Brandfall. Die „echten“ Personen, die an jedem Tag der Woche in allen Teilen der Wel ...

Anhang B Betriebs- und Wartungsaufgaben - Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Seite 302 ff., Abschnitt Anhang B
Anhang B Betriebs- und Wartungsaufgaben14). B.1 Allgemeines. Die folgenden Betriebs- und Wartungsaufgaben basieren auf BS 8300 und sind wichtige Faktoren, die sicherstellen, dass ein Gebäude für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich und nutzba ...

Stichworte in Zusammenhang mit DIN EN 17210

Barrierefreies Bauen, Barrierefreiheit, Stellplatz
Das sagen unsere Kunden
Professor Dr.-Ing. Dieter Glaner über Baunormenlexikon
„Ich nutze das Baunormenlexikon seit vielen Jahren in der Ausbildung von Architekten und Bauingenieuren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Neben dem Baupreislexikon ist es für mich ein unverzichtbarer Bestandteil in der Lehre geworden. Der absolute Vorteil für die Ausbildung ist die ständige parallele Verfügbarkeit für viele Nutzer, egal von welchem Standort aus, sowie die Aktualität und die logischen Verknüpfungen direkt aus dem STLB Bau." Prof. Dieter Glaner Fakultät für Ingenieurwissenschaften / Bereich Bauingenieurwesen
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